Gelöst

Was ist eine "missbräuchliche Nutzung" und welche Folgen hat eine "missbräuchliche Nutzung" über die gesamte Vertragslaufzeit von 24 Monaten?

vor 8 Jahren

Eine Frage zur Option All-Inklusive:

"Die Nutzung im Ausland darf ein Volumen von 1.000 Minuten und 1.000 SMS pro Monat und das jeweilige Inlands-Datenvolumen pro Monat nicht überschreiten."

Wie genau ist die Passage: "Die Nutzung im Ausland darf [...] das jeweilige Inlands-Datenvolumen pro Monat nicht überschreiten." zu verstehen?

Ich arbeite in diesem Jahr meistens in der Schweiz, selten in Deutschland, entsendet von meinem deutschen Auftraggeber.
Wahrscheinlich würde mein monatliches Datenvolumen, das ich in der Schweiz verbrauche, das, welches ich in Deutschland nutze überschreiten. Auch 2018 wird das ähnlich sein.

Es wird beispielsweise für September 2017 in etwa so aussehen:
CH=1,5 GB ; DE=0,2 GB

Ist das dann bereits eine "missbräuchliche Nutzung" und welche Folgen hat eine "missbräuchliche Nutzung" über die gesamte Vertragslaufzeit von 24 Monaten?

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    • vor 8 Jahren

      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44540.pdf?

      Seite 8

       

      Eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung liegt vor, wenn bei einem Beobachtungszeitraum von vier Monaten ...

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    • vor 8 Jahren

      Hallo @michael.bauer.2202 keine Ahnung was dann genau passiert aber wenn du einen Tarif mit z.B 2 GB Datenvolumen hast wirst du keine Probleme bekommen bei 1,5 GB Nutzung in der Schweiz.

       

      "Die Nutzung im Ausland darf ein Volumen von 1.000 Minuten und 1.000 SMS pro Monat und das jeweilige Inlands-Datenvolumen pro Monat nicht überschreiten."

       

      chrisd

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo und guten Morgen @michael.bauer.2202.

      Keine Sorge. Mit Inlandsdatenvolumen ist gemeint, dass du im Ausland nur das verbrauchen sollst, was dir auch in Deutschland maximal zur Verfügung steht Zwinkernd Wenn du im Ausland mehr verbrauchst, wie im Inland, ist das nicht weiter tragisch.
      Missbräuchlich wäre nur, wenn du dauerhaft/öfter im Ausland die angegebenen Limits von 1000 Minuten/SMS oder dein im Tarif enthaltenes Datenvolumen überschreiten würdest.

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    • vor 8 Jahren

      Ich möchte MagentaMobil L (mit Option All Inclusive) erwerben.

       

      In den AGB steht:

      " Einschränkungen bei der Nutzung in der Roaming-Ländergruppe 1
      In der Roaming-Ländergruppe 1 sind das Telefonieren, Versenden von SMS sowie die Datennutzung im Ausland ausschließlich für eine vorübergehende Nutzung zulässig. In den EU-Ländern inkl. Liechtenstein, Island und Norwegen ist das Telefonieren, Versenden von SMS sowie die Datennutzung ohne Roaminggebühren möglich.

       

      In Nicht-EU-Ländern (aktuell: Schweiz) darf die Nutzung im Ausland eine angemessene Nutzung (1 000 Minuten und 1 000 SMS pro Monat sowie übertragenes Datenvolumen pro Monat in Höhe des jeweiligen Inlandsdatenvolumens bevor die Bandbreite beschränkt wird) nicht überschreiten.


      Eine darüber hinausgehende Auslands-Nutzung stellt eine diesem Vertragszweck widersprechende und missbräuchliche Nutzung dar.
      "

       

      Und:

      " Die Telekom ist berechtigt, für die Prüfung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung eines Mobilfunkanschlusses folgende Daten zu
      erheben und zu speichern:
      - Nutzung (im Inland und EU-Ausland)
      - Nutzung Daten, Sprache, SMS im EU-Ausland und Nutzung Daten, Sprache, SMS im Inland für einen fortlaufenden Zeitraum von vier Monaten
      (fortlaufende Tageszähler)
      - Aufenthalt (im Inland und EU-Ausland)
      - Anzahl Tage im EU-Ausland mit ausschließlicher Einbuchung im EU-Ausland und Anzahl Tage im Inland für einen fortlaufenden Zeitraum von
      vier Monaten (fortlaufende Tageszähler).
      "

       

      Gilt jetzt die 4 Monate-Regelung auch in der Schweiz? Oder gilt in der Schweiz (weil ja nicht EU-Ausland) lediglich:
      "1000 Minuten und 1000 SMS pro Monat sowie übertragenes Datenvolumen pro Monat in Höhe des jeweiligen Inlandsdatenvolumens" ?

       

      Ich bin wahrscheinlich länger als 10 Monate beruflich dort und komme erst wieder Ende nächstes Jahr nach Hause zurück.

      Die AGBs sind meiner Meinung nach in dieser Hinsicht nicht unmissverständlich.
      Wenn in CH die 4-Monate Regelung nicht zutrifft, brauche ich dort keine extra PrePaid-Nummer/Vertrag.

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Für die Schweiz gilt die Regelung auf Seite 1 der Preisliste Mobilfunknutzung im Ausland (Privatkunden):

      In Nicht-EU-Ländern (aktuell: Schweiz) darf die Nutzung im Ausland eine angemessene Nutzung (1 000 Minuten und 1 000 SMS pro Monat sowie übertragenes Datenvolumen pro Monat in Höhe des jeweiligen Inlandsdatenvolumens bevor die Bandbreite beschränkt wird) nicht überschreiten....

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @Has

      Ja, richtig. Aber es gibt noch einen Zusatz, der sich auf die allgemeine "missbräuchliche Verwendung" bezieht. Zu dem wird weiter unten in den AGB Stellung genommen und hier behält sich die Telekom das Recht vor Deine Einbuchungen von 4 Monaten zu prüfen. Solltest Du da mehr Schweizer als Deutsche Einbuchungen stehen haben - missbräuchlich. Es wird bei dieser Klausel aber nicht explizit die Schweiz erwähnt - ergo ist es nicht 100% sicher, dass auch für CH diese 4-Monate Regel gilt. Ich will das schriftlich von der Telekom haben, bevor ich mich 24 Monate binde und den Vertrag defacto nur 4 Monate nutzen kann. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo @michael.bauer.2202,


      vielen Dank für Ihre sehr guten Fragen.


      Wie genau es sich in Ihrem Fall mit der 4 Monatsregelung verhält, möchte ich mit dem Fachbereich absprechen. Denn Schätzen schätze ich nicht.

       

      Sowie mir eine Info vorliegt melde ich mich hier erneut.

       

      Ferner bitte ich Sie Ihre Kontaktdaten im Profil zu hinterlegen, so kann ich Sie zu Detailfragen direkt erreichen.

      Gruß Sonja K.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hey @michael.bauer.2202,

      ich habe eine Rückmeldung erhalten.

      Die 4 Monats Regelung gilt nicht für die Schweiz. Hier gilt weiterhin die folgende Regelung:
      In Nicht -EU-Ländern (aktuell: Schweiz) darf die Nutzung im Ausland eine angemessene Nutzung (1 000 Minuten und 1 000
      SMS pro Monat sowie übertragenes Datenvolumen pro Monat in Höhe des jeweiligen Inlandsdatenvolumens bevor die Bandbreite beschränkt wird) nicht überschreiten.Eine darüber hinausgehende Auslands-Nutzung stellt eine diesem Vertragszweck widersprechende und missbräuchliche Nutzung dar. Ein Nachkaufen von zusätzlichem Datenvolumen für die Nutzung im In- und Ausland ist jedoch weiterhin möglich.
      Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsregeln und stellt die vertragswidrige Nutzung trotz Abmahnung nicht ein, ist die Telekom berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

      Ich kann Ihnen also nicht zu dem Tarif raten. Eine schweitzer Karte für den Zeitraum wäre die sicherere Lösung.

      Gruß Sonja K.

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