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Telekom entzieht sich offenbar der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
2 years ago
Guten Tag,
folgendes Problem:
Mein iPhone Mini schaltete sich nach ca. 1 1/2 Jahren während des Betriebs einfach aus.
Jegliche Ladeversuche führen nicht dazu, dass das Smartphone wieder in Betrieb genommen werden kann.
Das Display bleibt dauerhaft schwarz.
Auch die Aufforderung zum Ladevorgang erscheint nicht mehr.
Das defekte Gerät habe ich das erste mal am 26.05.2022 über einen Reparaturauftrag bei der Telekom eingeschickt.
Hierauf erfolgte die Rückmeldung, dass sich das Gerät außerhalb der Garantie befindet und man es deshalb nur kostenpflichtig reparieren/austauschen könnte.
Nach einer weiteren Anfrage erhielt ich zusätzlich die Antwort, dass das Gerät auch nicht über die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt ist.
Diese gilt zwar grundsätzlich, allerdings befinde ich mich als Käufer nach 6 Monaten in der Nachweispflicht.
So weit, so gut...
Da das Smartphone immer pfleglich behandelt wurde, sich stets in einem Case mit Displayschutz befand und kaum Gebrauchsspuren besitzt, war ich mir relativ sicher, dass ein Defekt durch Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann und ein Produktionsfehler vorliegen muss.
Ich habe mich daher um ein offizieles Gutachten gekümmert, welches meinen Verdacht bestätigt und zusätzlich bescheinigt, dass der vorliegende Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit als Gewährleistungsschaden einzustufen ist.
Mit dem Gutachten habe ich das defekte Gerät zum zweiten mal am 10.11.2022 über einen Reparaturauftrag bei der Telekom eingeschickt.
Hierauf erfolgte die gleiche Rückmeldung wie beim 1. Reparaturversuch, mit dem Hinweis dass das Gerät nur kostenpflichtig repariert/ausgetauscht werden kann.
Auf das Gutachten wurde überhaupt nicht eingegangen.
Über sämtliche Kanäle (E-Mail, Beschwerdeformular, Hotline) habe ich nun versucht Kontakt zur Telekom aufzunehmen.
Entweder verweisen die Kollegen auf andere Zuständigkeiten oder man erhält einfach keine Rückmeldung.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es eine gesetzlich verordnete Gewährleistung (Mängelhaftung) von 24 Monaten gibt, welche für alle Verkäufer und Händler gilt.
Diese Gewährleistung erwähnt die Telekom sogar selbst auf Ihrer Internetpräsenz.
Ich verstehe, dass die Telekom bei Reklamationsversuchen außerhalb der Garantie, zuerst die Nachweispflicht beim Käufer sieht.
Ist gesetzlich ja auch vollkommen legitim.
Warum man aber trotz Gutachten nicht auf Anfragen reagiert, ist mir schleierhaft.
Wenn die Telekom das Gutachten (aus irgendwelchen Gründen auch immer) nicht anerkennt, soll Sie mir dies schriftlich bestätigen.
Alles weitere könnte man dann auf juristischen Wege klären.
Anfragen aber einfach zu ignorieren, erscheint schon fast kriminell.
Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei der Telekom.
Ich bin nicht nur vom Kundensupport enttäuscht, sondern frage mich auch ernsthaft, ob es sich hierbei um gängige Praxis handelt.
Offenbar scheint es ja auch anderen Menschen so zu gehen, wenn man hier im Forum liest.
Ich hoffe hiermit letzmalig auf Kontakt- bzw. Sellungnahme!
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2 years ago
Eine Stellungnahme wirst du hier nicht erhalten, bist ja in einem Kunden helfen Kunden Forum. Kontakt wird es "momentan" auch nicht geben da du dein Profil nicht mit deinen Kontaktdaten befüllt hast.
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2 years ago
Ich behaupte, dass ich ein offizielles Sachverständigengutachten habe, welches allen Anforderungen entspricht.
Wäre ich mir meiner Sache so sicher, läge das Gutachten längst beim Anwalt meiner Vertrauens zur weiteren Verfolgung meiner Ansprüche.
Im Forum und mit den Teamies wird das nicht mehr geregelt @holzher24
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2 years ago
@Lucky0ne
Ja, ich habe beruflich mit Gutachten zu tun und weiß wie ein solches auszusehen hat und weiß auch, dass sich ein solches Gutachten teilweise gar nicht rechtsverbindlich erstellen lässt.
Auch weiß ich was ein solches Gutachten kostet. Die Kosten für ein solches Gutachten von einem entsprechenden Gutachter übersteigen den Zeitwert des Geräten, daher ist das alles sehr unglaubwürdig, noch dazu, dass Du Dich zierst es hier einzustellen.
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2 years ago
Vor Gericht würde es dann üblicherweise so ablaufen, dass man sich gemeinsam auf einen Gutachter einigt der dann ein Gutachten erstellt auf dessen Grundlage der Richter entscheidet.
Das volle Kostenrisiko liegt beim Verlierer.
toi, toi, toi
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2 years ago
@Lucky0ne
Dann musst du den gerichtlichen Weg nehmen und schauen ob der Richter sich dem Gutachten anschliesst. Nur das ein Gutachten da besteht ist ja nicht sofort bindend für die Telekom. Und nach 1,5 Jahren nach Kauf, da müssen schon gute Argumente kommen das der Mangel schon beim Kauf angelegt war. Aber schon mal gesagt.... das kann teuer werden!
Und, die Telekom muss Gewährleistung geben nach den gesetzlichen Regelungen, Garantie wird es da nie geben, das macht nur der Herstelle und zu SEINEN Bedingungen.
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2 years ago
Genau und deshalb brauchen wir das jetzt hier auch nicht mehr off topic weiter diskutieren.
Sagt derjenige der das Thema Versicherung als OffTopic in den Ring geworden hat 😅
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2 years ago
Statusupdate:
Die Telekom hat sich nun vor einigen Tagen mit mir in Verbindung gesetzt.
Nach erneuter Einreichung des Gutachtens, habe ich heute in Ersatzgerät im neuwertigen Zustand erhalten.
Welcher der vielen Kontaktversuch nun zur Problemlösung geführt hat, kann ich nicht beurteilen.
Es sei jedenfalls Allen geraten die ähnliche Probleme haben, Ihr Verbraucherrecht auf Gewährleistung einzufordern.
Es kann nicht sein, dass solch teure Geräte kurz nach der Garantie Ihre Funktion einstellen.
Entgegen einiger Hobby-Juristen hier im Forum, gibt es sehr wohl öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die einem für überschaubares Geld Gutachten ausstellen, sofern eine fehlerhafte Benutzung vom Verbraucher ausgeschlossen werden kann.
An dieser Stelle sei geraten einach mal Google zu benutzen.
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2 years ago
Hallo @Lucky0ne,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Es freut mich, dass eine Lösung gefunden wurde.
Ich wünsche dir einen guten Start in die neue Woche.
Viele Grüße
Sarah E.
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2 years ago
Darauf wird es wohl hinaus laufen.
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Answer
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2 years ago
Darauf wird es wohl hinaus laufen.
Ich habe mich daher um ein offizieles Gutachten gekümmert
Wobei ich ohnehin nicht davon ausgehe, dass es sich hier um kein wahres Gutachten handelt, das wird evtl. nur ein Schrieb von einem Handydoktor / Hnadyrepairladen sein. Ein juristisch verwertbares Gutachten wäre teurer als das ganze Gerät noch Wert ist.
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2 years ago
@Lucky0ne
Eigenverschulden ist nicht notwendig um eine Gewährleistung auszuschließen.
Auch wenn ein Gerät einfach nur kaputt geht muss es kein Produktionsfehler sein.
Gewährleistung setzt aber voraus, dass der Fehler schon im Neugerät vorhanden war.
Ein Gutachter müsste das Gerät komplett auseinander gebaut haben um das zu prüfen.
Dann dürfte aber die Gewährleistung eh Geschichte sein wenn es nicht Apple war oder ein zugelassener Gutachter.
wenn der Akku hochgegangen ist, kann er auch das restliche Gerät kaputt gemacht haben.
Akku Schäden und Gewährleistung schließen sich praktisch aus.
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2 years ago
Hallo @Lucky0ne,
tut mir leid, dass das Handy nach dem Zeitraum einen Defekt aufweist. Aber wie hier schon richtig beschrieben wurde, besteht nach diesem Zeitraum die Nachweispflicht beim Kunden, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Zum konkreten Fall müsste ich erst Daten haben, dein Profil ist aber noch leer. Sobald da Daten hinterlegt sind, schaue ich mir das gerne genauer an.
Grüße
Peter
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Accepted Solution
accepted by
2 years ago
Statusupdate:
Die Telekom hat sich nun vor einigen Tagen mit mir in Verbindung gesetzt.
Nach erneuter Einreichung des Gutachtens, habe ich heute in Ersatzgerät im neuwertigen Zustand erhalten.
Welcher der vielen Kontaktversuch nun zur Problemlösung geführt hat, kann ich nicht beurteilen.
Es sei jedenfalls Allen geraten die ähnliche Probleme haben, Ihr Verbraucherrecht auf Gewährleistung einzufordern.
Es kann nicht sein, dass solch teure Geräte kurz nach der Garantie Ihre Funktion einstellen.
Entgegen einiger Hobby-Juristen hier im Forum, gibt es sehr wohl öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die einem für überschaubares Geld Gutachten ausstellen, sofern eine fehlerhafte Benutzung vom Verbraucher ausgeschlossen werden kann.
An dieser Stelle sei geraten einach mal Google zu benutzen.
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