Gelöst
Rufnummer mitnähme zu einem anderen Anbieter
vor 2 Jahren
Hallo ich würde gern meine Rufnummer zu einem Anderen Anbieter mitnehmen, habe einen Laufzeitvertrag. was muss ich tun und was kostet es?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @greenbaretts
Infos findest du hier... https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/rufnummer/rufnummer-zu-anderem-anbieter-mitnehmen?samChecked=true
Grüße
0
vor 2 Jahren
ich würde gern meine Rufnummer zu einem Anderen Anbieter mitnehmen
Sofort oder erst zum Ablauf des Vertrages? Kosten entstehen Keine, ggf. gibt dir der neue Anbieter sogar ein wenig für die Rufnummernmitnahme.
0
vor 2 Jahren
Hallo ich würde gern meine Rufnummer zu einem Anderen Anbieter mitnehmen, habe einen Laufzeitvertrag. was muss ich tun und was kostet es?
Du musst den anderen Anbieter fragen. Es ist keinesfalls sicher, dass der das erlaubt.
5
Antwort
von
vor 2 Jahren
Daher immer erst den Aufnehmenden Provider fragen, wie er es denn gerne hätte.
Die Telekom sperrt sich ja nur bei einer Portierung in einen aktivierten Vertrag, sonst ja nicht.
Scheint aber hier beim TE nicht der Fall zu sein, der spricht ja von einer "Mitnahme" aus einem laufenden Vertrag zu einem neuen Anbieter. Also die Frage mit Opt-In oder mit Kündigung einleiten bei der Telekom.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Echt es gibt Anbieter, wo man seine Rufnummer nicht hin portieren kann? Ok kenne da nicht alle, aber wäre mir echt neu.
Echt es gibt Anbieter, wo man seine Rufnummer nicht hin portieren kann?
Ok kenne da nicht alle, aber wäre mir echt neu.
Es gibt auch Anbieter, die das im Prinzip ermöglichen, aber dann in speziellen Angeboten doch wieder nicht.
Wenn es beispielsweise Richtung Quartalsende oder Geschäftsjahresende gilt, die Zahlen aufzupolieren und eine Portierung da störend zeitlich dazwischen kommt, dann kann es sein, dass eine Portierung nicht möglich ist.
Einen gesetzlichen Anspruch als Kunde hat man nur darauf, dass der bisherige Anbieter die Rufnummer rausrückt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Sonst verweigert die Telekom die Portierung.
Alles was erfüllt sein muss, sind exakt übereinstimmenden Daten….sagt die BNA und keiner kann sich dann querstellen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Der einzige Anbieter, der bei mir da spontan einfällt, und sich bei nachträglichen Portierungen oder bei Kauf im stationären Handel querstellt, wäre eigentlich die Telekom.
In der Theorie mag das zwar stimmen, dass man auf eine eingehende Portierung kein Recht hat, die Praxis ist das aber keinesfalls.
Abgesehen davon: der Anbieter kann frei entscheiden, ob er mit jemand einen Vertrag eingeht, oder nicht. Gäbe es eine Pflicht zur eingehenden Portierung, würde man diese Vertragsfreiheit schlicht untergraben. Daher gibt es sie auch nicht. Und kann es sie nicht geben.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Der einzige Anbieter, der bei mir da spontan einfällt, und sich bei nachträglichen Portierungen oder bei Kauf im stationären Handel querstellt, wäre eigentlich die Telekom.
Mir fallen da andere ein.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von