Gelöst

keine Portierung Rufnummer zu Telekom bei über den Handel erworbenen Prepaid Karten (hier: MagentaMobil Start Basic) möglich

vor 2 Jahren

Hallo,

 

ich würde gerne nach Aktivierung meiner Telekom Prepaid-Karte "MagentaMobil Start Basic SB" die Rufnummer meines

alten Vertrages bei Callmobile zur Telekom portieren lassen.

 

Bei der Aktivierung wurde keine Portierungsoption angeboten.

 

Wie kann ich eine Portierung beauftragen?

 

Gruß,

 

Telekomkunde

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Portierung ist das Mitnehmen der Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter. 

    Die nachträgliche Portierung der Rufnummer ist nicht möglich.

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @Has  schrieb:

    Portierung ist das Mitnehmen der Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter. 

    Die nachträgliche Portierung der Rufnummer ist nicht möglich.


    Die Bundesnetzagentur und das TKG §59 sagen im Grunde etwas anderes. 

    § 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

    (5) Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme). Ist für die Rufnummernmitnahme eine Portierung notwendig, können Rufnummern unabhängig von dem Anbieter, der den Dienst erbringt, wie folgt portiert werden: 1. im Falle geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und 2. im Falle nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort. Die Sätze 1 und 2 gelten nur innerhalb der Nummernbereiche oder Nummernteilbereiche, die für einen bestimmten Dienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Portierung von Rufnummern für Sprachkommunikationsdienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.

     

    (6)Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen; § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 ist entsprechend anwendbar. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.



    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Im Mobilfunk muss der aktuelle Anbieter die Portierung der Rufnummer auch aus einem laufenden Vertrag ermöglichen. Eine Vorgabe, dass der neue Anbieter die Rufnummer auch in einen dort bereits laufenden Vertrag übernehmen muss, sehe ich nicht.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    mboettcher

    Die nachträgliche Portierung der Rufnummer ist nicht möglich. ... Die Bundesnetzagentur und das TKG §59 sagen im Grunde etwas anderes.

    Die nachträgliche Portierung der Rufnummer ist nicht möglich.
    ...

    Die Bundesnetzagentur und das TKG §59 sagen im Grunde etwas anderes. 

    mboettcher

    Die nachträgliche Portierung der Rufnummer ist nicht möglich.
    ...

    Die Bundesnetzagentur und das TKG §59 sagen im Grunde etwas anderes. 


    Du solltest in der Juristerei nicht mit Tunnelblick auf einen einzelnen Paragraphen in einem einzelnen Gesetz schauen.

     

    Die Situation ist wenn man das gesamtheitlicher sieht so, dass der bisherige Anbieter die Rufnummer rausrücken muss - dass aber kein "neuer" Anbieter überhaupt einen Vertrag mit einem bestimmten Kunden annehmen muss, und falls doch dann muss er eine Rufnummermitnahme auch überhaupt nicht ermöglichen. Und falls der Anbieter tatsächlich willens ist, den Vertrag einzugehen und die eingehende Portierung zu ermöglichen, so muss er das nicht auch in einen laufenden Vertrag ermöglichen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von