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Gelöst
Was ist eine "missbräuchliche Nutzung" und welche Folgen hat eine "missbräuchliche Nutzung" über die gesamte Vertragslaufzeit von 24 Monaten?
vor 7 Jahren
Eine Frage zur Option All-Inklusive:
"Die Nutzung im Ausland darf ein Volumen von 1.000 Minuten und 1.000 SMS pro Monat und das jeweilige Inlands-Datenvolumen pro Monat nicht überschreiten."
Wie genau ist die Passage: "Die Nutzung im Ausland darf [...] das jeweilige Inlands-Datenvolumen pro Monat nicht überschreiten." zu verstehen?
Ich arbeite in diesem Jahr meistens in der Schweiz, selten in Deutschland, entsendet von meinem deutschen Auftraggeber.
Wahrscheinlich würde mein monatliches Datenvolumen, das ich in der Schweiz verbrauche, das, welches ich in Deutschland nutze überschreiten. Auch 2018 wird das ähnlich sein.
Es wird beispielsweise für September 2017 in etwa so aussehen:
CH=1,5 GB ; DE=0,2 GB
Ist das dann bereits eine "missbräuchliche Nutzung" und welche Folgen hat eine "missbräuchliche Nutzung" über die gesamte Vertragslaufzeit von 24 Monaten?
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Akzeptierte Lösung
Dominik Letica
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
michael.bauer.2202
vor 7 Jahren
Keine Sorge. Mit Inlandsdatenvolumen ist gemeint, dass du im Ausland nur das verbrauchen sollst, was dir auch in Deutschland maximal zur Verfügung steht Wenn du im Ausland mehr verbrauchst, wie im Inland, ist das nicht weiter tragisch.
Missbräuchlich wäre nur, wenn du dauerhaft/öfter im Ausland die angegebenen Limits von 1000 Minuten/SMS oder dein im Tarif enthaltenes Datenvolumen überschreiten würdest.
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Akzeptierte Lösung
Sonja K.
Community Manager*in
akzeptiert von
michael.bauer.2202
vor 7 Jahren
Hey @michael.bauer.2202,
ich habe eine Rückmeldung erhalten.
Die 4 Monats Regelung gilt nicht für die Schweiz. Hier gilt weiterhin die folgende Regelung:
In Nicht -EU-Ländern (aktuell: Schweiz) darf die Nutzung im Ausland eine angemessene Nutzung (1 000 Minuten und 1 000
SMS pro Monat sowie übertragenes Datenvolumen pro Monat in Höhe des jeweiligen Inlandsdatenvolumens bevor die Bandbreite beschränkt wird) nicht überschreiten.Eine darüber hinausgehende Auslands-Nutzung stellt eine diesem Vertragszweck widersprechende und missbräuchliche Nutzung dar. Ein Nachkaufen von zusätzlichem Datenvolumen für die Nutzung im In- und Ausland ist jedoch weiterhin möglich.
Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsregeln und stellt die vertragswidrige Nutzung trotz Abmahnung nicht ein, ist die Telekom berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Ich kann Ihnen also nicht zu dem Tarif raten. Eine schweitzer Karte für den Zeitraum wäre die sicherere Lösung.
Gruß Sonja K.
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