Gelöst

Konkrete Frage zu StreamOn

vor 5 Jahren

Hallo zusammen!

 

Ich habe eine konkrete Frage zu StreamOn.

Bekanntlich verstößte ja die bisherige StreamOn-Option Music&Video gegen die Netzneutralität und es wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen13 B 1734/18) der Bundesnetzagentur Recht gegeben mit der Auswirkung, dass die StreamOn-Konditionen geändert werden müssen.

 

Die Restriktion StreamOn Video Max nur mit MagentaEINS-Vorteil (ohne den Vorteil maximal DVD-Qualität) gibt es nun nicht mehr.

 

Wie aber ist es um die StreamOn-Option Social & Chat bestellt, unter welcher z.B. YouTube auch als Partner aufgelistet ist?

Gemäß Urteil müsste ja auch in dieser Option die Restriktion auf SD-Qualität aufgehoben werden?

Oder wird YouTube gänzlich aus StreamOn Social & Chat entfernt werden?

Diesbezüglich habe ich den Ankündigungen auf der IFA nichts entnehmen können.

 

 

Für eine aufklärende Antwort - sofern nach aktuellem Kenntnisstand möglich - wäre ich sehr dankbar!

 

 

Viele Grüße,

MisterFlame

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