Gelöst
Vertragsverlängerung Mobilfunk
vor 6 Jahren
Kurze Frage
Wieso fällt bei einer Vertagsverlängerung bzw gleichzeitigem Tarifwechsel eine Bereitsstellungsgebühr an,
bei Neuverträgen gibt es zusätzliche Vergünstigungen. Hab ich das falsch verstanden oder wie schaut das aus.
Stehe vor der Frage 5 Verträge zu verlängern oder alle zu kündigen.
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vor 6 Jahren
Hallo @malermann ,
weshalb etwas so läuft wie es läuft, bedarf es ein Einblick in den Vertragsunterlagen, den wir Kunden allerdings (das ist gut so
) nicht haben.
Bei kompletten Tarifänderungen kann man auch nicht mehr von einer Vertragsverlängerung sprechen, da eine Vertragsverlängerung immer mit einer zwölf mönatigen Verlängerung verbunden ist. Bei neuen Tarifen würde ich sagen ist es eher ein Neuvertrag, da die Mindestvertragslaufzeit in diesen Fällen 24 Monate beträgt. Auf der einen Seite kann es durchaus sein, dass bei Neuverträge Bereitstellungsgebühren fällig werden und auf der anderen Seite du keine Vergünstigungen (wie ein Neukunde sie bekommt) erhälst, da du ja immer noch Bestandskunde bist.
Aber auch für Bestandskunden kann man sicherlich immer noch was machen.
Um das alles abschließend bewerten zu können, muß hier ein Teami ran.
Dafür bitte deine
Profildaten:
am besten schon mal die Kundendaten hier in deinem Profil eintragen, damit sich das @Telekom-hilft-Team das mal anschauen kann.
(Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Eine Bereitstellungsgebühr sollte eigentlich nicht anfallen.
Was jedoch anfallen kann ist eine Tarifwechselgebühr und die fällt in der Regel an wenn der Vertrag mehr als 1 Monat vor Bindefristende im Zuge einer Vertragsverlängerung auf einen Tarif mit geringerer Grundgebühr gestellt wird.
Ist das bei dir zufällig der Fall? Falls du diese Gebühr dann umgehen willst einfach noch etwas warten bis die Bindefrist fast erreicht ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Ein einmaliger Bereitstellungspreis fällt ausschließlich bei einem Neuvertrag an, bei einer Vertragsverlängerung ist dies nicht der Fall.
Viele Grüße
Jasmin B.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @Jasmin B. ,
wenn man den Tarif wechselt, so dass eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monate generiert wird, sprechen wir da immer noch von einer Vertragsverlängerung?
Wenn es sich tatsächlich um eine einfache Vertragsverlängerung handelt, so dürfte sich nach meinem Verständnis die Vertragslaufzeit um max. 12 Monate verlängern, was bei einem Tarifwechsel aber nicht der Fall ist.
Oder ist es vielmehr so, dass es sich juristisch betrachtet schon um ein Neuvertrag handelt, die TK intern (um den Kunden wie z.B. die Bereitstellungsgebühren zu ersparen) teilweise den neuen Tarif als Vertrags Verlängerung sieht und zwar immer dann, wenn keine neue Kundennummer generiert werden muss?
Antwort
von
vor 6 Jahren
mit einer Vertragsverlängerung startet die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erneut. Dies ist unabhängig davon, ob dabei ein neuer Tarif gewählt oder der vorherige beibehalten wird. Die Vertragsnummer bleibt dabei selbstverständlich erhalten.
Wenn Sie nichts unternehmen, also keine Vertragsverlängerung beauftragen, läuft Ihr Vertrag unverändert weiter.
Ein Neuvertrag würde ein ggf. weiterer Vertrag unter Ihrer bestehenden Kundennummer bedeuten.
Viele Grüße
Klaus K.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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von