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Gelöst
Konkrete Frage zu StreamOn
vor 5 Jahren
Hallo zusammen!
Ich habe eine konkrete Frage zu StreamOn.
Bekanntlich verstößte ja die bisherige StreamOn-Option Music&Video gegen die Netzneutralität und es wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen13 B 1734/18) der Bundesnetzagentur Recht gegeben mit der Auswirkung, dass die StreamOn-Konditionen geändert werden müssen.
Die Restriktion StreamOn Video Max nur mit MagentaEINS-Vorteil (ohne den Vorteil maximal DVD-Qualität) gibt es nun nicht mehr.
Wie aber ist es um die StreamOn-Option Social & Chat bestellt, unter welcher z.B. YouTube auch als Partner aufgelistet ist?
Gemäß Urteil müsste ja auch in dieser Option die Restriktion auf SD-Qualität aufgehoben werden?
Oder wird YouTube gänzlich aus StreamOn Social & Chat entfernt werden?
Diesbezüglich habe ich den Ankündigungen auf der IFA nichts entnehmen können.
Für eine aufklärende Antwort - sofern nach aktuellem Kenntnisstand möglich - wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße,
MisterFlame
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