Sonderkündigungsrecht und weitere Nutzung bei Umzug ins Ausland

vor 5 Jahren

Liebes Team,

 

ich ziehe am 01. September 2020 in die Schweiz und werde meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden.

Da ich ein Sonderkündigungsrecht für meinen Mobilfunk- und Festnetz-/Internetvertrag habe, ist mir bekannt. 

Mobilfunkvertrag: 3 Monate Kündigungsfrist.

Festnetz/Internet: 6 Arbeitstage

Nun stellen sich für mich aber weitere Fragen, da es auch auf die Kulanz von eurer Seite aus ankommt:

 

- Kann ich die Kündigung für den Mobilfunkvertrag bis 31.05.2020 einreichen, sodass dieser am 31.08.2020 endet? Den Nachweis, der hierfür verlangt wird (Abmeldebestätigung der Gemeinde) kann ich jedoch erst nach der tatsächlichen Abmeldung Ende August liefern. Wird die Kündigung dann auch erst zum 31.08.2020 wirksam, oder wird das Kündigungsdatum auf den 31.05.2020 angepasst?

- falls ich die Kündigung am 30.06.2020 einreichen sollte, läuft dann der Vertrag bis zum 30.09.2020? Gleiche Frage auch hier: Abmeldebestätigung kann erst Ende August eingereicht werden. Wird dann das Kündigungsdatum auf den 30.06.2020 angepasst?

- die zweite Frage bei Kündigung bis zum 30.06.2020 habe ich gestellt, da ich den Mobilfunkvertrag noch als Übergang einen Monat aktiv lassen möchte, nachdem ich in die Schweiz gezogen bin (bis zum 30.09.2020 also)? Ist dies möglich? Dies wäre dann im Idealfall auch der letzte Monate der Kündigungsfrist.

 

- bezüglich des Festnetzvertrags (+ Internet) stellt sich mir nur die Frage, ob ich die Kündigung z.B. am 15.08.2020 einreichen kann, den Nachweis dann Ende August nachreiche, und die Kündigung dann auch auf den 15.08.2020 datiert wird? Oder wird die Kündigung dann erst auf den Tag datiert, an dem ich den Nachweis liefere? Denn dann müsste ich noch einige Tage Gebühren bezahlen, ohne die Leistung nutzen zu können, da ich am 31.08.2020 aus meiner Wohnung ausziehen werde.


Ich danke euch für eine schnelle Rückmeldung.

 

Bleibt gesund und freundliche Grüße

Tobias

 

 

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  • vor 5 Jahren

    @Tobias3011 

    Das sonderkündigungsrecht im Mobilfunk bzw. die Kulanz im Festnetz entsteht mit Umzug ins Ausland.

     

    Wenn du die Bescheinigung über die Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland hast, kannst du alles weitere veranlassen.

     

    Also Festnetz zu Anfang September und Mobilfunk zu Dezember, es sei denn, das Ende der Mindestlaufzeit wird vorher erreicht.

     

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    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @Tobias3011 

    Da es komplex ist, hier die AGB

    https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46433.pdf

     

    Bitte beachte insbesondere den Anhang und den Punkt "Standard Roaming".

     

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Uneingeloggter Nutzer

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