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Neuvertrag Postident / Mangenta Eins Vorteil

8 years ago

Hallo,
Ich möchte einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen. In meinem Perso steht der Erstwohnsitz, bin aber momentan an meinem Zweitwohnsitz (hier auch Telekom Festnetz).
1.) Kann ich bei meinem neuen Vertrag meinen Zweitwohnitz angeben und bei der Zustellung das Postident-Verfahren mit der Meldebescheinigung (Zweitwohnsitz) erfolgreich abschließen?
2.) Oder sollte ich eher als Versandadresse meinen Zweitwohnsitz angeben und als Vertagsadresse meinen Erstwohnsitz?
3.) Wie sieht es auf Hinblick mit dem Mangenta Eins Vorteil aus?
4.) wie 1.) bloß andere Versandadresse (Anschrift meiner Freundin)

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

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    • Accepted Solution

      accepted by

      8 years ago

      Hallo @Galosphere 90,

      herzlich Willkommen in unserer Community und vielen Dank für Ihren Beitrag. Fröhlich

      Es freut mich sehr, dass Sie sich bei Ihrem neuen Mobilfunkvertrag für uns entschieden haben.

      Bei Vertragsabschluss müssen die Daten mit denen des Personalausweises übereinstimmen. Auch eine Lieferung an den Zweit-Wohnsitz ist nicht möglich.
      Die Anschrift für die Nutzung des Magenta EINS Vorteils muss identisch mit der des dazugehörigen Festnetz-Anschlusses sein.

      Gerne unterstütze ich Sie bei weiteren Fragen und bin bei der Buchung behilflich.
      Dazu befüllen Sie mir bitte Ihr Profil ( siehe meine Signatur) und geben mir kurz Bescheid. Dann rufe ich Sie zurück.

      Viele Grüße Anja W.

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      8 years ago

      Hallo @Anja N.
      vielen Dank für deine Auskunft.
      Wenn ich nicht meine Zweitwohnung als Lieferadresse verwenden kann, warum kann ich dann während dem Bestellprozess eine abweichende Lieferanschrift auswählen? *verwirrt*
      Bin die nächsten vier Wochen im Ausland und kann daher nicht telefonieren, wir können aber gerne das ganze über Email klären.
      Vielen Dank.

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      8 years ago

      @galosphere,

      lieben Dank für die Rückmeldung.

      Muss meine Aussage ein wenig korrigieren bzw. ergänzen.
      Abweichende Lieferanschrift ist kein Problem, so lange Sie die Lieferung entgegen nehmen können und sich ausweisen können.

      Viele Grüße Anja W.

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