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Sonderkündigung wegen Wegzug ins Ausland

4 years ago

Ich habe heute meinen Mobilvertrag (Familiy Card) für mich und meinen Partner gekündigt, da wir für längere Zeit ins Ausland gehen.
Für diese Art von Kündigung ist eine Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes notwendig, die ich auch beigelegt habe. Eine solche bekommt man vom Amt aber erst kurz vor der Abreise. In unserem Fall Ende Juni.
Nun habe ich laut der Telekom noch 3 Monate Kündigungsfrist und muss bis Oktober weiter meinen Beitrag zahlen! Der früheste Kündigungstermin war der 31.10.
Ich finde das eine Frechheit, da es wegen der Meldebescheinigung ja gar nicht anders möglich ist, eher zu kündigen!
Ich konnte jede andere Versicherung, bzw. jeden anderen Vertrag (auch den Telekom Festnetz Vertrag) bei Wegzug ins Ausland mit dem Sonderkündigungsrecht kurzfristig beenden.
Bei einem Monat Überschneidung hätte ich noch nichts gesagt, aber das ist zu viel!
Ich war sehr lange Kunde bei der Telekom und hoffe sehr, dass man mir hier doch entgegen kommt.

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      4 years ago

      Herzlich willkommen @franziska_goehl 

       

      Dies steht alles hier https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland?samChecked=true



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        Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

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        Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von sechs Arbeitstagen

         

      Viele Grüße 

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      Answer

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      4 years ago

      Dass das bei der Telekom so vorgeschrieben ist, ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass das zu hinterlegende Dokument (die Meldebescheinigung) von der Verwaltungsgemeinschaft erst ganz kurz vor Abreise ins Ausland ausgestellt wird. Ich schätze das ist deutschlandweit vom Staat vorgegeben.

      Jeder der also ins Ausland zieht, hat keine frühere Möglichkeit zu kündigen und muss dann vor Ort noch weiterhin 3 Monate Gebühren bezahlen, obwohl die Nutzung des Vertrags wegen der Auslandskosten oft keinen Sinn mehr macht.

      Finden Sie das kundenorientiert oder gar gerechtfertig? Dem Nutzer sind hier die Hände gebunden.

       

      Anstelle mir den schwarzen Peter zuzuschieben, sollten Sie diese Situation lieber intern diskutieren und versuchen zu verbessern.

      Ich bin ja nicht die Einzige die heutzutage ins Auland geht. Das betrifft sicher viele ihrer Kunden!

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    • 4 years ago

      franziska_goehl

      Ich finde das eine Frechheit, da es wegen der Meldebescheinigung ja gar nicht anders möglich ist, eher zu kündigen!

      Ich finde das eine Frechheit, da es wegen der Meldebescheinigung ja gar nicht anders möglich ist, eher zu kündigen!
      franziska_goehl
      Ich finde das eine Frechheit, da es wegen der Meldebescheinigung ja gar nicht anders möglich ist, eher zu kündigen!

      So ein Quatsch. Eine Frechheit ist Dein Beitrag - so könnte man das auch sehen. Die Kündigung ist sehr wohl deutlich früher möglich als zum Zeitpunkt des Empfangs der Abmeldebescheinigung - man muss das halt rechtzeitig machen. Die Kündigungsfrist beträgt auch da drei Monate zum Monatsende. Also spätestens Ende März und alles ist o.k. mit der Vertragsbeendigung auf Ende Juni.

       

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      Dies ist übrigens primär ein Kunden-helfen-Kunden-Forum - anpampen darfst Du andere. Es ist in der Tat DEIN Vesäumnis, Dich nicht rechtzeitig gekümmert zu haben.

       

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    • 4 years ago

      Hallo @franziska_goehl 

      Echt schlimm, wenn sich ein Anbieter an die gesetzlichen Vorgaben hält.

      Würde das die Telekom nicht machen, wäre der Aufschrei größer.

       

      Im Ernst, sie können ja die Verträge weltweit nutzen.

      Und wenn es geht, ist sogar noch eine Zuzahlung für ein Smartphone dabei.

       

      Ihr Beitrag ist für mich eine Frechheit.

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    • 4 years ago

      franziska_goehl

      Ich habe heute meinen Mobilvertrag (Familiy Card) für mich ... gekündigt,

      Ich habe heute meinen Mobilvertrag (Familiy Card) für mich ... gekündigt,
      franziska_goehl
      Ich habe heute meinen Mobilvertrag (Familiy Card) für mich ... gekündigt,

      Kleinigkeit am Rande:

      1. der Vertragsinhaber kann die Family Card kündigen - wenn Du das nicht bist, dann ist Deine Kündigung unwirksam so Du keine Vollmacht mitgeschickt hast
      2. das Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Vertragsinhaber ins Ausland zieht - nicht wenn der Nutzer/die Nutzerin der Family Card ins Ausland zieht

      Sinngemäß gilt das natürlich auch für den Hauptvertrag.

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