Gelöst

Muss der Rechnungsempfänger = Vertragsnehmer sein?

vor 9 Jahren

Wenn man Neukunde mit einem Handyvertrag bei T-Mobil wird, muss dann der Rechnungsempfänger gleich dem Vertragsnehmer sein? Oder kann eine andere Person als der Vertragsnehmer die Rechnung begleichen (anderer Name in der Bankverbindung)?

 

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    • vor 9 Jahren

      Die einzige Möglichkeit die ich kenne wäre wenn Du beides bist und das Handy dem anderem zur Nutzung überlässt.

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    • vor 9 Jahren

      Der Rechnungsempfanger kann eine andere Person sein. 

      Die Verantwortung bleibt aber beim Vertragspartner. 

      Zahlt der Rechnungsempfänger nicht, steht der Vertragspartner dafür gerade. 

       

      Beim Vertragsabschluss kann man ein Konto und den dazugehörigen Namen eintragen. 

      Wohnt der an einer anderen Anschrift muss dies ggf über den Kundenservice nachgetragen werden. 

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      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Kugic

      Zahlt der Rechnungsempfänger nicht, steht der Vertragspartner dafür gerade.

      Zahlt der Rechnungsempfänger nicht, steht der Vertragspartner dafür gerade. 

      Kugic

      Zahlt der Rechnungsempfänger nicht, steht der Vertragspartner dafür gerade. 


      Wenn man es ganzt genau nimmt, zahlt der Regulierer, der nicht zwingend identisch mit dem Rechnungsempfänger sein muss. Zwinkernd

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Hallo @mvonw,

      es ist schön zu lesen, dass Sie sich für einen Vertrag bei uns interessieren. Fröhlich
      Ich denke, dass die wichtigsten Punkte bereits genannt wurden, besten Dank dafür. Der Rechnungsempfänger (und auch Regulierer) muss nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmen. Das können zwei ganz unterschiedliche Personen sein.

      Wenn ich bei irgendwas unterstützen darf, dann geben Sie mir gern nochmal Bescheid.

      Liebe Grüße
      Katharina S.

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      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Danke für die Antwort, auch den anderen Community-Mitgliedern.

       

      Die Anfrage erfolgt für ein Familienmitglied, das Zweifel hat, ob die Einzugsermächtigung für den abweichenden Rechnungsempfänger klappen wird. Falls es dort Probleme geben sollte, wird man das sicherlich ändern können, oder? In diesem Fall würde ich mich nochmal melden.

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      @mvonw sehr gerne. In dem so genannten SEPA Mandat, mit dem Einzugsermächtigung geregelt wird, kann die abweichende Person eingetragen werden. „In diesem Fall würde ich mich nochmal melden.“ – aber klar, dafür bin ich /sind wir da. Fröhlich