Gelöst

Möglichkeit der Weiterversorgung nach Kündigung bis zur Portierung

vor 6 Jahren

Guten Abend,

 

mein aktueller Telekom Mobilfunkvertrag läuft zum 23.12.18 aus und ich habe bei Congstar bereits eine Rufnummermitnahme zum Vertragsende beantragt. Der Termin der Portierung wurde auf den 27.12.18 gelegt, sodass kein lückenloser Übergang gegeben ist und ich einige Tage ohne mobiles Internet auskommen müsste. Gibt es in diesem Fall eine Möglichkeit, die Telekom-Sim bis zur Portierung mit anteiligen Kosten weiter zu nutzen?

 

Danke und viele Grüße.

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @M.Nice

      Das sieht schlecht aus.

      Daher sollte die Kündigung vom neuen Anbieter erfolgen, damit es nahtlos übergeht.

       

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

      Muss man bei Mobilfunk nicht zwangsweise selbst kündigen? 

       

      Kündigung durch den neuen Anbieter, ebenso wie unterbrechungsfreie Weiternutzung, gibt es doch nur im Festnetz, oder irre ich mich da? 

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      patrickn

      @Gelöschter Nutzer Muss man bei Mobilfunk nicht zwangsweise selbst kündigen? Kündigung durch den neuen Anbieter, ebenso wie unterbrechungsfreie Weiternutzung, gibt es doch nur im Festnetz, oder irre ich mich da?

      @Gelöschter Nutzer

      Muss man bei Mobilfunk nicht zwangsweise selbst kündigen? 

       

      Kündigung durch den neuen Anbieter, ebenso wie unterbrechungsfreie Weiternutzung, gibt es doch nur im Festnetz, oder irre ich mich da? 

      patrickn

      @Gelöschter Nutzer

      Muss man bei Mobilfunk nicht zwangsweise selbst kündigen? 

       

      Kündigung durch den neuen Anbieter, ebenso wie unterbrechungsfreie Weiternutzung, gibt es doch nur im Festnetz, oder irre ich mich da? 


      Korrekt, bedingt durch die Feiertage ist es somit nicht anders möglich wie bereits geschrieben, alternativ holt sich der TE eine PrePaidkarte für die paar tage.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Lass Dich überraschen ob das nicht so läuft, dass Du bis 26.12. einschließlich Service hast. Ich vermute ja.

      Falls nicht, dann wäre das m.E. ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, was hinsichtlich der Unterbrechnung von max. 1 Kalendertag nicht zwischen Festnetz und Mobilfunk unterscheidet

      TKG /46.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /46.html

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hi @M.Nice,

      herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community. Du brauchst dir keine Sorgen machen. Bis zur Portierung am 27.12.2018 bist du weiterhin über uns erreichbar. Zwinkernd

      Viele Grüße
      Christoph T.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von