Kündigung des Prepaid Vertrges

4 years ago

Mein Prepaid Vertrag soll gekündigt werden, weil ich seit längerem kein Guthaben aufgeladen habe. Ich habe noch über 36€ Guthaben, deshalb sehe ich keine Veranlassung, abermals Guthaben aufzuladen. Ich habe in den AGB keinen Punkt gefunden, der der Telekom das Recht gibt, den Prepaid Vertrag wg. zu geringer Nutzung zu kündigen. Der Anschluss wird nur sporadisch als Zweitgerät genutzt. Dafür schließt man doch einen Prepaid Vertrag ab, wenn man nur eine geringe Nutzung erwartet.

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    • 4 years ago

      Auch wenn du keinen Punkt in den AGB gefunden hast der genau das besagt (Kündigung wegen zu geringer Nutzung) so steht doch aber eindeutig drin dass jede Partei das Recht hat zu kündigen.

       

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    • 4 years ago

      Es ist aber allgemein üblich, dass man regelmäßig nachladen muss. Für sporadische Nutzung ist ein Prepaid-Vertrag m.E. nicht unbedingt geeignet.

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      Answer

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      4 years ago

      Ich war bisher der Meinung, dass gerade für Wenignutzer Prepaid Verträge die Lösung sind.

      Bei anderen Providern ist es wohl auvh so...

      Answer

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      4 years ago

      Vielen Dank! Ich denke, ich werde die Kündigung akzeptieren und mir einen anderen Provider suchen.

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      4 years ago

      Diese Lösung habe ich bereits für mein Erstgerät (=Vertragshandy) ausgeschöpft.

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    • 4 years ago


      @Rolf.Lopau  schrieb:

      Ich habe in den AGB keinen Punkt gefunden, der der Telekom das Recht gibt, den Prepaid Vertrag wg. zu geringer Nutzung zu kündigen.


      Du hast in die AGB geschaut, die während der Vertragsschließung aktuell waren? IMHO gelten die. Unabhängig steht beiden Vertragspartnern eine fristgerechte Kündigung zu. Warum soll es das Kündigungsrecht nur auf deiner Seite geben @Rolf.Lopau.

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      4 years ago

      Das ist im Prinzip richtig, nur wenn ich überlege, was die Telekom für Neukundengewinnung ausgibt, wundert es mich schon, dass ein Bestandskunde mal eben so ´rausgekickt wird, nur er den Anschluss nicht so nutzt, wie Telekom es sich vorstellt.

      Dann sollte es ehrlicherweise auch so in den AGB stehen.

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