Vertragsabschluss über corporate benefits

vor 4 Jahren

Hallo,  

 

ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen. Durch einen technischen Fehler seitens corporate benefits ist das Angebot mit einem fehlerhaften Preis angepriesen worden. Ich habe zu diesem Preis den Auftrag abgeschlossen. Nun meine Frage, muss ich nun den fehlerhaften Preis bezahlen oder das korrigierte Angebot, welches nach meinem Auftrag angepriesen worden ist?

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  • vor 4 Jahren

    Hallo @Kai_S 

    Kai_S

    Hallo, ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen. Durch einen technischen Fehler seitens corporate benefits ist das Angebot mit einem fehlerhaften Preis angepriesen worden. Ich habe zu diesem Preis den Auftrag abgeschlossen. Nun meine Frage, muss ich nun den fehlerhaften Preis bezahlen oder das korrigierte Angebot, welches nach meinem Auftrag angepriesen worden ist?

    Hallo,  

     

    ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen. Durch einen technischen Fehler seitens corporate benefits ist das Angebot mit einem fehlerhaften Preis angepriesen worden. Ich habe zu diesem Preis den Auftrag abgeschlossen. Nun meine Frage, muss ich nun den fehlerhaften Preis bezahlen oder das korrigierte Angebot, welches nach meinem Auftrag angepriesen worden ist?

    Kai_S

    Hallo,  

     

    ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen. Durch einen technischen Fehler seitens corporate benefits ist das Angebot mit einem fehlerhaften Preis angepriesen worden. Ich habe zu diesem Preis den Auftrag abgeschlossen. Nun meine Frage, muss ich nun den fehlerhaften Preis bezahlen oder das korrigierte Angebot, welches nach meinem Auftrag angepriesen worden ist?


    Für eine Rechtsberatung sind wir nicht zuständig.

    Sie können den Preis zahlen, welcher in der Auftragsbestätigung steht.

    Sollte dieser ihnen nicht gefallen, dann können Sie dies binnen 14 Tage widerrufen.

    Ebenso läuft der vertrag über corporate benefits und da ist bei der Preispolitik dieses Unternehmens, nicht die Telekom zuständig.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Kai_S

    ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen.

    ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen.

    Kai_S

    ich habe einen Vertrag über corporate benefits abgeschlossen.


    Über corporate benefits hast Du zunächst mal nur einen Auftrag gegeben und keinen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen.

    Erst wenn die Telekom den Auftrag annimmt und Dir eine Auftragsbestätigung schickt, dann hast Du einen Vertrag mit der Telekom.

    Und wenn in der Auftragsbestätigung etwas abweichend drin steht, dann hast Du immer noch die Möglichkeit, unkompliziert und ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung einen gesetzlichen Widerruf zu schicken.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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