Gelöst
MagentaMobil XL hotspot betrieb
vor 8 Jahren
Darf man mit dem Tarif MagentaMobil XL einen kostenpflichtigen Hotspot betreiben?
Wenn nein, welche Lösungen halten sie dafür bereit?
Vielen Dank schonmal für die Antwort
1991
7
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
292
0
2
313
0
7
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
vor 8 Jahren
Was meinst du mit „kostenpflichtig“? Hotspot ansich ist erlaub und eine extra Klausel gibt es meines Wissen für kostenpflichtige auch nicht. Ich schätze du meinst Magenta Mobil XL Premium oder? Sonst müsstest du ja ständig Datenvolumen nachbuchen.
3
Antwort
von
vor 8 Jahren
ja genau ich möchte mit dem unbegrenzten Datenvolumen gerne einen Hotspot bereitstellen wo nutzer für zahlen müssen
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @dieserpaddy
ich denke das das über die AGB´n ausgeschlossen ist. Aber was hältst Du von dieser Lösung?
https://geschaeftskunden.telekom.de/startseite/cloud-it/vernetzung/standortvernetzung/298986/hotspot-plug-n-play.html
Gruß
Ich bin´s
Antwort
von
vor 8 Jahren
Geht nicht
AGB
5.1
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch.
Über ein Feedback freue ich mich.
Beste Grüße
Sabrina K.
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ich habe eine kleine Zielgruppe die gerne einen Hotsport Zugang hätte. Für die Nutzung würde ich denen einen gewissen Betrag monatlich in Rechnung stellen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Geht nicht
AGB
5.1
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von