Solved
Kündigungsbestätigung verlegt
5 years ago
Hallo!
Ich habe meinen Mobilfunkvertrag schon vor einiger Zeit gekündigt, finde allerdings keine Kündigungsbestätigung. Diese brauche ich aber, um meine Mobilfunknummer zum neuen Anbieter mitnehmen zu können. Kann mir jemand helfen und eine neue Bestätigung (gerne auch per Mail) zuschicken?
Danke und beste Grüße
Jan Deboy
205
0
6
This could help you too
5 years ago
198
0
2
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Find out about our current mobile phone offers.
5 years ago
Hallo @JanDeboy ,
vielleicht ja. Dafür müsstest du zumindest mal deine:
Profildaten:
am besten schon mal die Kundendaten hier in deinem Profil eintragen, damit sich das @Telekom-hilft-Team das mal anschauen kann.
(Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
0
Accepted Solution
accepted by
5 years ago
@JanDeboy ruf bei der Hotline an.
2
Answer
from
5 years ago
@JanDeboy ruf bei der Hotline an.
@JanDeboy ruf bei der Hotline an.
..oder so
deine Profildaten kannst du allerdings für weitere Eventualitäten trotzdem ausfüllen.
Answer
from
5 years ago
Man kann auf den elektrischen Weg eh keine Unterlagen mitschicken für die Anfrage zur Portierung.
Genau genommen stehen da wichtige Daten drauf, die man an dritten geben sollte
Thema Datensparsamkeit.
Der neue Anbieter stellt einfach eine Anfrage und bekommt von der Telekom eine Antwort. Fertig.
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
5 years ago
vielen Dank für Ihren Beitrag und schade, dass Sie uns verlassen. Das bedauere ich sehr.
Generell ist die Kündigungsbestätigung nicht erforderlich, das Kündigungsdatum ist hier am wichtigsten. Wissen Sie das Datum, damit Sie die Portierung beauftragen können? Das Datum ist ausreichend, um eine Portierung beim anderen Anbieter zu veranlassen.
Falls nicht, melden Sie sich hier im Forum dann kann ich Ihnen helfen.
Schönes Wochenende wünsche ich
Natascha A.
1
Answer
from
5 years ago
@JanDeboy ,
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Kündigung immer um eine einseitige Willenserklärung.
Wird eine Kündigung vertragsgemäß ausgesprochen (schriftlich), so ist diese auch ohne eine Bestätigung rechtsgültig.
Eine Kündigungsbestätigung erfolgt somit eigentlich auf "Kulanz", wird aber üblicherweise so abgewickelt.
Unlogged in user
Answer
from
Unlogged in user
Ask
from