Rufnummer weitergeben an Sohn geht nicht?

vor 8 Jahren

Mein Sohn hat einen Mobilfunkvertrag bei 1&1, der auf meinen Namen läuft. Nun möchte er selbst bei der Telekom einen Vertrag abschließen und die von ihm genutzte Rufnummer mitnehmen.

 

Für meinen Vertrag bei 1&1 (den mein Sohn nutzt) habe ich bereits die Rufnummernfreigabe ausgelöst.

 

Jetzt kann Telekom die Portierung nicht durchführen, da ICH ja der Rufnummerninhaben bin und nicht mein Sohn.

 

1&1 sagt, das ist von denen aus gar kein Problem, Telekom müsste nur mit meinen Daten die Portierung anfragen, dann würden Sie die Nummer abgeben.

 

Was kann ich nun tun, damit mein Sohn "seine" Rufnummer auf seinem neuen Telekom-Vertrag bekommt?

 

Danke für Ihre Hilfe,

H. Langer

 

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  • Community Guide

    vor 8 Jahren

    Die Telekom darf nur mit den Daten des Vertragspartners anfragen.

    du könntest den Vertrag bei der Telekom schließen und die Nummer korrekt übertragen und dann den Vertrag an deinen Sohn abtreten.

    0

  • Community Guide

    vor 8 Jahren

    @helmut.langer

    Das ist ganz einfach. Du brauchst "nur" beim 1&1 den Vertrag auf Deinen Sohn übertragen.

     

    Es wäre natürlich auch möglich, dass Du einen Vertrag mit der gewollten Portierung bei der Telekom abschließt und den dann auf Deinen Sohn überträgst. Das ist aber in der Regel sehr ungünstig. Dein Sohm bekommt möglicherweise die "Friends" Vergünstigung - Du aber nicht. Weshalb Dein Sohn über diesen Weg die Vergünstigung nicht erhält weil der Vertrag in einem normalen Tarif abgeschlossen wird. Bzw. er kann sie dann in zwei Jahren möglicherweise erhalten.

     

    Das sind die Portierungsspielregeln...

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 8 Jahren

    Hallo und guten Abend @helmut.langer.

    Sie haben hier schon viele richtige Tipps und Hinweise bekommen können.
    Wenn Sie möchten dann können wir das Ganze auch sehr gerne einmal im Rahmen eines persönlichen Telefonats besprechen.
    Sollten Sie dies wünschen, dann hinterlegen Sie bitte einmal Ihre Kontaktangaben und lassen mir im Anschluss eine kurze Rückmeldung zukommen.
    Ich werde mich dann sehr gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Bis dahin wünsche ich Ihnen noch ein schönes Wochenende.

    Freundliche Grüße
    Carolin K.

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    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Wieso sollte ich das wieder rückgängig machen, @helmut.langer?

    Für Ihren Beitrag handelt es sich in diesem Fall um die korrekte Lösung, deshalb steht es Ihnen natürlich auch absolut zu, Ihren eigenen Beitrag, als die korrekte Antwort zu markieren.
    Also bitte keine falsche Bescheidenheit. Zwinkernd
    Und obendrauf bekommen Sie von mir auch noch einen Kudo. Fröhlich

    Freundliche Grüße
    Carolin K.

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