Gelöst
Handyvertrag: Ausweis schwärzen
vor 3 Jahren
Liebes Telekom-Team,
ich (DSL-Kunde) versuche gerade über Logitel einen Mobilvertrag zu bekommen.
Entsprechend diverser Empfehlungsseiten von Landesdatenschutzbüros habe ich einige Punkte (Dokumentennummer, Zugangsnummer, Augenfarbe, Größe und maschinenlesbare Zone) geschwärzt.
Jetzt hat man mir mitgeteilt, die Telekom hätte dies als unvollständige Vertragsunterlagen zurückgemeldet.
Kann das sein? Welche Daten darf man aus welchem Grund nicht schwärzen? (Die Ausweisnummer steht ja auch im Auftragsformular, muss also nicht nochmal zusätzlich mit dem Scan des Persos gespeichert werden?)
Vielen Dank und viele Grüße,
Michael
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Sorry, dass ich gefragt habe.
Jetzt nicht trotzig sein.😎
Die Telekom braucht keinen Scan, wie schon gesagt.
Logitel verlangt den Scan des Ausweises und schiebt es auf die Telekom.
Für die Telekom reicht die Ausweisnummer. Mobileforyou z.B. verlangt keinen Scan.
Also Logitel fragen, warum sie das so machen. Eventuell ist deren System zu alt.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Nein, dazu gibt es keine unterschiedliche Meinungen, die Aussage ist klar und deutlich.
Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen auf der Kopie von der Ausweisinhaberin oder von dem Ausweisinhaber geschwärzt werden
Und wenn die Ausweisnummer in dem Fall zur Identifizierung notwendig ist dann interessiert sich derjenige der die Daten benötigt für die Identifizierung nicht für ein Beispielbild was du hier hochlädst.
Dann bleibt es dir überlassen ob du die Daten ungeschwärzt angibst oder dir einen anderen Weg suchst einen Vertrag abzuschließen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Dabei geht es nicht um den scan, sondern die Daten als Daten
Ernsthaft? Um nachzuweisen, das die Nummer des Ausweises korrekt notiert wurde und auch wirklich zu deinem Namen gehört, muss diese ja irgendwie auf dem Ausweis zu sehen sein. Sonst kann ja keine Verbindung hergestellt werden. Aber gut, du weißt es besser
"Telekommunikationsanbieter dürfen gemäß § 95 Abs. 4 Satz 3 TKG Personalausweise kopieren, müssen die Kopie nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben aber unverzüglich wieder vernichten."
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