Gelöst

MagentaEins Vorteil, Doch nicht berechtigt ...

vor 6 Jahren

Hallo Liebe Community,

 

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/MagentaEins-Vorteil-als-Sohn/td-p/3652676 , wie in diesem Thread hatte ich schonmal nachgefragt, wegen eines Vertrages mit MagentaEins Vorteil. Da ich eine positive Rückmeldung bekommen habe, dass ich MagentaEins Vorteil benutzen kann und ich auch im Internet es so verstanden habe, dass wir Magenta Eins berechtigt sind, habe ich den Vertrag abgeschlossen. Heute kam mein Handy an und wollte direkt mein Vorteil zubuchen, da ich sonst mehr zahlen muss.... Gesagt getan wol.te ich es online machen. Dann kam erst eine Meldung am PC, dass das System überlastet ist = zu hohe nachfrage. Dann habe ich das ganze am IPhone versucht und ich kam durch aber aufeinmal kam eine wunderschöne Meldung, dass ich nicht Magenta Eins berechtigt bin..... 

 

Wie kommt denn das ? Im Haushalt haben wir Magenta Zuhause M und nun wollte ich halt mein Vertrag (Magenta Mobil M Young mit Smartphone) verknüpfen, um den Vorteil von -10€ zu bekommen.

 

Habe ich irgendwie was falsch verstanden, bezüglich des Magenta Eins Vorteiles ? Oder liegt es einfach daran, dass das System überlastet ist und ich per Live Chat oder so das buchen muss ?

 

Sonst sehe ich mich leider gezwungen, den Vertrag aufzulösen, da ich fest mit dem Vorteil gerechnet habe.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hi @OliverSaß!

    Also, auf dem Mobilfunkvertrag ist der MagentaEINS Vorteil bereits seit dem 28. Dezember 2018 gebucht. Beim Festnetzvertrag leider noch nicht, das holen wir aber jetzt nach! Seit dem 28.12. greift also auch der monatl. Rabatt von 10 Euro, den du erst auf der Rechnung sehen wirst. Im Kundencenter erkennst du zwar, dass der Vorteil gebucht ist, der Preisnachlass ist aber ausschließlich auf der Rechnung ersichtlich.

    Ich hoffe, dass ich dir deine Verwirrung nehmen konnte.

    Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr
    Romina D.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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