Gelöst
Telekom interessiert sich nicht für Widerruf und verstößt gegen $355 BGB (und bucht auch noch ab trotz widerrufener Einzugsermächtigung
vor 6 Jahren
Hallo Community,
leider bin ich gerade sehr unzufrieden mit dem Geschäftsgebaren der Telekom. Ich schildere mal „kurz“ die Situation:
- vorhandenen seit 23.04.2017 laufenden Mobilfunkvertrag zum 22.04.2020 gekündigt (hatte sich gerade passiv um 1 Jahr verlängert)
- zum 03.05.2019 telefonisch die Kündigung zurückgenommen und den Vertrag mit Endgerät von einem MagentaMobil Business M 1. Gen in den Business Mobil S Happy 1. Gen verlängert
- am 06.05.2019 wurde das bestellte Endgerät geliefert
- am 16.05.2019 habe ich von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht nach $355 BGB innerhalb der gesetzlichen Fristen Gebrauch gemacht (Der Grund dafür war, dass es beim roten Anbieter möglich ist einen Vertrag mit Konditionen für junge Leute abzuschließen, selbst wenn der Nutzer des Vertrages noch nicht volljährig ist und ein sehr gutes Angebot dieses Mitbewerbers vorlag!)
- am 21.05.2019 hat mir eine Hotline-Mitarbeiterin den Widerruf bestätigt und mich gefragt, ob man mich nicht doch zum Bleiben bewegen könne -> daraufhin habe ich nachgefragt, ob es möglich ist, das Endgerät zu behalten in Verbindung mit einem Neuvertrag, um meine Rufnummer wieder zur Telekom zu bringen (hatte meinen Telekom-Vertrag von meinem ehemaligen Arbeitgeber übernehmen lassen und die Rufnummer in einen Prepaid-Tarif eines anderen Anbieters portiert) -> Die Dame hat gesagt, dass das nicht möglich ist und ich das Endgerät zurückschicken müsse und erst danach den Neuvertrag abschließen kann (da Happy-Tarif)
- am 22.05.2019 Bescheid über Rufnummernportierung ausgehend bekommen
- am 28.05.2019 habe ich das Endgerät innerhalb der gesetzlichen Frist zur Aufgabe der Rücksendung innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf an den Zustelldienst DHL übergeben
- am 04.06.2019 ist das Endgerät bei der Telekom eingegangen
- am 08.06.2019 war das Endgerät wieder bei mir -> daraufhin mehrere Male mit der Hotline telefoniert -> die erste Aussage seitens der Hotline war, dass das Endgerät ja nicht rechtzeitig eingegangen sei -> also habe ich darauf hingewiesen, dass es rechtzeitig bei DHL eingeliefert wurde -> daraufhin hieß es dann, dass das Endgerät defekt sei, was aber ebenfalls völliger Quatsch ist -> daraufhin habe ich dann eine Mail verfasst, dass es meinerseits bei dem Widerruf bleibt und gefragt, ob es nicht doch möglich sei, das Endgerät in Verbindung mit einem Neuvertrag zu behalten oder meine Rufnummer in den Vertrag zu portieren und die Kündigung für den Vertrag eingereicht, den es so eigentlich nicht geben dürfte
- am 13.06.2019 habe ich dann eine Antwort bekommen… Die Kernaussage war „Dem Widerruf der Vertragsverlängerung können wir nicht zustimmen. Die Rücksendung des Mobilfunktelefons erfolgte nicht innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das Gerät hat bei Eingang bei uns eine Beschädigung auf der Rückseite.“ -> Seit wann muss denn die Telekom zustimmen, wenn ein Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch macht? Und was soll die Aussage, dass die Rücksendung nicht innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen erfolgt sei? Es ist doch gesetzlich geregelt, dass ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss! Der Widerruf war also rechtzeitig, da es vom 03.05.2019 bis zum 16.05.2019 weniger als 14 Tage sind! Und nach dem Widerruf muss das Endgerät innerhalb von 14 Tagen beim Lieferdienst eingegangen sein! Da der Widerruf am 16.05.2019 erfolgt ist und das Endgerät am 28.05.2019 beim Lieferdienst eingegangen ist, war also auch das rechtzeitig! Und wo das Gerät eine Beschädigung aufweisen soll erschließt sich mir bis heute nicht! Aber davon mal abgesehen hat weder eine verspätete Rücksendung, noch die Rücksendung eines defekten Endgeräts Auswirkungen auf den Widerruf der Vertragsverlängerung!
- am 13.06.2019 auch die Option OneNumber gebucht, damit ich den Vertrag zumindest zum raustelefonieren nutzen kann…
- daraufhin habe ich am 13. Und 14.06.2019 noch einige Telefonate mit der Hotline geführt… Man wollte sich kümmern und mich kontaktieren…
- am 03.07.2019 wieder eine Mail bekommen mit der Kernaussage „Die 14-tägige Frist war jedoch bei Eingang Ihrer Retourensendung schon vorbei. Des weiteren hat unser Logistikpartner eine Beschädigung des Gerätes auf der Rückseite unten rechts festgestellt. Wenn Sie ein Mobilfunk-Gerät schriftlich oder telefonisch bestellen, können Sie den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wichtig dafür ist auch, dass Sie uns die Ware vollständig und in einem einwandfreien Zustand zurückschicken. Dieser Zeitraum war bereits abgelaufen, als wir Ihre Retoure erhalten haben.“ -> Schon wieder die Aussage, dass das Endgerät nicht rechtzeitig zurückgeschickt worden sei…
- am 05.07.2019 habe ich noch mal versucht, den Mitarbeitern irgendwie begreiflich zu machen, dass es mir bei dem Widerruf nicht um das Endgerät geht, sondern lediglich um die Vertragsverlängerung und ich lediglich mit meiner Rufnummer zur Telekom wechseln möchte… Und dass ich auch nichts gegen eine nachträgliche Portierung oder einen Kreuztausch hätte…
- am 10.07.2019 dann die nächste Mail der Telekom… „Zu diesem Thema gibt es leider nichts Neues zu sagen. Wie bereits mitgeteilt, ist es nicht möglich eine Rufnummernmitnahme auf einen bestehenden Vertrag durchzuführen. Es ist uns bewusst, dass Sie aus einem anderen Blickwinkel auf die Dinge schauen. Dennoch können wir Ihnen leider keine neue Auskunft mehr zu diesem Anliegen geben.“ -> Die Telekom hält sich also nicht an die aktuelle Gesetzeslage und beim Hinweis darauf kommt so eine Antwort? Das kann doch nicht euer ernst sein!
- also noch mal per Mail die Rechtslage erläutert und von mir mit dem Satz „Und wenn Sie schreiben, dass Sie sich alles noch einmal genau angesehen haben, dann lassen Sie das doch bitte noch einmal genauer ansehen! Von jemandem, der sich mit der aktuellen Rechtssituation auskennt!“ beendet. -> Irgendwann kam ein Anruf, dass man da nichts mehr machen kann…
- am 12.07.2019 habe ich dann per Mail die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen, die Rechnungsstellung auf postalisch umgestellt, noch mal zusammengefasst, was alles falsch gelaufen ist und geschrieben, dass ich die sofortige Umstellung des Vertrages in den Flex-Tarif erwarte und nicht für Leistungen zahlen werde, die ich nicht beauftragt habe
- am 14.07.2019 dann eine Mail mit dem Satz „Ab sofort ist für die Mobilfunk-Rechnungen die Zahlung per Überweisung vorgesehen.“
Ein paar Minuten später noch eine Mail, dass auch auf Papierrechnung umgestellt wurde… Und dafür Zusatzkosten von 1,50 € pro Rechnung anfallen… -> Äh, seit wann darf denn das wieder berechnet werden? Also darauf geantwortet… - am 15.07.2019 eine Mail bekommen, wo seitens der Telekom noch mal die Vorgänge zusammengefasst waren… -> Eintrag vom 04.06.2019: Das Huawei P30 Pro 128 GB kam Retoure. Es gab keinen Vermerk auf den Rücksendeschein. Leider war das Gerät beschädigt und wurde somit auch wieder an Sie zurückgesendet. Ein Widerruf lag uns bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Mit der Bestätigung der Vertragsverlängerung vom 3. Mai 2019 erhielten Sie auch eine Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen diesen Vertrag (Vertragsverlängerung) zu widerrufen. Diese Zeit war bereits verstrichen. Ein beschädigtes Gerät, auch wenn es "nur" Gebrauchsspuren sind, können wir nicht zurücknehmen.
- Am 20.08.2019 hat die Telekom mir dann den Rechnungsbetrag von der Rechnung vom August abgebucht… Die Rechnung kam übrigens erst 10 Tage nach dem aufgedruckten Rechnungsdatum… Aber es wurde abgebucht, obwohl am 14.07.2019 die Zahlung auf Überweisung umgestellt worden sein soll! Da hat die Telekom anscheinend auch nicht meinem Widerruf der Einzugsermächtigung zugestimmt!?!
Die Telekom macht sich anscheinend gerne die Regeln nach Belieben entgegen geltender Gesetzgebung… Gibt es tatsächlich niemanden bei der Telekom, der sich mit der aktuellen Gesetzgebung auskennt? Oder ist das ein „normaler“ Geschäftsvorgang der Telekom?
Obwohl man eigentlich Kunde bleiben will wird man genötigt, sich an einen Rechtsberater bzw. die Verbraucherzentrale zu wenden. Na, wenn ihr unbedingt wollt!
Ich bitte um Stellungnahme! Und gerne auch um Berichte von Leidensgenossen!
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vor 6 Jahren
Wie hast du widerrufen?
Du schreibst zwar viel aber die wichtigste Stelle fällt erstaunlich schmallippig aus.
Die 1,50 € für die Papierrechnung deuten auf einen Geschäftskundenvertrag hin, ist das so?
9
Antwort
von
vor 6 Jahren
Geschäftskunden haben auch Widerrufsrechte!?
Verbraucherrechte gelten für Verbraucher.
Geschäftskunden sind regelmäßig keine Verbraucher.
Zwischen Unternehmen gelten andere Regeln. Das fängt schon damit an, dass die Transporthaftung anders geregelt ist.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Geschäftskunden haben auch Widerrufsrechte!?
Geschäftskunden haben auch Widerrufsrechte!?
Nach §355 BGB? Ganz sicher nicht
Jetzt hat der kleine Schelm noch nachjustiert
Antwort
von
vor 6 Jahren
Beispielsweise gelten GBR als Verbraucher, dies haben Gerichte schon bestätigt. Ich weiß dass bei der Telekom GBRs nicht als Vertragspartner akzeptiert werden, ich wollte dies nur einwerfen, weil hier gesagt wurden das Geschäftskunden grundsätzlich kein Widerrufsrecht haben.
Im Fall des @TSMB ist es aber tatsächlich so, dass kein Widerrufsrecht besteht. Mich würde aber interessieren was in der Auftragsbestätigung zu Vertragsverlängerung angegeben war. War dieser eine Widerrufsbelehrung beigefügt oder etwas in der Richtung angegeben? Auch bei Beschädigung eines Gerätes erlischt das Widerrufsrecht nicht, man könnte also theoretisch sogar die Asche eines verbrannten Gerätes zurücksenden, müsste halt für den Wertersatz aufkommen und auch bei verspäteter Rücksendung eines Gerätes besteht das Widerrufsrecht noch, auch dies wurde schon einmal gerichtlich geklärt. Es gab einen Fall, in dem jemand einen Vertrag mit Smartphone fristgerecht widerrief, das Gerät jedoch erst nach drei Monaten zurückgeschickt hat. Der Anbieter musste den Vertrag dennoch stornieren und dem Kunden die bis dahin gezahlten Beträge vollständig zurückerstatten.
Gruß
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ich habe ab der Hälfte von dem Roman in Stephen King Länge aufgehört zu lesen. Sorry. Viel Spaß an den Kundenservice.
0
vor 6 Jahren
wird man genötigt, sich an einen Rechtsberater bzw. die Verbraucherzentrale zu wenden. Na, wenn ihr unbedingt wollt! Ich bitte um Stellungnahme! Und gerne auch um Berichte von Leidensgenossen!
wird man genötigt, sich an einen Rechtsberater bzw. die Verbraucherzentrale zu wenden. Na, wenn ihr unbedingt wollt!
Ich bitte um Stellungnahme! Und gerne auch um Berichte von Leidensgenossen!
@TSMB
Stellungnahme von einem Mitarbeiter gibt es nach Einschaltung von Anwalt und VZ wahrscheinlich nicht mehr.
Aber sicher kommt eine freundliche Einladung vom @Telekom hilft Team zu einem pers. Telefonat, um die Unregelmäßigkeiten zu klären.
4
Antwort
von
vor 6 Jahren
@TSMB Stellungnahme von einem Mitarbeiter gibt es nach Einschaltung von Anwalt und VZ wahrscheinlich nicht mehr.
@TSMB
Stellungnahme von einem Mitarbeiter gibt es nach Einschaltung von Anwalt und VZ wahrscheinlich nicht mehr.
Dessen bin ich mir bewusst, deswegen habe ich ja schon etliche Male versucht, die Situation anderweitig zu klären! Mein "Problem" ist ja, dass ich bei der Telekom bleiben möchte, da ich mit dem Netz sehr zufrieden bin... Nur eben mit meiner Rufnummer und nicht mit einer neu zugewiesenen Rufnummer...
Antwort
von
vor 6 Jahren
Nach diesem Durcheinander und Vertragspoker weisst nicht einmal DU, wo Du gerade stehst. Selbst schuld.
Nach diesem Durcheinander und Vertragspoker weisst nicht einmal DU, wo Du gerade stehst.
Selbst schuld.
Doch, das weiß ich. Aber wieso man antwortet, wenn man nichts zum Thema beizutragen hat, erschließt sich mir nicht!
Antwort
von
vor 6 Jahren
Offensichtlich nicht dann hättest du dir diesen Thread erspart.
Du willst ein Recht nutzen welches du gar nicht hast.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @TSMB,
Warum bestelle ich ein Smartphone um es dann gleich wieder zurückzusenden?
Irgendwie, hast du durch dein Handeln wohl mehr Verwirrung gemacht als die Sache Wert war. (meine persönliche Meinung)
Da sollte mal jemad drüberschauen vom @Telekom-hilft-Team .
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Warum bestelle ich ein Smartphone um es dann gleich wieder zurückzusenden? Irgendwie, hast du durch dein Handeln wohl mehr Verwirrung gemacht als die Sache Wert war. (meine persönliche Meinung)
Warum bestelle ich ein Smartphone um es dann gleich wieder zurückzusenden?
Irgendwie, hast du durch dein Handeln wohl mehr Verwirrung gemacht als die Sache Wert war. (meine persönliche Meinung)
Wenn die mindesrjährige Stieftochter sich dazu entscheidet, dann doch lieber bei einem anderen Anbieter einen Tarif für junge Leute zu wollen, dann sagt die Mutter okay... Und ich durfte dann widerrufen... Aber ich wollte eh einen neuen Vertrag machen, um meine Rufnummer wieder zur Telekom zu bringen und das Endgerät behalten. Aber laut Hotline sollte ich widerrufen und zurückschicken, damit die Verlängerung rückgängig gemacht wird und dann neu abschließen. Da es um einen Happy-Tarif ging gab es keine andere Möglichkeit. Also habe ich das getan.
Was deine Meinung angeht: Volle Zustimmung!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Ja, ist ein Geschäftskundenvertrag.
Ja, ist ein Geschäftskundenvertrag.
Damit können wir aufhören, du willst nach Verbraucherrecht widerrufen das geht aber nicht
Zu Erinnerung § 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Die 1,50 € für die Papierrechnung sind dann auch völlig korrekt.
Problem gelöst und tschüß
0
vor 6 Jahren
6.5. Geliefert
16.5. Retourniert
21.05 Bestätigung Widerruf (Info: Ein offizieller Widerruf erfolgt erst, wenn das Endgerät im Lager angekommen ist und geprüft wurde)
Du schreibst jedoch am 28.05. ist das Endgerät retourniert, obwohl du vorher sagst, dass du es am 16.05. retourniert hast?
Ich kann dir aus Erfahrung sagen die Telekom nimmt es mit dem 14-Tage-Widerruf manchmal nicht so genau. Ich konnte das EG nach 3 Wochen (maximal) zurückschicken und es war überhaupt kein Problem.Die Telekom räumt dem Kunden mitterlweile gewisse Kulanzzeiten ein (inoffiziell scheinbar). Wenn du aber sagst, du hast das Gerät innerhalb der regulären Widerrufsfrist zurückgeschickt, dann lässt sich das im Zweifel auf der Sendungsquittung (DHL) und zusätzlich per Eingangsbestätigung der Retouren-Mail (welche du manuell über das Retourenportal generierst) checken.
Viel wichtiger ist hier die Tatsache, dass du das Gerät wohl in einem beschädigten Zustand verschickt hast. Und das scheint für dich eher zweitranig zu sein.
Insgesamt ist zu viel Zeit vergangen. Mittlerweile sind es 3 Monate. Die Vertragsverlängerung wird dir also nach 3 Monaten niemand widerrufen.
P.S. weil einige meinten als GK hast du kein Widerrufsrecht: Auf der Geschäftskunden-Seite der Telekom wird sehr wohl ein Widerruf für Geschäftskunden angeboten.
22
Antwort
von
vor 6 Jahren
Kannst du den Thread nicht schließen @Ludwig II ?!
Antwort
von
vor 6 Jahren
@merlin1986
So was können nur Teamies .
Antwort
von
vor 6 Jahren
@CobraCane
Ah ok, dachte CGs auch
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
vielen Dank für das angenehme Telefonat.
Wie besprochen besprechen wir alles weiter per Mail, da ich einige Daten benötige.
Besten Gruß
Jamil-Ali G.
0
vor 2 Jahren
geht mir genauso
wird einfach ignoriert
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Legalev
Du antwortest hier im Geschäftskundenbereich auf einen Beitrag der über 3 Jahre alt ist.
Dazu noch einfach nur mit einer Aussage.
Wenn du Grundsätzlich Fragen hast oder Hilfe möchtest wäre es klasse wenn du einen eigenen Beitrag aufmachst und dann deinen Fall konkret schilderst.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Morgen @Legalev
Danke für Ihren Beitrag. Mögen Sie uns Ihr Anliegen einmal im Detail schildern? Was ist genau passiert? Bitte um nähere Infos, damit wir helfen können.
Beste Grüße und einen schönen 3. Advent.
Justina M.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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