Gelöst

Gewährleistung HomePod 2. Gen

vor 4 Monaten

Hallo zusammen,

Mein HomePod funktioniert 16 Monate nach dem Kauf bei der Telekom nicht mehr. Im Telekom-Shop vor wurde mir mitgeteilt, dass ich nachweisen müsste, dass der Fehler bereits bei der Übergabe bestand. Das kann ich natürlich nicht, da das Gerät ja 16 Monate seinen Dienst verrichtet hat.

Da sich der HomePod noch in der Gewährleistung befindet und ich mit der Auskunft nicht zufrieden war, habe ich am 09.07.2026 dann einen Beschwerdebrief mit der Rechnung des HomePods an die Telekom abgesetzt mit der Bitte mir mitzuteilen, wie mir weitergeholfen werden kann. Leider habe ich bis heute noch keine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine Rückmeldung erhalten. 

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      vor 4 Monaten

      DiChri

      Im Telekom-Shop vor wurde mir mitgeteilt, dass ich nachweisen müsste, dass der Fehler bereits bei der Übergabe bestand. Das kann ich natürlich nicht, da das Gerät ja 16 Monate seinen Dienst verrichtet hat.

      Hallo zusammen,

      Mein HomePod funktioniert 16 Monate nach dem Kauf bei der Telekom nicht mehr. Im Telekom-Shop vor wurde mir mitgeteilt, dass ich nachweisen müsste, dass der Fehler bereits bei der Übergabe bestand. Das kann ich natürlich nicht, da das Gerät ja 16 Monate seinen Dienst verrichtet hat.

      Da sich der HomePod noch in der Gewährleistung befindet und ich mit der Auskunft nicht zufrieden war, habe ich am 09.07.2026 dann einen Beschwerdebrief mit der Rechnung des HomePods an die Telekom abgesetzt mit der Bitte mir mitzuteilen, wie mir weitergeholfen werden kann. Leider habe ich bis heute noch keine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine Rückmeldung erhalten. 

      DiChri

      Im Telekom-Shop vor wurde mir mitgeteilt, dass ich nachweisen müsste, dass der Fehler bereits bei der Übergabe bestand. Das kann ich natürlich nicht, da das Gerät ja 16 Monate seinen Dienst verrichtet hat.

      Das ist auch die korrekte Aussage, die wird sich aufgrund einer Beschwerde auch nicht ändern.

      Das Gesetz sieht vor dass du nach 12 Monaten in der Beweispflicht bist dass der Mangel beim Kauf schon bestand

      9

      von

      vor 4 Monaten

      Wie ich geschrieben habe, der Sinn der Gewährleistung ist der Kauf von mangelfreier Ware. Nichts anderes!

      Gewährleistung wird ja hier so oft mit Garantie verwechselt oder gleich verstanden.

      Ansonsten muss man halt eine dieser Geräteversicherungen abschließen die Reparaturen abdeckt. Muss man aber im Risiko kalkulieren, sind meistens nicht günstig.

      0

      von

      vor 4 Monaten

      Guten Morgen @DiChri,

       

      wie ich sehen kann, hast du hier bereits die korrekte Antwort erhalten, bestehen darüber hinaus noch Fragen? Dann lass es mich gerne wissen.

       

      Beste Grüße

      Mario

      von

      vor 4 Monaten

      Guten Morgen, ich habe keine Fragen mehr. Vielen Dank für die Antworten und eure Hilfe

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

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      vor 4 Monaten

      DiChri

      Welchen Sinn hat dann die Gewährleistung?

      Nur mal für mich zum Verständnis: Garantie gilt ein Jahr - Hersteller, Gewährleistung Folgejahr - Verkäufer. D. h. wenn während der Gewährleistung ein Fehler auftritt, ist der Verbraucher der Dumme, weil er ja beweisen muss, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand? Welchen Sinn hat dann die Gewährleistung?

      DiChri

      Welchen Sinn hat dann die Gewährleistung?

      Der Sinn ist, dass du beim Kauf eine mangelfreie Ware bekommst.

      Und das zu deinen Gunsten angenommen wird, das ein auftretender Mangel in den ersten 12 Monaten schon beim Kauf angelegt war. Es ist KEINE "Vollkasko-Reparaturversicherung" gegen nachträglich aufgetretene Defekte. Gilt 24 Monate nach Kauf für den Verkäufer und ist gesetzlich geregelt.

      Garantie ist eine freiwillige Leistung, meistens vom Hersteller, selten bis nie vom Verkäufer. Die kann nach Belieben ausgestaltet sein, sowohl im Umfang als auch in der Laufzeit.

      Hinweis: 

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