Gelöst

Kündigungsbestätigung verlegt

vor 5 Jahren

Hallo!

 

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag schon vor einiger Zeit gekündigt, finde allerdings keine Kündigungsbestätigung. Diese brauche ich aber, um meine Mobilfunknummer zum neuen Anbieter mitnehmen zu können. Kann mir jemand helfen und eine neue Bestätigung (gerne auch per Mail) zuschicken?

 

Danke und beste Grüße

 

Jan Deboy

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @JanDeboy  ruf bei der Hotline an.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Thunder99

      @JanDeboy ruf bei der Hotline an.

      @JanDeboy  ruf bei der Hotline an.

      Thunder99

      @JanDeboy  ruf bei der Hotline an.


      ..oder so Fröhlich

       

      deine Profildaten kannst du allerdings für weitere Eventualitäten trotzdem ausfüllen.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Die braucht aber kein Anbieter.
      Man kann auf den elektrischen Weg eh keine Unterlagen mitschicken für die Anfrage zur Portierung.

      Genau genommen stehen da wichtige Daten drauf, die man an dritten geben sollte Zwinkernd
      Thema Datensparsamkeit.


      Der neue Anbieter stellt einfach eine Anfrage und bekommt von der Telekom eine Antwort. Fertig.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @JanDeboy ,

      vielen Dank für Ihren Beitrag und schade, dass Sie uns verlassen. Das bedauere ich sehr.

      Generell ist die Kündigungsbestätigung nicht erforderlich, das Kündigungsdatum ist hier am wichtigsten. Wissen Sie das Datum, damit Sie die Portierung beauftragen können? Das Datum ist ausreichend, um eine Portierung beim anderen Anbieter zu veranlassen.

      Falls nicht, melden Sie sich hier im Forum dann kann ich Ihnen helfen.

      Schönes Wochenende wünsche ich
      Natascha A.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @JanDeboy ,

      Grundsätzlich handelt es sich bei einer Kündigung immer um eine einseitige Willenserklärung.

      Wird eine Kündigung vertragsgemäß ausgesprochen (schriftlich), so ist diese auch ohne eine Bestätigung rechtsgültig.

       

      Eine Kündigungsbestätigung erfolgt somit eigentlich auf "Kulanz", wird aber üblicherweise so abgewickelt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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