Telekom verweigert Gewährleistung
4 years ago
In 05/2020 habe ich mit einem neuen Vertrag ein Apple iPad Air 3 WiFi & LTE 64GB bekommen. Das Geräte hat von Anfang an immer wieder Aussetzer gehabt. Das Display reagiert nicht auf Eingaben/Gesten. Am 22.07.2020 hatte ich einen Termin an der GeniusBar bei Apple im Centro Oberhausen. Der Fehler konnte vor Ort nicht reproduziert werden, wurde aber mit einer Reparaturnummer dokumentiert. Das Problem bestand weiterhin. In der Regel trat es auf, wenn das Gerät am Ladegerät angeschlossen war. Ein Tausch des Ladesteckers und des Kabels brachten keine Verbesserung. Nun wollte ich das Gerät über wirkaufens.de veräußern. Der Ankauf wurde abgelehnt, weil ein Defekt des Displays festgestellt wurde.
Ich habe daraufhin die Telekom kontaktiert und den Fall wie oben beschrieben geschildert. Ein Auftrag wurde erstellt, ich sollte das Gerät einschicken. Die Techniker bestätigten den Defekt und boten eine kostenpflichtige Reparatur in Höhe von 420 Euro an. Zur Begründung wurde aufgeführt, dass kein anfänglicher Mangel vorlag und die einjährige Herstellergarantie vorbei wäre. Ich habe die Reparatur abgelehnt und das Gerät zurückbekommen. Das war am 19.08.2021.
Im Anschluss habe ich nochmals den Apple-Support kontaktiert. Dort bekam ich dann die schriftliche Bestätigung, dass das Gerät einen Defekt hat und aus diesem Grund bereits innerhalb der Herstellergarantie ergebnislos überprüft wurde. Am 28.08. habe ich das iPad mit allen Dokumenten versehen erneut zur Telekom geschickt. Dort ist es am 30.08. eingetroffen und wurde kurz darauf an mich zurückgesendet. Begründung: Es wurde kein Fehler festgestellt!!! Demzufolge hat sich also der von Telekom, Apple und wirkaufens.de festgestellte Fehler schlagartig in Luft aufgelöst.
Die Anrufe heute waren mehr als frustrierend. Sie müssen sich an Apple wenden. Wir können da nichts machen. Sie können ja Beschwerde über das Kontaktformular einreichen.
Ich habe nun keine Lust mehr mich mit euch rumzuärgern. Wenn ich als Kunde und Verbraucher nur gut bin, wenn ich zahle, dann bin ich beim falschen Anbieter.
803
0
11
Accepted Solutions
All Answers (11)
Sort by
Oldest first
Newest first
Oldest first
Author
All
This could help you too
3492
0
9
472
0
4
Stefan
4 years ago
Apple hat doch dokumentiert, dass keine Fehler vorlag und sogar dass es ergebnislos überprüft wurde.
Jetzt musst du nachweisen, dass Apple sich geirrt hat und ein Fehler von Anfang an vorlag.
das wird nicht einfach
6
2
KGladzigewski
Answer
from
Stefan
4 years ago
Das ist vielleicht spitzfindig, aber Apple hat nicht dokumentiert, das kein Fehler vorlag, sondern das der Fehler vor Ort nicht reproduzierbar war, spricht nicht aufgetreten ist.
0
muc80337_2
Answer
from
Stefan
4 years ago
Das ist vielleicht spitzfindig, aber Apple nicht dokumentiert, das kein Fehler vorlag, sondern das der Fehler vor Ort nicht reproduzierbar war, spricht nicht aufgetreten ist.
Das ist vielleicht spitzfindig, aber Apple nicht dokumentiert, das kein Fehler vorlag, sondern das der Fehler vor Ort nicht reproduzierbar war, spricht nicht aufgetreten ist.
Genauso gut hättest Du mir gegenüber erwähnen können, dass Du nicht zufrieden bist mit dem Gerät.
Bringt auch nichts.
Du musst das dem Verkäufer gegenüber reklamieren. Innerhalb der ersten 6 Monate. Weil anschließend wird es extrem schwierig.
Du musst beweisen oder zumindest sehr plausibel machen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt, als Du das Gerät erhalten hast, vorhanden war. Das wäre leichter in den ersten 6 Monaten - da müsste die Telekom beweisen/pausibel machen, dass das noch nicht beim Erhalt des Gerätes so war.
2
Unlogged in user
Answer
from
Stefan
muc80337_2
4 years ago
Du musst klar unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung / Sachmängelhaftung, die Du dem Verkäufer gegenüber binnen 6 Monaten nach Kauf gegenüber reklamieren musst.
Und der Herstellergarantie von apple. Wenn Du dort in den ersten 6 Monaten einen Defekt reklamierst und nicht der Telekom gegenüber, dann ist die Telekom zunächst mal raus. Dann hast Du den Terz, den Nachweis zu führen - weil die ersten 6 Monate vorbei sind.
3
5
Load 2 older comments
Stefan
Answer
from
muc80337_2
4 years ago
@KGladzigewski
Ich sage ja nur, dass es schwer ist eine Überprüfung durch Apple in Bezug auf Garantie, die zum Ergebnis geführt hat, dass kein erkennbarer Defekt vorliegt dafür anzuführen um nun zu sagen, dass ein Gewährleistungsanspruch vorliegt.
Immerhin hast du ja auch ein Jahr nun nichts mehr unternommen
1
Anonymous User
Answer
from
muc80337_2
4 years ago
Durch die Dokumentation bei Apple ist der Nachweis des anfänglichen Mangels erbracht.
Eben nicht @KGladzigewski
Der Fehler konnte vor Ort nicht reproduziert werden, wurde aber mit einer Reparaturnummer dokumentiert.
Und leider sind Sie dann nicht weiter nachgegangen, nachdem Sie mehr festgestellt haben:
In der Regel trat es auf, wenn das Gerät am Ladegerät angeschlossen war. Ein Tausch des Ladesteckers und des Kabels brachten keine Verbesserung.
Dann wollten Sie, so sehe ich das persönlich, einen Betrug versuchen, obwohl ihnen der Fehler bekannt war.
Nun wollte ich das Gerät über wirkaufens.de veräußern. Der Ankauf wurde abgelehnt, weil ein Defekt des Displays festgestellt wurde.
Dann ein Jahr später:
Ich habe daraufhin die Telekom kontaktiert und den Fall wie oben beschrieben geschildert. ..... Das war am 19.08.2021.
Zu Spät, da bereits Kontakt mit Apple bestand und diese den Fehler nicht bestätigten.
Nun ist die Telekom schuld, das Sie zahlen sollen für die Reparatur, obwohl sie nach genauer Analyse den Fehler kannten und bei Apple nicht mehr anzeigten trotz falscher Diagnose von Apple, was wiederum nun so da steht, das der Fehler nicht bestand in den ersten 6 Monaten. Auch das Sieht im übrigen Apple, da die Telekom das Gerät zu Apple schickt.
3
der_Lutz
Answer
from
muc80337_2
4 years ago
Durch die Dokumentation bei Apple ist der Nachweis des anfänglichen Mangels erbracht.
Nein, denn Apple hat ja keinen festgestellt.
Wie soll also die Feststellung der beanstandungslosen Funktion ein Hinweis auf einen bestehenden Defekt sein?
Davon abgesehen müsstest du jetzt nachweisen dass der Fehler beim Kauf, also dem Gefahrenübergang bestand, dagegen spricht ja der Besuch bei Apple erst 2 Monate später sowie eben die klare Aussage des Herstellers.
Der Drops ist gelutscht, mehr gibt es da nicht, das hat auch nichts mit rumärgern zu tun, wenn lass deinen Ärger bei Apple aus, die Telekom ist da die falsche Adresse.
1
Unlogged in user
Answer
from
muc80337_2
muc80337_2
4 years ago
Nun wollte ich das Gerät über wirkaufens.de veräußern. Der Ankauf wurde abgelehnt, weil ein Defekt des Displays festgestellt wurde.
Vielleicht war das überhaupt nicht so wie sich das liest: Dass Du da eine krumme Tour versucht hast:
Du hast nicht geschrieben, dass Du im Ankaufdialog ein defektes Display angegeben hast.
Sondern dass die ein defektes Display festgestellt haben.
1
0
Ralfguet
4 years ago
Der Fehler konnte vor Ort nicht reproduziert werden, wurde aber mit einer Reparaturnummer dokumentiert.
Hallo,
Da ich Jahrelang in der Handyreparatur tätig war (erst selber repariert, später administrativ) kann ich Dir sagen, die Aussage heißt nichts weiter, wie schon von meinen Vorrednern angemerkt, "Kein Fehler festgestellt". Das der Vorgang auch noch mit einer Reparaturnummer dokumentiert wurde ist auch klar. Der Techniker muss nachweisen, dass er Dein Gerät in der Hand hatte und hat damit sogar noch schriftlich gegenüber Apple dokumentiert, dass er keinen Fehler feststellen konnte.
Gruß Ralf
2
0
Unlogged in user
Ask
from
KGladzigewski