Vertragsverlängerung
9 years ago
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ja nun bei der Telekom (Magenta zuhause) 2 Jahre. Falls der Vetrag dann nicht zum Laufzeitende gekündigt wird, verlägert er sich um jeweils ein weiteres Jahr UND gleichzeitig erhöht sich das Entgeld (also der monatliche Beitrag) um derzeit 5 Euro (bei gleichbleibender Leistung.
Kann mir einer mal erklären, mit welcher Begründung (Motivation) die Telekom nach 2 Jahren den monatlichen Beitrag automatisch um 5 Euro erhöht?
Ist das so eine Art Gebühr, damit der Kunde bei der Telekom bleiben darf?
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Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ja nun bei der Telekom (Magenta zuhause) 2 Jahre. Falls der Vetrag dann nicht zum Laufzeitende gekündigt wird, verlägert er sich um jeweils ein weiteres Jahr UND gleichzeitig erhöht sich das Entgeld (also der monatliche Beitrag) um derzeit 5 Euro (bei gleichbleibender Leistung. (...)e
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ja nun bei der Telekom (Magenta zuhause) 2 Jahre. Falls der Vetrag dann nicht zum Laufzeitende gekündigt wird, verlägert er sich um jeweils ein weiteres Jahr UND gleichzeitig erhöht sich das Entgeld (also der monatliche Beitrag) um derzeit 5 Euro (bei gleichbleibender Leistung.
(...)e
Diese/deine Formulierung ist eigentlich falsch.
Der Betrag erhöht sich nicht, sondern der für die ersten zwei Jahre gewährte Rabatt entfällt.
Soll heißen, du hast in den vergangene zwei Jahren nicht den vollen Preis bezahlt.
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Answer
from
9 years ago
Aha, danke für diese interessante Argumentation. Vermutlich verhält sich die Telekom bezogen auf ihre Mitbewerber da auch marktkonform.
Dann wird es ja höchste Zeit, dass sich der Kunde auch marktkonform verhält, keine Verträge mehr verlängert und als Neukunde alle zwei Jahre den Anbieter wechselt.
Wobei langjährige Kunden doppelt motiviert werden den Wettbewerb mal zu analysieren. Denn wenn sie als Telekom-Bestandskunde nun einen neuen 2 Jahres-Vertrag abschließen (müssen - All IP Umstellung), dann bekommen sie keinen Neukundenrabbat, dürfen aber nach 2 Jahren dennoch 5 €/Monat mehr zahlen, weil die anderen (Neukunden) ja einen Rabatt bekommen haben.
Answer
from
9 years ago
Wenn die aktuelle Preisgestaltung der Telekom große Abwanderungswellen erzeugt, wird sie sicherlich darauf reagieren. Was spricht dagegen als Kunde alle 2 Jahre die Preise und Leistungen zu vergleichen und dann ggf. zu wechseln?
Die Anbieter haben ein Recht auf relativ freie Preisgestaltung solange Wettbewerbsdruck besteht . Als Kunde hat man das Recht sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden.
Answer
from
9 years ago
Natürlich kannst Du alle zwei Jahre ein "Provider-Hopping" machen, mit all seinen Vorteilen und möglichen Nachteilen.
Ich wechsle fast alle Jahre meinen Stromanbieter und da liegen höhere Beträge zugrunde.
9 years ago
Diese Preisanpassungen gibt´s doch fast überall (z.B. 1&1). Ist doch nichts neues. Niemand wird gezwungen, den Vertrag zu verlängern. Allerdings ist bei einem Anbieterwechsel zu bedenken, daß es sich wieder um einen 2-Jahres Vertrag handelt und evtl. Anschlußgebühren anfallen.
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9 years ago
PS. Trotzt Anschlußgebühr rechnet es sich immer alle 2 Jahre als Neukunde den Anbieter zu wechseln.
Die Anschlussgebühr entfällt auch bei manchen Anbietern. Es fällt nur eine Versandkostenpauschale von 10€ an.
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9 years ago
Eine Versandkostenpauschale von 6,95 € berechnet die Telekom selbst bei langjährigen Bestandskunden, die aufgrund der "erzwungenen" All IP Umstellung einen neuen (2Jahres-Vertrag) Vertrag abschließen "müssen" und dafür evtl. auch neue Hardware benötigen (Router, Receiver).
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from
9 years ago
Gerade lese ich
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Nur hier im Online-Shop bei Neuvertrag!
Da ja hier nicht steht Neukunde sondern Neuvertrag, gilt das also auch für Bestandskunden die ihren alten Vertrag auslaufen lassen, bzw. kündigen und dann einen neuen Vertrag (mit Tarifänderung) abschließen?
2. Wie ist die Situation, wenn der bisherige Anschlußteilnehmer seinen Vetrag auslaufen lässt, bzw. kündigt und der Ehepartner als Neukunde (neuer Breitbadkunde) einen neuen Vertrag abschließt. Denn der Vertragspartner ist ja nicht die eingetragene Rufnummer, bzw. die Adresse sondern die jeweilige Einzelperson. Dann darf man doch auch sicherlich mit Neukundenrabatte rechnen, oder?