Gelöst

Vorzeitige Vertragsverlängerung und die Strafgebühr (Endgeräte Zuschlag)

vor 6 Jahren

Hallo, dies ist nun mein letzter Versuch mit Ihnen als Telekom zu einer einvernehmlichen Lösung bzw. Kulanzregelung zu kommen.

Meinen Mobilfunkvertrag inkl. den Familienkarten und meinen VDSL Anschluss habe ich bereits gekündigt bzw. einen Anbieterwechsel angestoßen.

 

Auf mein ausfürliches Kündigungsschreiben für den Mobilfunkvertrag habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Zum Sachverhalt:

 

Ich hatte bei der vorzeitigen Vertragsverlängerung in der schriftlichen Auftragsbestätigung den Endgeräte Zuschlag STRAFZAHLUNG über 75 Euro übersehen. Während dem Bestellvorgang wurde mir die Gebühr nicht angezeigt. Mir hat der Kundenservice nun wegen den 75 Euro kein entgegenkommen oder auch den Ansatz von Kulanz gezeigt, die Autragsbestätigung wo die Gebühr in Minimalschrift aufgeführt war wurde mir gefühlt „triumphierend“ als Anhang in der Antwort mitgesendet. Ok dann habe ich für mich selbst die passende Konsequenz gezogen.
Grundsätzlich finde Ich diese Gebühr eine Unverschämtheit! Die Vertragsverlängerung wird offensiv im Kundencenter beworben. Man kann sich zwar vorzeitig ein neues Gerät aussuchen aber der Ablauf (also die eigentliche Vertragslaufzeit) ändert sich nicht, verlängert sich um 24 Monate und Ihr Kunde bleibt Ihnen noch 30 Monate erhalten. Die Vertragslaufzeit vom Vertrag wurde ja vom 26.09.2019 auf den 26.09.2021 verlängert und nicht um 6 Monate verkürzt wie es bei einer „Strafzahlung“ richtig wäre.

 

Eigentlich möchte ich aus „Bequemlichkeit“ gar nicht wechseln, da ich den Ansatz alles aus einer Hand zu bekommen praktisch finde.

Auf die Nachfrage vom Rückgewinnungsteam der Festnetz Abteilung warum ich kündige, habe ich dem Mitarbeiter den Sachverhalt geschildert, dieser könnte mir aber nicht weiterhelfen da das Problem die Mobilfunksparte betrifft.

 

Vielleicht findet sich ja beim THT Team jemand der den gesamten Kunden (1300 Euro jährlich) im Blick hat und mir eine zufriedenstellende Lösung anbieten kann und nicht nur auf die AGB oder Preisliste verweist. Ich kann den Antrag beim neuen DSL Anbieter noch ca. 10 Tage widerrufen. 

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23

    • vor 6 Jahren

      Öhm ... steht doch alles da? Warum nicht drauf geschaut?
      Spätestens bei der Auftragsbestätigung hättest noch zurückziehen können.

      3

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei der Betätigung der Vertragsverlängerung steh zwei Posten, zukünftige Kosten und einmalige Kosten. Nicht kleingedruckt sondern klar und deutlich zu erkennen. Das du die Gerätesubvention bezahlen musst sollte dir klar sein. Niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht die Telekom.

       

      Gruß Dirk

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      A1Kater

      Das du die Gerätesubvention bezahlen musst sollte dir klar sein. Niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht die Telekom.

      Das du die Gerätesubvention bezahlen musst sollte dir klar sein. Niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht die Telekom.

      A1Kater

      Das du die Gerätesubvention bezahlen musst sollte dir klar sein. Niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht die Telekom.


      Die muss er ja trotzdem bezahlen. Und zusätzlich pro früherem Monat die 15 Euro.

       

      Mir ist die Logik noch nie ganz aufgegangen.

      Wäre es so, dass sich die Laufzeit des alten Vertrages um ein paar Monate verkürzen würde, also auf statt September 2019/2021 durch die vorzeitige Verlängerung auf April 2021 - dann wäre das klar, dass eine Kompensationszahlung für die Gerätezuzahlung anfällt, da ja ein paar Monate des bisherigen Vertrages an Zuzahlung entfallen würden.

       

      Oder sagen wir mal so: Ich habe sogar starke Bedenken ob die Handhabung durch die Telekom nicht gegen das BGB verstößt weil sich so wie gehandhabt eine effektive Laufzeit von mehr als 24 Monaten ergibt. Vgl.

      https://www.frag-einen-anwalt.de/Mobilfunkvertrag-laenger-als-24-Monate--f313311.html

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Die Logik, wie diese seltsamen Zuschläge bei vorzeitiger Vertragsverlängerung berechnet werden, ist schon hanebüchen.

       

      Nicht mal ein Telekom-Controler (gut, er hat nichts mit dem Kundengeschäft und Tarifen zu tun) konnte mir die Gedankengänge seiner Kollegen aus der "Tarif-Erfinder-Gruppe" erklären.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Verträge werden für 24 Monate abgeschlossen, daran gebunden ist ein Tarif - der Tarifwechsel ist so gesehen nicht möglich. Dieser wirds aber unter Bedindungen ermöglicht: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/wechsel-mobilfunk-tarif

       

      Bei einer vorzeitigen VVL (gem. AGB mehr als ein Monat vor Vertragsende) in Kombination mit einem Tarifwechsel entstehen ggf. die Gebühren, diese werden auch immer im Warenkorb angezeigt. Falls online abgeschlossen, sollte ein 14-tägiges Widerspruchsrecht möglich sein...

       

      Liebe Grüße Patrik

      14

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      muc80337_2

      Abschluss am 1.8.2017 Monatsbeträge 24*57 Euro, ein günstiges Smartphone zum Preis von 1 Euro wird erworben Verlängerung erfolgt nach Ablauf der 24 Monate am 1.8.2019, weitere 24*57 Euro, ein weiteres Smartphone zum Preis von 1 Euro =================================================================================== Gesamtkosten von 48*57 Euro plus 2 Euro für die beiden Smartphones - in Summe also 2738 Euro

      Abschluss am 1.8.2017 Monatsbeträge 24*57 Euro, ein günstiges Smartphone zum Preis von 1 Euro wird erworben

      Verlängerung erfolgt nach Ablauf der 24 Monate am 1.8.2019, weitere 24*57 Euro, ein weiteres Smartphone zum Preis von 1 Euro

      ===================================================================================

      Gesamtkosten von 48*57 Euro plus 2 Euro für die beiden Smartphones - in Summe also 2738 Euro

      muc80337_2

      Abschluss am 1.8.2017 Monatsbeträge 24*57 Euro, ein günstiges Smartphone zum Preis von 1 Euro wird erworben

      Verlängerung erfolgt nach Ablauf der 24 Monate am 1.8.2019, weitere 24*57 Euro, ein weiteres Smartphone zum Preis von 1 Euro

      ===================================================================================

      Gesamtkosten von 48*57 Euro plus 2 Euro für die beiden Smartphones - in Summe also 2738 Euro


      Wie kommst Du darauf? Der Handyanteil ist doch geringer. Die "Grundgebühr ohne Smartphone" musst Du abziehen, dann bekommst Du den Preis für das Smartphone.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @muc80337_2 

      Bei aktiver VVL - vorzeitig / durch den Kunden - werden nur aktuelle Tarife angeboten. Man kann in der Regel nicht in alt-Tarife verlängern, abgesehen von Ausnahmen. Bei der automatischen Verlängerung bleibt der Tarif hingegen bestehen wie er ist.

       

      Aber danke für den Austausch, da dies nicht der Kern der Frage ist, ziehe ich mich zurück Fröhlich

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      wizer

      Wie kommst Du darauf? Der Handyanteil ist doch geringer. Die "Grundgebühr ohne Smartphone" musst Du abziehen, dann bekommst Du den Preis für das Smartphone.

      Wie kommst Du darauf? Der Handyanteil ist doch geringer. Die "Grundgebühr ohne Smartphone" musst Du abziehen, dann bekommst Du den Preis für das Smartphone.

      wizer

      Wie kommst Du darauf? Der Handyanteil ist doch geringer. Die "Grundgebühr ohne Smartphone" musst Du abziehen, dann bekommst Du den Preis für das Smartphone.


      ???

      Ich habe doch nicht den Preis des Smartphones errechnet sondern was der Kunde insgesamt für die Nutzung des Netzes und für das Smartphone bezahlt (im angenommenen Beispiel jeweils ein Smartphone mit einer Zuzahlung von 1 Euro). Die 57 Euro teilen sich gedanklich auf in 37 fürs Netz und 20 fürs Smartphone. Wodurch dann jedes der beiden Smartphones gedanklich effektiv 481 Euro kostet über die jeweils 24 Monate.

       

      Und bei der vorzeitigen Verlängerung - da kann man sich dann raussuchen ob das zweite Smartphone dann 556 Euro kostet oder ob es auch "nur" 481 kostet und sich die Netznutzung im ersten 24-Monatsblock durch die vorzeitige Verlängerung um 75 Euro verteuert hat.

       

      Lassen wir mal das mit dem Smartphone außen vor und nehmen an, es wäre ein MagentaMobil S ohne Smartphone.

      Den kann man ja auch sechs Monate vor Laufzeitende verlängern. Dadurch, dass man sich früher auf die Telekom festlegt, bezahlt man dann 75 Euro mehr. Obwohl das Laufzeitende im Jahr 2021 dann dasselbe im Spätsommer sein wird wie es ohne vorzeitige Verlängerung wäre.

       

      Aber gut - wir können zusammenfassen, dass man halt jeden Vertrag genau anschauen muss, den man eingeht. Und selbst wenn der gegen das BGB verstößt, dann muss man das auch zuerst mal auf dem Rechtsweg erstreiten. Deshalb besser vorher klären.

      Und möglichst nicht im Shop verlängern sondern nur online oder telefonisch oder Chat oder hier. Denn dann kann man widerrufen. Im Shop kann man nicht widerrufen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo in die Runde.

      Ich verstehe den Unmut zu diesem Thema. Letztendlich ist es so, dass ein Vertrag mit uns über 24 Monate geschlossen wird und die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsverlängerung erkauft werden muss. Einen Monat vor Laufzeitende ist die Verlängerung ohne Zuschläge möglich, alles was davor stattfinden soll, ist eine Service, für die eine Berechnung stattfindet. Hierbei geht es nicht darum, ob Subventionen für das vorherige Gerät abbezahlt wurde, sondern rein um die Möglichkeit schon vor Vertragsende ein neues Smartphone zu bestellen.

      Viele Grüße
      Jasmin B.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ok vielen Dank für die Antwort, dass hier keine Kulanz oder zumindest entgegenkommen erfolgen wird.

       

      Dann sind halt alle meine Verträge Festnetz mit VDSL 100 + Magenta TV und Mobilfunk inkl. drei Familenkarten bei der Telekom gekündigt.

      Spätestens wenn der betroffene Mobilfunkvertrag ausläuft, cu unzufrieden

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Jasmin B.

      Hierbei geht es nicht darum, ob Subventionen für das vorherige Gerät abbezahlt wurde, sondern rein um die Möglichkeit schon vor Vertragsende ein neues Smartphone zu bestellen.

      Hierbei geht es nicht darum, ob Subventionen für das vorherige Gerät abbezahlt wurde, sondern rein um die Möglichkeit schon vor Vertragsende ein neues Smartphone zu bestellen.
      Jasmin B.
      Hierbei geht es nicht darum, ob Subventionen für das vorherige Gerät abbezahlt wurde, sondern rein um die Möglichkeit schon vor Vertragsende ein neues Smartphone zu bestellen.

      Angenommen ich hätte die Tarifvariante "MagentaMobil S ohne Smartphone" und die Restlaufzeit wäre noch 6 Monate und ich wollte jetzt diesen Tarif (ohne Tarifänderung) verlängern. Dann fällt keine Strafgebühr von 15 Euro pro verfrühtem Verlängerungsmonat an (so verstehe ich Deinen Beitrag) - oder fällt das an (so wie ich es bisher vermutet habe)?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Ok vielen Dank für die Antwort, dass hier keine Kulanz oder zumindest entgegenkommen erfolgen wird.

       

      Dann sind halt alle meine Verträge Festnetz mit VDSL 100 + Magenta TV und Mobilfunk inkl. drei Familenkarten bei der Telekom gekündigt.

      Spätestens wenn der betroffene Mobilfunkvertrag ausläuft, cu unzufrieden

       

       

       

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      Uneingeloggter Nutzer

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