Gelöst
Prepaid Jahrestarif Erstattung bei Todesfall?
vor einem Jahr
Hallo,
ein im Januar verstorbenes Familienmitglied hat erst Ende letzten Jahres den 5G Jahrestarif verlängert.
Was passiert mit dem Restguthaben bzw. der Restlaufzeit? Gibt es eine Möglichkeit der Erstattung obwohl es ein Prepaid Vertrag ist?
Danke
René
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vor 3 Monaten
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Restguthaben kannst du dir auszahlen lassen.
von der restlichen Laufzeit wird jedoch nichts erstattet, da es eben eine Einmalige Summe war.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Da der Jahrestarif zu Beginn schon die 99,95 € für das Jahr im Voraus vom Guthaben abbucht, gibt es da auch nichts anteilig von zurück, das sind die vertraglichen Bedingungen des Tarifes. Wenn noch Restguthaben vorhanden ist, kann das natürlich zur Auszahlung kommen, sowohl als auch eine vorzeitige Kündigung innerhalb der MVLZ von 12 Monaten.
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vor einem Jahr
Das einbezahlt Restguthaben wird gem. 10.6 der AGB auf Antrag erstattet zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, darauf hat der Erbe einen klaren Rechtsanspruch.
Da es sich bei Euch nicht um die ersten 12 Monate handelt ist der Vertrag gem. 10.1 der AGB als Vertrag auf unbestimmte Zeit mit Monatsfrist kündbar, vgl.
Ohne Kündigung ist es so, dass die Restlaufzeit genutzt werden kann.
Mit Kündigung ist es vermutlich so, dass es gem. BGB einen Erstattungsanspruch für die restlichen Monate gibt.
Da sollte aber besser ein Teamie mal Stellung nehmen.
Übrigens mein Beileid.
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Antwort
von
vor einem Jahr
aber dann gab es ein paar "Ausreißer-Threads" wo ich es so verstanden hatte, dass ein Teamie da dem Kunden entgegengekommen ist
Nunja, das Team macht ja Vieles möglich, auch an den algemeinen Regelungen vorbei, aus "Kulanz".
Ein Vertragspartner kann dem anderen Vertrragspartner ja "entgegenkommen", darf ihn nur nicht schlechter stellen, besser geht fast immer.
Antwort
von
vor einem Jahr
@fdi
Ich vermute halt, dass das in Richtung "ungerechtfertigte Bereicherung" geht, wenn der Vertrag ordentlich gekündigt wird, dass das BGB dann irgendwo da oder bei einem Folgeparagraphen zuschlagen dürfte, sollte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
In einem Fall wo der Grund für die Vertragsbeendigung ein Todesfall ist, da sind die Teamies in der Regel aber ohnehin von vorneherein kulanter, und das zurecht.
Antwort
von
vor einem Jahr
Sicher, Kulanz ist da die einfachere und schnellere Lösung, als ein Rechtsstreit wegen der Summe mit ungewissen Ausgang zu beginnen.
Wie bei Postpaid auch, sind die Bedingungen für eine "Verlängerung" ja bekannt. Das wird ja so nicht stillschweigend gemacht und ist bestimmt hier in dem Fall auch selbst eingeleitet gewesen.
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