Gelöst

Vertragsverlängerung Wiederruf

vor 11 Jahren

Hallo,

da sich trotz Reservierung des Iphone 6 und Vertragsverlängerung am 12.09. der Liefertermin schon in die 40.KW verschoben hat frage ich mich ob ich nach erhalt des Iphone in der 40.KW immer noch die Vertragsverlängerung Wiederrufen kann. Gillt die 14 Tägige Frist ab dem 12.09. oder erst ab erhalt des Endgerätes mit SIM Karte?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Jahren

      Hallo,

       

      zu Grunde lege ich hier die Annahme, dass es sich um einen Kaufvertrag für ein iPhone handelt.

       

      Durch die Reservierung hast du eine Willenserklärung gegenüber der Telekom abgegeben. Das Widerrufsrecht beginnt sobald die Telekom Dir diese Willenserklärung schriftlich bestätigt. Dies erfolgt meist per E-Mail und enthält nebenbei die Information über Widerrufsrecht, Rücksendeadresse etc. die Du ggf. schön öfter mal gesehen hast.

       

      Stellt die Willenserklärung einen Kaufvertrag (was hier der Fall ist) dar, dann beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware. In deinem Fall würde das Widerrufsrecht also noch greifen. Gleiches gilt auch, wenn du Vertrag+Handy haben wolltest. Du kaufst somit also eine Dienstleistung und eine Ware. Da erst eine Teillieferung erfolgte (ggf. läuft der Vertrag schon) beginnt auch noch nicht das Widerrufsrecht.

       

      Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Jahren

      Guten Morgen zusammen. Schön, dass Sie bei uns sind. Ich bedanke mich bei ffischer für die Erklärung. Im Großen und Ganzen haben Sie recht, doch dass, was Sie erklären, gilt nur für den Widerruf von Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet, Haustürgeschäft). Wenn der Vertrag im Telekom Shop abgeschlossen wurde, kann dieser nur aus Kulanz von dem Mitarbeiter storniert werden, der ihn im System erfasst hat. War es aber doch ein Fernabsatzgeschäft, beginnt die Widerrufsfrist erst bei der Lieferung der Ware. Die Widerrufsbelehrung ist auf dem Retourenschein zu finden. Um den Vertrag zu Widerrufen senden Sie entweder die Ware zurück oder Sie Widerrufen schriftlich. xxxNRW2008, war das verständlich für Sie? Ich kann verstehen, dass Sie über den langen Lieferzeitraum verärgert sind, finde es aber dennoch schade, dass Sie eventuell vom Vertrag zurücktreten möchten. Liebe Grüße Susann

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      von

      vor 11 Jahren

      Falsch. Das einfache Zurücksenden der Ware reicht seit dem 13.6. nicht mehr als Widerruf aus. Erstaunlich, dass die Telekom noch immer solche falschen Informationen verbreitet. Man muss explizit den Widerruf erklären, damit er wirksam wird. Alles andere ist "good will" des Versenders, auf das man sich nicht verlassen kann und sollte.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

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