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Handyversicherung - Austausch
8 years ago
Hallo Leute!
Ich bin seit genau einer Woche Telekom-Kunde, selbstverständlich habe ich zu meinem Vertrag auch eine Handyversicherung abgeschlossen.
Zu meinem "Glück" habe ich auch vorgersten einen Schadensfall gehabt, den ich auch der Versicherung gemeldet habe. Wie erfolgt es nun weiter, bekomme ich ein Austauschhandy, dass vorher auch von der Telekom stammt, da ich in einem Magenta Tarif M VoLTE usw mitgebucht und festgestellt habe, dass bei Open-Markt Smartphones diese Option nicht verfügbar ist. Außerdem die nächste Frage, mein defektes Smartphone ist das Galaxy S8, wenn ich von der Versicherung ebenfalls den S8 bekomme und diese nicht wasserdicht ist, muss ich mich erneut mit der Versicherung schlagen oder gehe ich dann zum Shop, da dies ja eigentlich Herrstellergarantie sein müsste, oder?
Grüße
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1 year ago
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8 years ago
Hallo Bugi38,
ansich kannst du im SHop alles erledigen was in die Gewährleistung fällt. Kein Gewährleisungsschäden wie. z.B. Displaybrüche oder Wasserschäden laufen über die Versichungen. Der Herrsteller des Gerätes ist aber Samung nicht wie in deinem Beitrag erwähnt der Shop, der Shop ist Vertriebspartner.
LG
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8 years ago
Erstmals danke für deine Antwort. Zum Thema Wasserschaden, da ja Samsung verspricht, dass das Handy wasserdicht ist, müsste doch Samsung dafür anrücken, oder etwa nicht?
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8 years ago
"2Schutz bei dauerhaftem Untertauchen bei 1,5 m Wassertiefe für 30 Minuten und ausschließlich in klarem Wasser. Kein Schutz bei Salzwasser und anderen Flüssigkeiten, insbesondere Seifenlauge, Alkohol und/oder erhitzter Flüssigkeit. Der SIM-Karten-/Speicherkartenhalter muss stets vollständig mit dem Gerät abschließen, so dass durch ihn kein Wasser eindringen kann."
Insbesondere dann noch die Garantiebedinungen.
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8 years ago
Si, gelesen und verstanden. Es geht auch nicht darum, was in dem Papierkram steht, sondern wohin ich mich melden muss, da das Austauschgerät ja nicht das Gerät ist, das in meinem Vertrag steht, den ich im Shop abgeschlossen habe, verstehst du was ich meine?
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8 years ago
@Bugi38
Ich bin kein Jurist aber ich denke, das läuft in etwa so ab:
Ich drücke Dir die Daumen, dass die Versicherung nicht noch einen Rückzieher macht - die Versicherungsbedingungen geben das ja durchaus her. Nicht jeder Wasserschaden ist von den Versicherungsbedingungen abgedeckt - was sich aber erst nach der Expresslieferung des Ersatzgerätes und Rücksendung des defekten Gerätes herausstellen wird.
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8 years ago
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
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