Gelöst
Opt-In für Rufnummermitnahme bei Prepaid setzen
vor 2 Jahren
Hallo,
ich würde gerne meine Rufnummer aus meinem laufenden Prepaid-Tarif zu einem anderen Anbieter im Telekom-Netz portieren. Da ich allerdings vermeiden möchte, mehrere Tage nicht erreichbar zu sein, möchte ich den Tarif noch nicht direkt kündigen, sondern die Nummer zunächst per Opt-In freigeben. Gegebenenfalls wird der alte Tarif auch noch für ein anderes Gerät weiterverwendet. Wäre das möglich?
Viele Grüße
Sarah
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vor 4 Jahren
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vor 4 Jahren
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vor 2 Jahren
@SarahS1
Lasse dir an der Hotline 0800 3302202 das Opt-In setzen, das sollte am Schnellsten gehen, Dann neuen Vertrag mit Rufnummernübernahme abschließen, danach vereinbaren die beiden Anbieter den Termin für die Portierung, an dem dann die alte SIM deaktiviert und die neue SIM mit der Rufnummer aktiviert wird.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @der_Lutz,
das Setzen des Optìn ist auch bei einem ungekündigten MagentaMobil Prepaid Tarif möglich.
Viele Grüße
Marita W.
Antwort
von
vor 2 Jahren
das Setzen des Optìn ist auch bei einem ungekündigten MagentaMobil Prepaid Tarif möglich.
dann müssten die Ausführungen unter dem Link dringend überarbeitet werden
Ich habe dir weitere Informationen zur Prepaid Portierung mitgebracht. https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/rufnummer/rufnummer-zu-anderem-anbieter-mitnehmen
Ich habe dir weitere Informationen zur Prepaid Portierung mitgebracht.
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/rufnummer/rufnummer-zu-anderem-anbieter-mitnehmen
die Aussage ist damit ja auch nicht korrekt
Bei Prepaid-Verträgen kann man die Mobilfunkrufnummer zum Ende des Vertrages oder danach zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
dann müssten die Ausführungen unter dem Link dringend überarbeitet werden
Das denke ich auch, es weist nicht auf alle gesetzeskonformen Vorgehensweisen hin, nachdem ein Opt-In aus einem Mobilvertrag IMMER möglich gemacht werden muss. Zu mindestens scheint die Telekom das ja dann auch "möglich zu machen".
Insgesamt würde ich mal sagen, viele Bestimmungen des TKG haben noch keinen Einzug in die Hilfen und in die AGB gefunden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @SarahS1 ,
vielen Dank für das sehr nette Gespräch.
Schön, dass schon alles geklärt werden konnte. Bei weiteren
Fragen oder Hilfe einfach hier Bescheid sagen.
Beste Grüße
Natascha A.
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Uneingeloggter Nutzer
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von