Gelöst

Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

vor 2 Monaten

Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

    Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

    Reparatur nicht durchführen (Gerät unrepariert zurücksenden)

    Gerät (inkl. Zubehör) kostenlos entsorgen

    iPhone 14,  128GB,  Kaufdatum November 2024, bei der Telekom (Rechnung liegt vor)

    Telekom Reparaturauftrag R2600580566

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    vor 2 Monaten

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        akzeptiert von

        vor 2 Monaten

        -MatthiasHamburg-

        Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

        Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

        Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

        Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

        Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

        Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

        Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

          Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

          Reparatur nicht durchführen (Gerät unrepariert zurücksenden)

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          iPhone 14,  128GB,  Kaufdatum November 2024, bei der Telekom (Rechnung liegt vor)

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          -MatthiasHamburg-

          Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

          Einschätzungen reichen nicht, du bist in der Beweispflicht

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        • vor 2 Monaten

          -MatthiasHamburg-

          Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.

          Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

          Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

          Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

          Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

          Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

          Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

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            -MatthiasHamburg-

            Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.

            Siehste, und genau das ist kein Beweis. Hast ja anscheinend seit Nov. 24 Bilder machen können. 

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          • vor 2 Monaten

            -MatthiasHamburg-

            Welche Möglichkeiten habe ich?

            Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

            Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

            Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

            Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

            Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

            Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

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              -MatthiasHamburg-

              Welche Möglichkeiten habe ich?

              Nen Gutachten anfertigen lassen, was deine Einschätzung auch technisch beweist. 

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            • vor 2 Monaten

              -MatthiasHamburg-

              Welche Möglichkeiten habe ich?

              Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

              Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

              Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

              Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

              Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

              Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

                Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

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                -MatthiasHamburg-

                Welche Möglichkeiten habe ich?

                @-MatthiasHamburg- 

                Also , entweder Du kannst Stichhaltig beweisen , das der Fehler bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war , oder Du entscheidest Dich für einen der genannten Möglichkeiten .

                 

                -MatthiasHamburg-

                Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

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                Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

                Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

                Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

                Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

                Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

                  Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

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                  Telekom Reparaturauftrag R2600580566

                  -MatthiasHamburg-

                  Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

                  Reparatur nicht durchführen (Gerät unrepariert zurücksenden)

                  Gerät (inkl. Zubehör) kostenlos entsorgen

                  Der Reparatur Dienstleister handelt da strickt nach den Vorgaben der Telekom und von Apple . 

                  Gruß Ralf

                  0

                • vor 2 Monaten

                  -MatthiasHamburg-

                  Welche Möglichkeiten habe ich?

                  Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

                  Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

                  Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

                  Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

                  Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

                  Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

                    Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

                    Reparatur nicht durchführen (Gerät unrepariert zurücksenden)

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                    -MatthiasHamburg-

                    Welche Möglichkeiten habe ich?

                    Bei Gewährleistung im 2. Jahr ist es ja so, dass Du beweisen musst, das der Mangel, möglichweise verdeckt, bereits bei Auslieferung schon vorhanden war.

                    In der Regel wird dafür ein Gutachten gefordert, das dann von der Gegenseite geprüft wird.

                    Gutachten sind in der Regel teuer., so dass man dafür vielleicht bereits die kostenpflichtige Reparatur machen lassen könnte.

                    Wenn gar nicht anders, hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

                    Falls ja, trage es dort vor, ob sie Dich unterstützen?

                    Bei den meisten RV-Versicherungen ist ja Vertragsrecht mit abgedeckt.

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                  • vor 2 Monaten

                    Kundenfreundlich ist das nicht! Wenn bei dir irgendwas kaputt geht und du nicht weißt warum, bzw. offensichtlich kein äußerer Mangel festzustellen ist, hast du halt Pech gehabt? Kann ich in die Technik reinschauen? Gibt viele weitere Möglichkeiten: Elektronischer Fehler, Kontakt- oder Verbindungsfehler zwischen Kameramodul und Mainboard. etc. Eine Begründung was festgestellt wurde habe ich auch nicht bekommen! Nur eine Pauschalantwort, aber ich muss es belegen? Und jetzt ist der Kunde der Doofe? 

                    So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht! Die Verkäufer können sich so aber  immer nach 12 Monaten rausreden... Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

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                    von

                    vor 2 Monaten

                    -MatthiasHamburg-

                    Kundenfreundlich ist das nicht!

                    Kundenfreundlich ist das nicht! Wenn bei dir irgendwas kaputt geht und du nicht weißt warum, bzw. offensichtlich kein äußerer Mangel festzustellen ist, hast du halt Pech gehabt? Kann ich in die Technik reinschauen? Gibt viele weitere Möglichkeiten: Elektronischer Fehler, Kontakt- oder Verbindungsfehler zwischen Kameramodul und Mainboard. etc. Eine Begründung was festgestellt wurde habe ich auch nicht bekommen! Nur eine Pauschalantwort, aber ich muss es belegen? Und jetzt ist der Kunde der Doofe? 

                    So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht! Die Verkäufer können sich so aber  immer nach 12 Monaten rausreden... Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

                    -MatthiasHamburg-

                    Kundenfreundlich ist das nicht!

                    Dann reklamiere bei den Leuten die sich das mit der Gewährleistung ausgedacht haben, das war weder die Telekom, noch Apple noch der Dienstleister......

                    -MatthiasHamburg-

                    Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

                    Kundenfreundlich ist das nicht! Wenn bei dir irgendwas kaputt geht und du nicht weißt warum, bzw. offensichtlich kein äußerer Mangel festzustellen ist, hast du halt Pech gehabt? Kann ich in die Technik reinschauen? Gibt viele weitere Möglichkeiten: Elektronischer Fehler, Kontakt- oder Verbindungsfehler zwischen Kameramodul und Mainboard. etc. Eine Begründung was festgestellt wurde habe ich auch nicht bekommen! Nur eine Pauschalantwort, aber ich muss es belegen? Und jetzt ist der Kunde der Doofe? 

                    So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht! Die Verkäufer können sich so aber  immer nach 12 Monaten rausreden... Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

                    -MatthiasHamburg-

                    Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

                    Dann war offensichtlich der Mangel nicht von Anfang an

                    von

                    vor 2 Monaten

                    -MatthiasHamburg-

                    So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben.

                    Kundenfreundlich ist das nicht! Wenn bei dir irgendwas kaputt geht und du nicht weißt warum, bzw. offensichtlich kein äußerer Mangel festzustellen ist, hast du halt Pech gehabt? Kann ich in die Technik reinschauen? Gibt viele weitere Möglichkeiten: Elektronischer Fehler, Kontakt- oder Verbindungsfehler zwischen Kameramodul und Mainboard. etc. Eine Begründung was festgestellt wurde habe ich auch nicht bekommen! Nur eine Pauschalantwort, aber ich muss es belegen? Und jetzt ist der Kunde der Doofe? 

                    So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht! Die Verkäufer können sich so aber  immer nach 12 Monaten rausreden... Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

                    -MatthiasHamburg-

                    So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben.

                    Würde ich so nicht sagen.

                    Vielleicht hat der Gesetzgeber so auf die neue Regel umgestellt, weil es mit ständig und überall Garantie für 2 Jahre auch viel Betrug gegeben hat.

                    Du musst Dein Handy auch nicht bei der Telekom buchen.

                    Wenn Geräte neu auf den Markt kommen, gibt es bei Amazon meistens sogar 3 Jahre Garantie und dann wird dort gar nicht auf Gewährleistung abgestellt, so dass man das Problem mit dem selbst beweisen gar nicht hätte. 

                    Vielleicht hättest Du auch beim Kauf Apple Care+ für 2 Jahre oder länger zubuchen sollen.

                    Die leisten sogar bei Fahrlässigkeit.

                    Uneingeloggter Nutzer

                    von

                  • vor 2 Monaten

                    -MatthiasHamburg-

                    Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt)

                    Ich habe mein iPhone über das Reparaturportal eingeschickt. Das Problem ist eine defekte Kamera, die irgendwann gar nicht mehr funktionierte. Alle üblichen Lösungsvorschläge habe ich vorher ausprobiert. (Neustart, Update, kompletter System  zurücksetzen. etc). Auch im Apple Store wurde der Defekt erkannt (die Kamera wird nicht mal mehr erkannt), aber auf die Gewährleistung vom Verkäufer hingewiesen. Eingeschickt, angekommen, und kurz darauf die pauschale Antwort bekommen: 

                    Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung ist nicht möglich

                    Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.

                    Wie man darauf gekommen ist bleibt ungeklärt. Ich könne eine Reparatur nach Kostenvoranschlag durchführen lassen.  Das Ganze kommt mir nach Pauschalablehnung des vor.  12 Monate ok, und danach Beweisumkehr und Ablehnung. 

                    Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt) Bei der Kamera ist ein Defekt aufgetreten. Nach meiner Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Ursache des Fehlers bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden bzw. angelegt gewesen sein könnte und sich der Mangel erst später bemerkbar gemacht hat.  Vielleicht liegt hier ein Produktions- bzw. Materialfehler vor, der zunächst unauffällig war und erst später sichtbar wurde?  

                    Ist das normal bei extern von der Telekom beauftragten Firmen? Und muss man das jetzt so hinnehmen.? Welche Möglichkeiten habe ich? Meine Vorgegebenen Möglichkeiten ohne jegliche Kontaktmöglichkeit sind:

                      Reparatur entsprechend dieses Kostenvoranschlages durchführen

                      Reparatur nicht durchführen (Gerät unrepariert zurücksenden)

                      Gerät (inkl. Zubehör) kostenlos entsorgen

                      iPhone 14,  128GB,  Kaufdatum November 2024, bei der Telekom (Rechnung liegt vor)

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                      -MatthiasHamburg-

                      Das Gerät weist keine optischen Beschädigungen, Sturzspuren oder sonstigen äußeren Einwirkungen auf. (Immer mit Panzerglas und Hülle benutzt)

                      Sorry, aber wenn ich diese Argumentation immer lese. Elektronik geht nun mal kaputt, dafür brauchts keine äußeren Einflüsse.

                      Früher gabe es in jedem Viertel Reparaturwerkstätten für braune und weiße Ware, die haben davon gelebt defekte Geräte aufgrund von Defekten elektronischer Bauteile zu reparieren. 

                      -MatthiasHamburg-

                      So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht

                      Kundenfreundlich ist das nicht! Wenn bei dir irgendwas kaputt geht und du nicht weißt warum, bzw. offensichtlich kein äußerer Mangel festzustellen ist, hast du halt Pech gehabt? Kann ich in die Technik reinschauen? Gibt viele weitere Möglichkeiten: Elektronischer Fehler, Kontakt- oder Verbindungsfehler zwischen Kameramodul und Mainboard. etc. Eine Begründung was festgestellt wurde habe ich auch nicht bekommen! Nur eine Pauschalantwort, aber ich muss es belegen? Und jetzt ist der Kunde der Doofe? 

                      So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht! Die Verkäufer können sich so aber  immer nach 12 Monaten rausreden... Klar konnte ich anfangs Bilder machen, wäre ja noch extremer wenn nicht. 

                      -MatthiasHamburg-

                      So ist die 24 Monate Gewährleistung faktisch nicht gegeben. Es ist doch egal wann etwas kaputt geht

                      Genau so ist es mit dem Mist den die Verbraucherschützer ins Leben gerufen haben. Ist eben nur ein zahnloser Papiertiger. 

                      0

                    • Akzeptierte Lösung

                      akzeptiert von

                      vor 2 Monaten

                      Hallo @-MatthiasHamburg-,

                       

                      vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.

                       

                      Ich kann dir leider keine weiteren Infos bezüglich der abschließenden Meldung liefern. Wenn eine Reparatur nach 12 Monaten nicht möglich ist, da du nicht nachweisen kannst, dass der Mangel von Anfang an begann, dann kannst du den Kostenvoranschlag annehmen, oder du lässt dir das Gerät zurücksenden.

                       

                      Eine Alternative kann ich dir nicht bieten, tut mir echt leid.

                       

                      Viele Grüße

                      Rebekka

                      0

                      4

                      von

                      vor 2 Monaten

                      -MatthiasHamburg-

                      Elektronik geht nun mal kaputt und hält sich nicht an einen Zeitpunkt.

                      Hallo Rebekka,

                      ja das ist dann wohl die einzige Lösung. Gerät zurückschicken lassen und ab in die Tonne, ein Neues kaufen und glücklich sein.

                      Der Kostenvoranschlag von diesem Dienstleister ist unannehmbar...

                      Den Nachweis nach 12 Monaten kann kaum ein einfacher Kunde mit seinen Möglichkeiten erbringen. Wie denn auch? Das soll mir mal jemand erklären? Elektronik geht nun mal kaputt und hält sich nicht an einen Zeitpunkt. Es ist kein Schaden von Außen erkennbar, die Kamera wird Softwareseitig nicht mal mehr erkannt. Warum auch immer? Ich als Laie kann es nicht erklären. Habe weder die Zeit, noch das Geld so etwas in Kürze zu leisten. Leider bleibt die 24 Monate Gewährleistung so eine Zweischneidige Sache. Rechtlich ok, aber aus Kundensicht bitter.  

                      Schade das es so ist!

                      Danke

                      -MatthiasHamburg-

                      Elektronik geht nun mal kaputt und hält sich nicht an einen Zeitpunkt.

                      Das ist richtig dass Elektronik kaputt gehen kann, der Sinn der Gewährleistung ist ja aber nicht dass du dauerhaft die Reparatur gratis bekommst sondern dass dir der Händler mangelfreie Ware übergibt.

                      Wenn die Ware eben nach 12 Monaten kaputt geht musst du halt beweisen dass dir der Händler eine Ware übergeben hat die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits Mängel besaß.

                      Viele verwechseln halt Gewährleistung mit einem sorgenfreien Rundum-Paket....

                      von

                      vor 2 Monaten

                      Ich kann deine Situation total verstehen @-MatthiasHamburg-

                       

                      Nur ändern kann ich daran leider nichts.

                      Vielleicht ist für dein nächstes Smartphone eine Handyversicherung eine gute Alternative.

                       

                      Viele Grüße

                      Rebekka

                      von

                      vor 2 Monaten

                      CobraCane

                      Viele verwechseln halt Gewährleistung mit einem sorgenfreien Rundum-Paket....

                      -MatthiasHamburg-

                      Elektronik geht nun mal kaputt und hält sich nicht an einen Zeitpunkt.

                      Hallo Rebekka,

                      ja das ist dann wohl die einzige Lösung. Gerät zurückschicken lassen und ab in die Tonne, ein Neues kaufen und glücklich sein.

                      Der Kostenvoranschlag von diesem Dienstleister ist unannehmbar...

                      Den Nachweis nach 12 Monaten kann kaum ein einfacher Kunde mit seinen Möglichkeiten erbringen. Wie denn auch? Das soll mir mal jemand erklären? Elektronik geht nun mal kaputt und hält sich nicht an einen Zeitpunkt. Es ist kein Schaden von Außen erkennbar, die Kamera wird Softwareseitig nicht mal mehr erkannt. Warum auch immer? Ich als Laie kann es nicht erklären. Habe weder die Zeit, noch das Geld so etwas in Kürze zu leisten. Leider bleibt die 24 Monate Gewährleistung so eine Zweischneidige Sache. Rechtlich ok, aber aus Kundensicht bitter.  

                      Schade das es so ist!

                      Danke

                      -MatthiasHamburg-

                      Elektronik geht nun mal kaputt und hält sich nicht an einen Zeitpunkt.

                      Das ist richtig dass Elektronik kaputt gehen kann, der Sinn der Gewährleistung ist ja aber nicht dass du dauerhaft die Reparatur gratis bekommst sondern dass dir der Händler mangelfreie Ware übergibt.

                      Wenn die Ware eben nach 12 Monaten kaputt geht musst du halt beweisen dass dir der Händler eine Ware übergeben hat die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits Mängel besaß.

                      Viele verwechseln halt Gewährleistung mit einem sorgenfreien Rundum-Paket....

                      CobraCane

                      Viele verwechseln halt Gewährleistung mit einem sorgenfreien Rundum-Paket....

                      Genau, da werden ja Geräte-Versicherungen für angeboten, wobei man sehr gründlich auf die Ausschlüsse achten sollte. Und sie sind nicht immer preiswert.

                      0

                      Uneingeloggter Nutzer

                      von

                    • vor 2 Monaten

                      Schon gut, ich verstehe das ich hier der Dumme bin.

                      Wäre der Mangel kurz vor den 12 Monaten eingetreten aus welchem Grund auch immer. -> Reparatur!

                      Nach einem Jahr ist es dann offensichtlich kein Mangel mehr, es muss gutachterlich ein Beweis her, sonst pauschale Ablehnung.

                      Fazit:

                      Nach Möglichkeit muss etwas in 12 Monaten kaputtgehen, danach keine Gewährleistung, Service oder Kulanz. Es sei denn man hat ein Gutachten, Rechtschutz oder etc. Das wiederum ist schwierig und kann sich nicht jeder leisten. So sind halt die Regeln und Ermessensspielräume. Hat der Gesetzgeber so festgelegt und da kann man selten etwas gegen unternehmen. Die Dienstleister, Hersteller und Unternehmen halten sich nur daran, was möglich ist. Aus welchen Gründen auch immer...

                      So gibt es neuen Elektroschrott, glückliche Verkäufer & Unternehmen, aber enttäuschte Kunden. 

                      0

                      7

                      von

                      vor 2 Monaten

                      @-MatthiasHamburg- 

                      Du hast immer noch nicht den Begriff Gewährleistung in seiner wirksamen Bedeutung verstanden.

                      Es ist KEIN Garantieersatz und schon gar KEINE Versicherung für irgendwelche Defekte oder Reparaturen nach längerem Gebrauch. Zielt einzig auf den Kauf und der Übergabe einer mangelfreien Ware.

                      0

                      von

                      vor 2 Monaten

                      fdi

                      Du hast immer noch nicht den Begriff Gewährleistung in seiner wirksamen Bedeutung verstanden.

                      Es ist KEIN Garantieersatz und schon gar KEINE Versicherung für irgendwelche Defekte oder Reparaturen nach längerem Gebrauch. Zielt einzig auf den Kauf und der Übergabe einer mangelfreien Ware.

                      Doch, habe ich wohl. Und ich denke, auch nach der langen Zeit, dass hier ein Defekt vorliegt. Nach 21 Monaten muss ich zwar beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät angelegt war. Ein unbeschädigtes Gehäuse in Kombination mit einer vom System „vergessenen“ Kamera ist jedoch ein starkes Indiz für einen versteckten Platinenfehler oder einen fehlerhaften Konnektor – und eben nicht für einen selbst verschuldeten Sturz. Ein Hardwaredefekt ohne Fremdeinwirkung. Wenn iOS meldet, dass die Kamera nicht erkannt wird (oder die App schwarz bleibt), deutet das auf ein digitales oder internes Hardware-Problem hin. Dort habe ich aber definitiv nichts verändert, somit müsste der Fehler von Anfang an vorhanden gewesen sein, hat sich aber erst z.B. mit neuer Software gezeigt. Mit der Gewährleistung habe ich ein Recht auf ein funktionierendes Gerät und könnte eine Nacherfüllung fordern. Auch wenn es zu Begin einwandfrei und Mangellos erscheint. Auch PKWs werden nach Jahren wegen zuvor unerkannten Defekten zurückgerufen.

                      Natürlich fehlt mir weiterhin der klare Beweis, den ich nicht bringen kann. Die einfache Aussage vom Dienstleister ohne Begründung "Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel" kann auch einfach so gemacht werden. Gibt es da einen Beweis? 

                      Ich weiß das es keine Garantie ist, aber muss man in dieser Welt alles hinnehmen? Darf man nicht versuchen eine Reparatur zu starten? Warum lässt die Telekom die Beauftragung dann überhaupt zu? Wann wird ein Fehler nach 12 Monaten als Mangel anerkannt? Da hätte ich gerne mal eine Statistik zu. 

                      Nun könnt ihr wieder loslegen. Manch Bürger ist halt dumm, und will nicht verstehen, vielleicht gehöre ich ja dazu... Andere halten sich an Gesetze und ich versuche meine Möglichkeiten wahrzunehmen. Ist eben schwer.

                      Ich wünsche einen schönen Abend

                      0

                      von

                      vor 2 Monaten

                      -MatthiasHamburg-

                      Ein unbeschädigtes Gehäuse in Kombination mit einer vom System „vergessenen“ Kamera ist jedoch ein starkes Indiz für einen versteckten Platinenfehler oder einen fehlerhaften Konnektor – und eben nicht für einen selbst verschuldeten Sturz.

                      fdi

                      Du hast immer noch nicht den Begriff Gewährleistung in seiner wirksamen Bedeutung verstanden.

                      Es ist KEIN Garantieersatz und schon gar KEINE Versicherung für irgendwelche Defekte oder Reparaturen nach längerem Gebrauch. Zielt einzig auf den Kauf und der Übergabe einer mangelfreien Ware.

                      Doch, habe ich wohl. Und ich denke, auch nach der langen Zeit, dass hier ein Defekt vorliegt. Nach 21 Monaten muss ich zwar beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät angelegt war. Ein unbeschädigtes Gehäuse in Kombination mit einer vom System „vergessenen“ Kamera ist jedoch ein starkes Indiz für einen versteckten Platinenfehler oder einen fehlerhaften Konnektor – und eben nicht für einen selbst verschuldeten Sturz. Ein Hardwaredefekt ohne Fremdeinwirkung. Wenn iOS meldet, dass die Kamera nicht erkannt wird (oder die App schwarz bleibt), deutet das auf ein digitales oder internes Hardware-Problem hin. Dort habe ich aber definitiv nichts verändert, somit müsste der Fehler von Anfang an vorhanden gewesen sein, hat sich aber erst z.B. mit neuer Software gezeigt. Mit der Gewährleistung habe ich ein Recht auf ein funktionierendes Gerät und könnte eine Nacherfüllung fordern. Auch wenn es zu Begin einwandfrei und Mangellos erscheint. Auch PKWs werden nach Jahren wegen zuvor unerkannten Defekten zurückgerufen.

                      Natürlich fehlt mir weiterhin der klare Beweis, den ich nicht bringen kann. Die einfache Aussage vom Dienstleister ohne Begründung "Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel" kann auch einfach so gemacht werden. Gibt es da einen Beweis? 

                      Ich weiß das es keine Garantie ist, aber muss man in dieser Welt alles hinnehmen? Darf man nicht versuchen eine Reparatur zu starten? Warum lässt die Telekom die Beauftragung dann überhaupt zu? Wann wird ein Fehler nach 12 Monaten als Mangel anerkannt? Da hätte ich gerne mal eine Statistik zu. 

                      Nun könnt ihr wieder loslegen. Manch Bürger ist halt dumm, und will nicht verstehen, vielleicht gehöre ich ja dazu... Andere halten sich an Gesetze und ich versuche meine Möglichkeiten wahrzunehmen. Ist eben schwer.

                      Ich wünsche einen schönen Abend

                      -MatthiasHamburg-

                      Ein unbeschädigtes Gehäuse in Kombination mit einer vom System „vergessenen“ Kamera ist jedoch ein starkes Indiz für einen versteckten Platinenfehler oder einen fehlerhaften Konnektor – und eben nicht für einen selbst verschuldeten Sturz.

                      Das Indiz mag zwar passen, trotzdem noch überhaupt kein Nachweis dafür dass der Mangel beim Kauf schon bestand.

                      Irgendwie drehen wir uns im Kreis.

                      -MatthiasHamburg-

                      Natürlich fehlt mir weiterhin der klare Beweis, den ich nicht bringen kann. Die einfache Aussage vom Dienstleister ohne Begründung "Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel" kann auch einfach so gemacht werden. Gibt es da einen Beweis? 

                      fdi

                      Du hast immer noch nicht den Begriff Gewährleistung in seiner wirksamen Bedeutung verstanden.

                      Es ist KEIN Garantieersatz und schon gar KEINE Versicherung für irgendwelche Defekte oder Reparaturen nach längerem Gebrauch. Zielt einzig auf den Kauf und der Übergabe einer mangelfreien Ware.

                      Doch, habe ich wohl. Und ich denke, auch nach der langen Zeit, dass hier ein Defekt vorliegt. Nach 21 Monaten muss ich zwar beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät angelegt war. Ein unbeschädigtes Gehäuse in Kombination mit einer vom System „vergessenen“ Kamera ist jedoch ein starkes Indiz für einen versteckten Platinenfehler oder einen fehlerhaften Konnektor – und eben nicht für einen selbst verschuldeten Sturz. Ein Hardwaredefekt ohne Fremdeinwirkung. Wenn iOS meldet, dass die Kamera nicht erkannt wird (oder die App schwarz bleibt), deutet das auf ein digitales oder internes Hardware-Problem hin. Dort habe ich aber definitiv nichts verändert, somit müsste der Fehler von Anfang an vorhanden gewesen sein, hat sich aber erst z.B. mit neuer Software gezeigt. Mit der Gewährleistung habe ich ein Recht auf ein funktionierendes Gerät und könnte eine Nacherfüllung fordern. Auch wenn es zu Begin einwandfrei und Mangellos erscheint. Auch PKWs werden nach Jahren wegen zuvor unerkannten Defekten zurückgerufen.

                      Natürlich fehlt mir weiterhin der klare Beweis, den ich nicht bringen kann. Die einfache Aussage vom Dienstleister ohne Begründung "Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel" kann auch einfach so gemacht werden. Gibt es da einen Beweis? 

                      Ich weiß das es keine Garantie ist, aber muss man in dieser Welt alles hinnehmen? Darf man nicht versuchen eine Reparatur zu starten? Warum lässt die Telekom die Beauftragung dann überhaupt zu? Wann wird ein Fehler nach 12 Monaten als Mangel anerkannt? Da hätte ich gerne mal eine Statistik zu. 

                      Nun könnt ihr wieder loslegen. Manch Bürger ist halt dumm, und will nicht verstehen, vielleicht gehöre ich ja dazu... Andere halten sich an Gesetze und ich versuche meine Möglichkeiten wahrzunehmen. Ist eben schwer.

                      Ich wünsche einen schönen Abend

                      -MatthiasHamburg-

                      Natürlich fehlt mir weiterhin der klare Beweis, den ich nicht bringen kann. Die einfache Aussage vom Dienstleister ohne Begründung "Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel" kann auch einfach so gemacht werden. Gibt es da einen Beweis? 

                      Muss er nicht, denn DU bist (wie hier schon mehrfach geschrieben) in der Beweispflicht, sonst niemand.

                      Aber ja, man hat so das Gefühl dass du es nicht hören oder nicht verstehen möchtest.

                      Uneingeloggter Nutzer

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