Gelöst

Telekom verweigert gesetzliche Gewährleistung

vor 5 Jahren

Vollmundiges Versprechen der Telekom:

Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte. Diese beginnt ab Übergabe im Geschäft bzw. Lieferung.
Nach Ablauf der 12-monatigen Herstellergarantie gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass wir in diesem Zeitraum davon ausgehen, dass kein anfänglicher Mangel vorliegt.

 

Jetzt ist es so, dass bei meinem iPhone 8 (aus der einjährigen Apple Garantie raus, allerdings noch in der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistungspflicht der Telekom als Verkäufer) die Kamera endgültig den Geist aufgegeben hat. war vorher schon öfter der Fall, dass Bilder unscharf waren und auch mal die Aufnahme gehakt hat - jetzt ist allerdings der Bildschirm schwarz gelegentlich mal ein Foto nach Neustart/rebooten den Telefons möglich. Zur Telekom zwecks Gewährlistung eingeschickt, die Techniker haben das aber sofort erstmal pauschal abgelehnt, ich müsse beweisen, dass der Fehler schon in der Garantiezeit aufgetreten ist. Reparatur soll über 400€ kosten.

Oben wird ganz gross damit geworben, dass die Telekom besser als Apple ist, wenn man es dann wirklich einfordern muss, wird die gesetzliche Gewährleistung ausgehebelt. 

Beim Kundendienst angerufen und die Sache geschildert, dann ohne weitere Argumente einfach mit applecare verbunden worden.

Dort wollte man mir mit einer Diagnose helfen, was allerdings nicht möglich war, da das iPhone ja eingeschickt war.

Ein zweiter Anruf beim Kundencenter  hat meine Vermutung bestätigt - was innerhalb eines Jahres ist wird an Apple weitergegeben - danach wird die gesetzliche Gewährleistung zurückgewiesen, dann solle ich doch ein Produkt kaufen, wo der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt. Somit verkauft Telekom die Apple Produkte unter falschen Voraussetzungen - als Kunde hat man die Ar....karte, weil Telekom sich aus der Gewährleistung herauswindet.

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    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    @Detlef Bergemann 

    Detlef Bergemann

    Vollmundiges Versprechen der Telekom: Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung? Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.

    Vollmundiges Versprechen der Telekom:

    Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
    Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.

    Detlef Bergemann

    Vollmundiges Versprechen der Telekom:

    Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
    Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.


    Das ist kein Versprechen sondern eine gesetzliche Vorschrift, die aber nur auf Fehler greift, die BEI LIEFERUNG an zuminderst im Keim 
    vorhanden waren. Selbst wenn es innerhalb der Garantie KAPUTT geht aber bei Lieferung fehlerfrei war, dann gibt es KEINE Gewährleistung. Die Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten und nicht nach 12.

     

    Die Telekom windet sich nicht heraus, sie verlangt das was der Gesetzgeber vorgesehen hat - einen Beweis, dass das Gerät bei LIEFERUNG schon einen DEFEKT hatte. Dann gibt es es auch Gewährleistung.

    Du kannst dazu eine Gutachten beauftragen, wenn du den Beweis nicht anderweitig führen kannst.

     

    Es ist extrem Schlecht hinterher zu sagen, die Kamera hatte schon Hänger als noch Garantie bestand, aber ich habe mich nicht gekümmert.

     

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    DisneyHan_69

    ich habe nicht vorgeworfen gegen geltendes recht zu verstoßen,

    ich habe nicht vorgeworfen gegen geltendes recht zu verstoßen, 

    DisneyHan_69

    ich habe nicht vorgeworfen gegen geltendes recht zu verstoßen, 


    Hast du wohl

     

    DisneyHan_69

    Also für mich eine reine Umgehung von Gesetzen auf kosten vom Verbraucher.

    Also für mich eine reine Umgehung von Gesetzen auf kosten vom Verbraucher.

    DisneyHan_69

    Also für mich eine reine Umgehung von Gesetzen auf kosten vom Verbraucher.


     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Guten Morgen @Detlef Bergemann,

    vielen Dank, für deinen Beitrag in unserer Community und die ausführliche Schilderung von deinem Problem.

    Die richtige Antwort hast du ja schon von @Stefan erhalten. Ich kann gut nachvollziehen, dass dies nicht die erhoffte Lösung ist. Eine andere Möglichkeit haben wir in diesem Fall allerdings nicht.

    Solltest du die Möglichkeit/ Beweismittel für die Beweislastumkehr haben, helfe ich natürlich gerne bei der Bearbeitung weiter.

    Freundliche Grüße
    Finn A.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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