Gelöst

Payback bei telefonsichen Vertragsabschlüssen

vor 7 Jahren

Guten Tag,

ich habe in den letzten wochen zwei Verträge bei Ihnen abgeschlossen, Handy und Festnetzt. Nun stelle ich fest, dass es hierfür Paybackpunkte geben kann (10500 Punkte). Warum wurde mir das bei der telefonsichen Bestellung nicht angeboten. An jeder Kasse wird man danach gefragt..."haben sie eine Payback Karte?" Ich bin sehr entäuscht, wieder mal....

 

LG Elke

2031

12

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Weil Du die Punkte meines Wissens für Verträge nur bekommst, wenn Du über die Payback-Seite eingelogged bist und darüber bestellst.

      Anders ist es möglicherweise bei Zubehör oder Endgeräten losgelöst von Laufzeitverträgen.

       

      Die Payback-Telekom-Regeln

       

      Telekom

      Generelle Voraussetzungen, um beim PAYBACK Partner Deutsche Telekom in die Filiale, im Telekom Online Shop oder der Telekom-Bestellhotline zu punkten:

      • In der Partner-Filiale*: PAYBACK Karte beim Bezahlvorgang unbedingt vorzeigen.
      • Im Online Shop: PAYBACK Kartennummer in den Warenkorb eingeben
      • Telefonische Bestellung: PAYBACK Kartennummer bei telefonischen Bestellungen angeben

      * teilnehmende Partnerfilialen erkennbar an PAYBACK Logo im Tür- & Kassenbereich

      • Incentivierte Produkte Telekom-Neukunden: Festnetz, Mobilfunk, Prepaid, Datentarife, Smarthome Dienste sowie FamilyCards (nur online!)
      • Incentivierte Produkte Telekom-Bestandskunden (NUR online!): Vertragsverlängerungen, Upgrades Festnetztarife sowie Smarthome Dienste
      • Ausgenommen von der Verpunktung sind: Business-Verträge (produktübergreifend); congstar Produkte (da Direktvertrieb über congstar); Versandkosten; Bereitstellungsgebühren und sonstige Servicekosten (Installationsservice, Reparaturservice) sowie Vertragsabschlüsse über Dritte (z.B. Expert)

      Gutschriftzeitraum Basispunkte

      • i.d.R. ca. 8 Wochen nach Anschlussaktivierung

      Gutschriftzeitraum Extra-Punkte

      • i.d.R. ca. 8 Wochen nach Anschlussaktivierung

      Kriterien für das Nachbuchen fehlender PAYBACK Basispunkte

      Bitte beachten Sie, dass dafür die oben genannten generellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen!

      • PAYBACK Kartennummer
      • Kanal der Bestellung: Filiale, Online oder Hotline
      • Auftragsdatum
      • Name Anschlussinhaber & Adresse Anschlussinhaber
      • Vertragsbeginn
      • Auftrags-/Bestellnummer (optional, bei Festnetz aus Auftragsbestätigung)
      • Kundennummer DTAG bzw. Mobilfunknummer (nur bei Mobilfunkaufträgen)
      • abgeschlossenes Produkt
      • Punktehöhe

      Kriterien für das Nachbuchen fehlender PAYBACK Extra-Punkte

      • PAYBACK Kartennummer
      • Kanal der Bestellung: Filiale, Online oder Hotline
      • Auftragsdatum
      • Name Anschlussinhaber & Adresse Anschlussinhaber
      • Vertragsbeginn
      • Auftrags-/Bestellnummer (optional, bei Festnetz aus Auftragsbestätigung)
      • Kundennummer DTAG bzw. Mobilfunknummer (nur bei Mobilfunkaufträgen)
      • abgeschlossenes Produkt
      • Art und Höhe der Extra-Punkte

       

      Quelle: https://www.payback.de/pb/flc/fts/815944/area/FAQ/sst/INFORMIEREN/st/telekom/gsf/true/id/27996/?searchTerm=telekom

      7

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      nun, bin ja kein Neukunde, ...aber ich versuch es bei Payback noch mal, hab das in einigen Chats gelesen, aber warscheinlich verweist telekom an Payback und Payback an Telekom...

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Nabend,

       

      noch besser wäre es gewesen, wenn die Datensammelstelle PayBack und Co im Zuge der dsgvo verboten worden wäre

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      area57

      noch besser wäre es gewesen, wenn die Datensammelstelle PayBack und Co im Zuge der dsgvo verboten worden wäre

      noch besser wäre es gewesen, wenn die Datensammelstelle PayBack und Co im Zuge der dsgvo verboten worden wäre

      area57

      noch besser wäre es gewesen, wenn die Datensammelstelle PayBack und Co im Zuge der dsgvo verboten worden wäre


      Ich denke, die Datensammelstelle Payback sammelt viel weniger an Daten als ein z.B. Facebook oder WhatsApp oder Google oder Apple - und von denen habe ich noch nie eine Prämie gesehen. Also nicht päpstlicher als der Papst sein wenn es um Payback geht...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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