iPhone Unlimited Vorteil trotz rechtzeitigem Vertragsabschluss abgelehnt

vor 2 Tagen

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.

Ich habe meinen Telekom-Vertrag Young L am 21.08.2026 über Sparhandy abgeschlossen (Providerbestätigung am 24.08.). Die Rufnummernmitnahme erfolgte am 21.09.

Die iPhone Unlimited Aktion war ein wesentlicher Grund für meinen Vertragsabschluss. In der MeinMagenta App wird der Vorteil jedoch abgelehnt, da der Vertragsbeginn angeblich außerhalb des Aktionszeitraums liegt.

„Guten Tag,

Wir können Ihnen den Apple Unlimited Vorteil nicht einrichten. Der Vertragsbeginn bzw. die Vertragsverlängerung des aktuellen Tarifs liegt außerhalb des Aktionszeitraums.

Viele Grüße, Ihre Telekom“

Dabei lautet es doch: Buchung/Kauf bis 31.08.2026.

Aktivierungs-/Registrierungszeitraum: Läuft vom 01.08.2026 bis zum 31.03.2027

Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme mit vier Mitarbeitern und wiederholter Zusagen warte ich seit 14 Tagen auf eine Lösung.

Ist für die Aktion das Vertragsabschlussdatum oder die Rufnummernmitnahme entscheidend? Kann mir ein Telekom Mitarbeiter weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!

Letzte Aktivität

vor 59 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Tagen

      @Knacki11 

      die Teamies werden sich entsprechend bei Dir melden 👍

      Gruß

      Waage1969

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      0

    • vor 2 Tagen

      Hallo @Knacki11,

       

      ich habe mal die Teilnahmebedingungen zur Aktion aus unseren internen Systemen mitgebracht:

       

      "Die Unlimited Option bucht der Kunde in der MeinMagenta App frühestens mit Erhalt der 1. Rechnung. Sie endet automatisch nach 24 Monaten.
      Die Buchung des MagentaMobil Tarifs kann über alle Kanäle erfolgen.
      Gilt für MagentaMobil M - L (Hauptkarte) und MagentaMobil L Young der aktuellen Generation mit einem iPhone und einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
      Berechtigt sind alle iPhone Modelle.
      Der Auftrag muss (ohne Fehlerlauf) im Aktionszeitraum gebucht werden.
      Auch gültig bei Rufnummernmitnahme.
      Das Erfassungsdatum muss im relevanten Aktionszeitraum liegen. Das Aktivierungsdatum ist für die Berechtigung irrelevant."

       

      Um daher auf Ihre Rückfrage einzugehen: ausschlaggebend ist das Erfassungsdatum.

       

      Gruß Timo

      12

      von

      vor 2 Stunden

      Hallo Natascha,

      ich bin zeitlich flexibel und telefonisch eigentlich jederzeit erreichbar. Ihr könnt es also gerne jederzeit versuchen.

      Viele Grüße

      von

      vor einer Stunde

      @Knacki11 Vielen Dank für deine Zeit am Telefon. 🙂☎️ Ich habe dir die kostenfreie Unlimited-Option für 24 Monate bereitgestellt. 

       

      Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag ^Julia

      von

      vor 59 Minuten

      Moin@Julia S. ,

      vielen Dank für deine Hilfe und dass du dich darum gekümmert hast! Freut mich sehr, dass es jetzt geklappt hat:)

      Dir auch noch einen schönen Sonntag!

      Viele Grüße

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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