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Handyankauf über Assurant-Paket war angeblich leer

2 years ago

Hi Zusammen, ich hab über die Vertragsverlängerung ein neues Handy bestellt und wollte das alte über den Handyankauf, welcher mir direkt über die Telekom angezeigt wurde, verkaufen. Hab alles ausgefüllt, Angebot erhalten, alles eingepackt und verschickt. Nun bekomm ich die Info, das Paket ist zwar angekommen, aber ohne Inhalt. Ich habe gestern bei Assurant angerufen und nachgefragt. Nachforschungsauftrag bei DHL läuft, ich solle mich gedulden, sie melden sich wieder. Heute bekomm ich eine Mail mit einem Gegenangebot von 0 Euro, weil die das Gerät nie erhalten haben. Erst sagt man mir ich solle mich gedulden und keine 24h später bekomme ich diese Mail. Was kann ich hier tun? Ist das Betrug von denen? Schließlich arbeiten die ja im Auftrag der Telekom. 

Hat da jemand Erfahrung mit gemacht? 

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      2 years ago

      Hi Zusammen, Das Warten und Hoffen hat sich gelohnt. Nachverfolgungsauftrag wurde abgeschlossen und das Geld wurde mir heute überwiesen. Wie und wo das Handy nun abhanden gekommen ist,konnte mir aber trotzdem niemand sagen. 

      VG

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      2 years ago

      @Katharina S. 

      Pueppi378

      Hi Zusammen, Das Warten und Hoffen hat sich gelohnt. Nachverfolgungsauftrag wurde abgeschlossen und das Geld wurde mir heute überwiesen. Wie und wo das Handy nun abhanden gekommen ist,konnte mir aber trotzdem niemand sagen. VG

      Hi Zusammen, Das Warten und Hoffen hat sich gelohnt. Nachverfolgungsauftrag wurde abgeschlossen und das Geld wurde mir heute überwiesen. Wie und wo das Handy nun abhanden gekommen ist,konnte mir aber trotzdem niemand sagen. 

      VG

      Pueppi378

      Hi Zusammen, Das Warten und Hoffen hat sich gelohnt. Nachverfolgungsauftrag wurde abgeschlossen und das Geld wurde mir heute überwiesen. Wie und wo das Handy nun abhanden gekommen ist,konnte mir aber trotzdem niemand sagen. 

      VG


       

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      7 days ago

      ... ist zwar schon alt der Thread, ABER:

      da man nur mit dem Versand-Label das Gerät versenden kann, wäre eh die Frage, ob die Assurant nicht (trotz Ausschluss in den AGB) dafür verantwortlich ist. denn:

      § 447 BGB + § 307 BGB müssten greifen:

      wir reden hier von Endkund an Firma, du weißt ja gar nicht, was DHL und Assurant vereinbart haben (vor allem kannst du es nicht beeinflussen)

      Kurzum, auch wenn die AGB folgendes sagen:

      „Der Kunde trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Geräts bis zur Annahme des Geräts durch Assurant.“

      Das ist eine vertragliche Abweichung vom gesetzlichen § 447 BGB.
      Normalerweise gilt: Gefahr geht mit Übergabe an DHL auf den Käufer über (wenn dieser DHL beauftragt!).
      Aber: Hier wurde das durch AGB zu deinen Ungunsten abgeändertder Käufer (Assurant) versucht, die Gefahr bei dir/Kunden zu belassen, bis sie das Paket annehmen.

      Solche Klauseln sind rechtlich grundsätzlich möglich, wenn du als Verbraucher verkaufst und der Käufer ein Unternehmer istaber nur mit Einschränkungen:


      ⚖️ Ist diese Klausel zulässig?

      Wenn du als Verbraucher handelst (also dein Handy als Privatperson verkauft hast), und der Käufer ein Unternehmer ist (was hier mit „Assurant“ der Fall ist), dann gelten die AGB-rechtlichen Schutzvorschriften (§ 307 BGB).

      Ein Unternehmer darf nicht beliebig vom Gesetz abweichen, wenn du als Verbraucher benachteiligt wirst.

      Die Klausel in § 6.1 verschiebt das gesamte Transportrisiko auf dich – obwohl der Käufer den Versand selbst organisiert hat. Das könnte als unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB ausgelegt werden.

      Insbesondere, weil du:

      • keine Wahl hattest, wie du verschickst (kein Einfluss auf Versandart, -dauer, -sicherheit)

      • keinen Einfluss auf das Verhalten von DHL hast

      • pflichtgemäß deine Leistung erbracht hast, indem du es übergeben hast

      Ein Gericht könnte sagen: Diese Regelung benachteiligt dich unangemessen, und sie ist unwirksam. Aber: Das ist nicht garantiert – es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an. Es gab schon Fälle, in denen solche Klauseln für zulässig erklärt wurden.

      Hättest du also ein Problem gehabt, das DHL und Assurant nicht gelöst hätten, hätte ich freundlich mal auf die beiden Gesetzesstellen verwiesen ;)

      Answer

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      6 days ago

      Marco.Schwaer

      Hättest du also ein Problem gehabt, das DHL und Assurant nicht gelöst hätten, hätte ich freundlich mal auf die beiden Gesetzesstellen verwiesen ;)

      ... ist zwar schon alt der Thread, ABER:

      da man nur mit dem Versand-Label das Gerät versenden kann, wäre eh die Frage, ob die Assurant nicht (trotz Ausschluss in den AGB) dafür verantwortlich ist. denn:

      § 447 BGB + § 307 BGB müssten greifen:

      wir reden hier von Endkund an Firma, du weißt ja gar nicht, was DHL und Assurant vereinbart haben (vor allem kannst du es nicht beeinflussen)

      Kurzum, auch wenn die AGB folgendes sagen:

      „Der Kunde trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Geräts bis zur Annahme des Geräts durch Assurant.“

      Das ist eine vertragliche Abweichung vom gesetzlichen § 447 BGB.
      Normalerweise gilt: Gefahr geht mit Übergabe an DHL auf den Käufer über (wenn dieser DHL beauftragt!).
      Aber: Hier wurde das durch AGB zu deinen Ungunsten abgeändertder Käufer (Assurant) versucht, die Gefahr bei dir/Kunden zu belassen, bis sie das Paket annehmen.

      Solche Klauseln sind rechtlich grundsätzlich möglich, wenn du als Verbraucher verkaufst und der Käufer ein Unternehmer istaber nur mit Einschränkungen:


      ⚖️ Ist diese Klausel zulässig?

      Wenn du als Verbraucher handelst (also dein Handy als Privatperson verkauft hast), und der Käufer ein Unternehmer ist (was hier mit „Assurant“ der Fall ist), dann gelten die AGB-rechtlichen Schutzvorschriften (§ 307 BGB).

      Ein Unternehmer darf nicht beliebig vom Gesetz abweichen, wenn du als Verbraucher benachteiligt wirst.

      Die Klausel in § 6.1 verschiebt das gesamte Transportrisiko auf dich – obwohl der Käufer den Versand selbst organisiert hat. Das könnte als unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB ausgelegt werden.

      Insbesondere, weil du:

      • keine Wahl hattest, wie du verschickst (kein Einfluss auf Versandart, -dauer, -sicherheit)

      • keinen Einfluss auf das Verhalten von DHL hast

      • pflichtgemäß deine Leistung erbracht hast, indem du es übergeben hast

      Ein Gericht könnte sagen: Diese Regelung benachteiligt dich unangemessen, und sie ist unwirksam. Aber: Das ist nicht garantiert – es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an. Es gab schon Fälle, in denen solche Klauseln für zulässig erklärt wurden.

      Hättest du also ein Problem gehabt, das DHL und Assurant nicht gelöst hätten, hätte ich freundlich mal auf die beiden Gesetzesstellen verwiesen ;)

      Marco.Schwaer
      Hättest du also ein Problem gehabt, das DHL und Assurant nicht gelöst hätten, hätte ich freundlich mal auf die beiden Gesetzesstellen verwiesen ;)

      Ergibt zu dem Zeitpunkt noch keinen Vertrag also ist Assurant auch nicht der Käufer.

      Natürlich hat er die Wahl gehabt, nämlich drauf eingehen oder eben nicht.

      Es gibt ja keine Verpflichtung das Geräte zur Begutachtung wegen eventuellem Angebot einzuschicken.

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