Gelöst
Unsicherheit bei Widerrufsrecht im Rahmen von Vertragsverlängerung
vor 4 Jahren
Hallo liebe Telekom-Community!
Ich wollte gerade meinen bestehenden Mobilfunk-Vertrag verlängern unter Zubuchung eines Smartphones.
Im letzten Schritt musste die Widerrufsbelehrung angekreuzt werden, die da lautet:
"Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Beauftragung einer Dienstleistung (z. B. Tarif) habe. Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei der Bestellung von Ware (z. B. Kauf eines Endgerätes) habe. Hier finden Sie das Widerrufsrecht."
Nun bin ich unsicher, ob denn das Widerrufsrecht im Rahmen einer Vertragsverlängerung wirklich vorzeitig erlischt.
In einem Beitrag hier aus dem Jahre 2019 lieferte die Aussage von Lilia N. ( Teamie ), dass zur Wahrung des Widerrufes das Paket abgelehnt werden solle und darüber hinaus ein Widerruf per Mail vollzogen werden könne.
Link dazu: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Vertragsverlaengerung-stornieren/td-p/4177064
Zudem gibt es ja auch Online-Widerrufsportale von der Telekom, z.B. dieses hier:
Wie ist es denn nun? Werde ich nun durch Anklicken des Widerruf-Punktes mein Widerrufsrecht verlieren? Oder gilt es doch? Und wie ist es bei einer telefonischen Bestellung, wird man dort auch darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt?
Ich bitte um Klärung dieses zwiespaltigen und teilweise widersprüchlichen Sachverhaltes durch einen Teamie !
Gerne auch um Rückruf, sodass evtl. gleich vom antwortenden Teamie die Bestellung vorgenommen werden kann.
Viele Grüße,
MisterFlame
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vor 4 Jahren
Hallo @MisterFlame
Du hast ab Auftragsbestätigung ein Wiederrufsrech, und auch ab Lieferung des Endgerät hast du für das Endgerät ein Widerrufsrecht.
Nur frage ich mich, wenn man dies jetzt schon fragt, ob man überhaupt was haben will.
Sollte das Endgerät Gebrauchsspuren haben, kann dies berechnet werden.
Nur mal kurz ausprobieren ist ok, aber z.B. längere Nutzung nicht.
Bedenken dies vorher.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Ganz so einfach sehe ich das nicht @Gelöschter Nutzer
Die Frage nach dem Punkt beim Widerspruch habe ich mir auch immer wieder gestellt @MisterFlame
Was ist, wenn ich meine Sim in das neue Gerät einlege, das Gerät aktiviere und ein Gespräch führe, oder surfe?
Damit ist die Dienstleistung der Telekom erbracht, auch wenn erst ein Tag der 14-tagigen Widerspruchsfrist verstrichen ist.
Auch bei Amazon gibts eine ähnliche Auslegung, mit der mündlichen Aussage, dass die 14 Tage davon nicht berührt werden, aber schriftlich bestätigt wird das auch da nicht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Stimmt, ich habe was vergessen.
Erbrachte Leistung (Mobilfunk) muss erstattet werden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
wenn du die Vertragsverlängerung online oder telefonisch beauftragst, hast du ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Viele Grüße
Sarah E.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Viele Grüße
Michael
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die richtige Antwort steht doch schon hier im Thread.
@Michael Pa. Und warum wurde diese dann nicht als Lösung markiert?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Viele Grüße
Michael
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Habe das Team gerufen.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer Danke dir!
Habe gerade eben einen Anruf erhalten, bin aber zu spät ran, weil ich kurz im Keller war
wann kann mit dem nächsten Anruf gerechnet werden?
Viele Grüße,
MisterFlame
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
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Uneingeloggter Nutzer
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