Mobilfunkvertrag läuft bei altem Anbieter weiter

vor 10 Monaten

Hallo liebe Community,

 

am 25.07. stand bei mir ein Telekomvertreter vor der Tür, der mir einen Mobil-/Internet- und noch einen neuen Stromvertrag angeboten hat.

Das klang alles ganz plausibel und auch günstiger, also bin ich auf das Angebot eingegangen.

Mir wurde versichert, dass sich die Telekom um meinen alten Vertrag bei O2 kümmert und diesen kündigt und somit auch keine "Doppel-Kosten" auf mich zukommen werden (ich also gar nichts machen muss).

Bei dem Internet- und Stromvertrag hat das soweit wohl auch geklappt - mein Mobilfunkvertrag ist jedoch weiterhin bei O2 aktiv (Mindestlaufzeit bis 2025, genau wie der Internetvertrag).

Ein paar Tage später erhielt ich schon die Sim-Karte für meinen Telekonvertrag und vor einpaar Tagen direkt die erste Rechnung.

Also läuft das ganze ja wohl doch doppelt?

Der Vertreter gab mir seine Handynummer und sagte, dass ich ihm jederzeit bei Whatsapp schreiben könne. Jetzt reagiert er seit 1 1/2 Wochen nicht mehr auf meine Nachricht (ich bin naiv und hoffe einfach mal, dass er im Urlaub ist?).

Gerade habe ich per Chat mit der Telekom geschrieben. Dort wurde mir gesagt, dass ich einen Wunschtermin hätte ausmachen müssen. Wurde mir jedoch nicht gesagt....AntwortO-Ton: Pech gehabt.

 

Weiß da jemand eine Lösung?

Würde nun am liebstenMobilfunkvertrag und den Internetvertrag kündigen, da ich mich ganz schön übers Ohr gehauen fühle (ist aber natürlich länger als 2 Wochen her...).....ich weiß schon, warum mir immer geraten wurde keine Vertreter ins Haus zulassen.....naja- Dummheit muss wohl bestraft werden.

 

Liebe Grüße und schonmal danke für die Antworten.

 

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    • vor 10 Monaten

      Ja wenn deine Verträge bei O2 noch in der MVLZ sind... wie sollte das auch gehen 🤔

      0

    • vor 10 Monaten

      Eine Kündigung durch den Provider kann bei Mobilfunkverträgen nicht vorgenommen werden.

      Dies ist nur im Festnetzbereich möglich - also da wo es auch geklappt hat.

       

      Den Mobilfunkvertrag musst du selbst kündigen,

       

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      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Ja, mir ist schon klar, dass das ziemlich dämlich war. Danke Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Tabby1990

      Mir wurde gesagt, dass ich meine alte Nummer nicht mitnehmen kann

      Mir wurde gesagt, dass ich meine alte Nummer  nicht mitnehmen kann

      Tabby1990

      Mir wurde gesagt, dass ich meine alte Nummer  nicht mitnehmen kann


      Das geht ja auch, selbst bei einem laufenden Vertrag.

      Allerdings bekommst du dann bei deinem alten Anbieter eine neue Rufnummer.

      Du must das aber bei deinem neuen Anbieter beauftragen und beim alten Anbieter ein OptIn setzen lassen, damit die Rufnummer vorzeitig freigegeben wird.

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      RoadrunnerDD

      und das allein hätte das Ganze ja schon bis zum Ende der MVLZ verschieben müssen

      und das allein hätte das Ganze ja schon bis zum Ende der MVLZ verschieben müssen
      RoadrunnerDD
      und das allein hätte das Ganze ja schon bis zum Ende der MVLZ verschieben müssen

      Nein, deshalb gibt es ja das OPT-In. 

      Möglicherweise wär es dann aber aufgefallen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      Tabby1990

      Jetzt reagiert er seit 1 1/2 Wochen nicht mehr auf meine Nachricht (ich bin naiv und hoffe einfach mal, dass er im Urlaub ist?).

      Jetzt reagiert er seit 1 1/2 Wochen nicht mehr auf meine Nachricht (ich bin naiv und hoffe einfach mal, dass er im Urlaub ist?).
      Tabby1990
      Jetzt reagiert er seit 1 1/2 Wochen nicht mehr auf meine Nachricht (ich bin naiv und hoffe einfach mal, dass er im Urlaub ist?).

      😅 nix mit Urlaub. Die Wegwerfnummern dienen nur dazu dich hinzuhalten bis die Widerrufsfrist rum ist um die Provision einstreichen zu können, so sind sie nun mal die Haustürvertreter von irgend welchen Door2Door-Vertriebs-Buden

       

      Tabby1990

      Stromvertrag

      Stromvertrag
      Tabby1990
      Stromvertrag

      Die Telekom verkauft keinen Strom

      0

    • vor 10 Monaten

      also muss ich jetzt damit leben ca. ein Jahr doppelt zu bezahlen, weil ich falsch beraten wurde...?

      Super...

      5

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Tabby1990

      Nein....das war am 25.07.....

      Nein....das war am 25.07.....
      Tabby1990
      Nein....das war am 25.07.....

      Es zählt das Datum der Auftragsbestätigung Zwinkernd

      In selbiger steht übrigens alles drin. Und man sollte entsprechend reagieren wenn da nichts von Portierung steht

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Grüße @Tabby1990 

      Tabby1990

      also muss ich jetzt damit leben ca. ein Jahr doppelt zu bezahlen, weil ich falsch beraten wurde...? Super...

      also muss ich jetzt damit leben ca. ein Jahr doppelt zu bezahlen, weil ich falsch beraten wurde...?

      Super...

      Tabby1990

      also muss ich jetzt damit leben ca. ein Jahr doppelt zu bezahlen, weil ich falsch beraten wurde...?

      Super...


      ... und die Auftragsbestätigung nicht gelesen hast. 

      Und da bereits die erste Rechnung kam, ist die Widerspruchsfrist wohl auch vorbei. 

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      *seuf* da denkt man immer, dass kein Mensch so blöd sein kann und dann....

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 10 Monaten

      @Tabby1990 auch das mit Internet/Festnetz wird wohl nicht so funktioniert haben wie du das denkst. Oder beginnt dein Internet/Festnetzvertrag erst 2025 ?

      2

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Genau. Der beginnt erst 2025, dafür hab ich auch die Bestätigung

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Tabby1990

      Der beginnt erst 2025, dafür hab ich auch die Bestätigung

      Der beginnt erst 2025, dafür hab ich auch die Bestätigung
      Tabby1990
      Der beginnt erst 2025, dafür hab ich auch die Bestätigung

      Na immerhin.

       

      Inwiefern das jetzt schon Sinn macht Verträge für 2025 abzuschließen ist natürlich auch so ne Sache. Wer weiß denn heute schon, was es bis dahin für Angebote gibt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      Also noch mal: von wann ist die Auftragsbestätigung für den Mobilfunkvertrag?

      1

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      29.07.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      Jetzt kannst du eigentlich nur ne Runde beten und hoffen das sich vielleicht ein Teamie@Telekom-hilft-Team ) erbarmt und den Mobilvertrag aus Kulanz .... aber viel Hoffnung besteht da nicht

       

      Was ist es denn überhaupt für ein Mobilfunkvertrag? Vielleicht hast ja jemanden in der Familie oder so welcher den gerne übernehmen würde?

      0

    • vor 10 Monaten

      Das wäre wirklich gut....Geldtechnisch ist es nämlich bei mir nicht so pralle...2 Verträge gleichzeitig tut mir schon sehr weh. Aber Dummheit muss bestraft werden.

       

      Es handelt sich um MagentaMobil Special S.  Mir fällt aber leider niemand ein, der da Interesse dran haben könnte...ich überlege nochmal.

      Habe jetzt einen Widerruf für den Internetvertrag eingereicht...ist mir alles zu dubios.

      2

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Tabby1990

      Habe jetzt einen Widerruf für den Internetvertrag eingereicht...ist mir alles zu dubios.

      Habe jetzt einen Widerruf für den Internetvertrag eingereicht...ist mir alles zu dubios.
      Tabby1990
      Habe jetzt einen Widerruf für den Internetvertrag eingereicht...ist mir alles zu dubios.

      Auch da gilt: 14 Tage ab Erhalt der Auftragsbestätigung 😉

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Keine Ahnung, ob es elektronisch erstellt wurde, aber:

       

       
      Sehr geehrte*r *********,

      Sie möchten Ihren Anbieterwechselauftrag fristgerecht widerrufen. Das erledigen wir gern – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. In den nächsten Tagen erhalten Sie darüber noch eine schriftliche Bestätigung.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      Ist halt nur die Eingangsbestätigung. Die gibt's immer ...

      1

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Hi @Tabby1990,

       

      mit Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist ist das Kind bedauerlicherweise bereits in den Brunnen gefallen. Ein Widerruf ist nicht mehr möglich. 😕 Ich hätte dir gern etwas anderes gesagt.

       

      Viele Grüße

      Michael

      Uneingeloggter Nutzer

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