Gelöst
Minestvertragslaufzeit eingetragen entgegen Beschreibung
vor 8 Tagen
Hallo zusammen,
ich habe eben ein Tarifupgrade gemacht und da ich im Kundencenter die Flex Variante des jeweiligen Tarifs nicht gefunden habe, habe ich dann in der Magenta App geschaut. Dort strahlt mich diese Botschaft an:


Meine "ursprüngliche Vertragslaufzeit" war 1 Monat. Ich habe also nun den L-Tarif gewählt, alles durchgelaufen, jetzt sehe ich im Kundencenter das hier und frage mich, was genau rauchen die Telekomsysteme, die mich umgestellt haben? 😂

Und siehe da, meine "ursprüngliche Laufzeit" ist fast ganz genau die alte (nur 2 Jahre unterschied.... 🤬)
Ich habe eigentlich wenig Lust, jetzt den Widerruf zu machen, um dann 3 Wochen auf dessen Ausführung zu warten, um dann wiederum an der Hotline wieder den "L" nur eben als Flex zu buchen. Gibts hier einen kürzeren Weg?
Danke schonmal!!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Tagen
Ein Nicht-Flex tarif, wie du ihn gebucht hast, hat nun mal eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Wenn du das nicht möchtest, dann musst du widerrufen und einen Flex-Tarif nehmen.
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von
vor 8 Tagen
Dann kann ich ja eigentlich davon ausgehe, dass die dann angezeigten Tarife eben keine Laufzeit verlängern.
Ein Nicht-Flex tarif, wie du ihn gebucht hast, hat nun mal eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Wenn du das nicht möchtest, dann musst du widerrufen und einen Flex-Tarif nehmen.
Verstehe ich.. Wenn ich in der App hierauf klicke:
Dann kann ich ja eigentlich davon ausgehe, dass die dann angezeigten Tarife eben keine Laufzeit verlängern. Zumal nach dem Klick nur 2 Tarife (L, XL) angezeigt werden. Beide ohne Flex... Ich gehe eben davon aus, dass die dann eben die Laufzeit nicht verlängern, wie es hier gezeigt wird. Alles andere ist für mich falsch.
@Marcel___
da steht "möglich", das heißt doch nicht das das von Dir selbst ausgewählte dann so ist 🤔
Lesen & verstehen bei Verkaufs- / Lockangeboten ist halt immer leider so eine Sache, da muss man halt aufpassen 💡
Gruß
Waage1969
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von
vor 8 Tagen
zu viel gelockt -> arbeit mit widerruf... tja... 🤡
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von
vor 7 Tagen
Guten Morgen @Marcel___,
sofern es im Nachgang zur durchgeführten Vertragsverlängerung Unstimmigkeiten zur Vertragslaufzeit gibt, so bleibt tatsächlich zunächst nur ein Widerruf übrig. Nachdem dieser dann abschließend in allen Systemen umgesetzt wurde, so ist eine erneute Vertragsverlängerung möglich.
Im Verlauf vom Thread wurden ja auch bereits einige Hinweise veröffentlicht - vielen Dank für die Unterstützung.
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Gruß Timo
Uneingeloggter Nutzer
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