Gelöst

Wechsel von Happy - Tarif mit Downgrade auf Normal - Tarif

vor 7 Jahren

Ich mache zu dem Betreff mal einen neuen Thread auf, auch wenn es dazu, global rein inhaltlich gesehen, bereits andere Threads gibt.

Aber erstens, ist da entweder nicht dieses Problem im Verlauf der Diskussion zum Tragen gekommen oder aber es ist einfach zu lange her schon.

 

Wie ich schon mehrfach in anderen Threads erwähnt hatte, spiele ich echt mit der Absicht, den ganzen Premium-Sektor zu verlassen, da sich das kostenmäßig, insbesondere, was die Zuzahlung betrifft, leider sehr negativ für uns Bestandskunden entwickelt hat.

 

Auch störe ich mich noch immer enorm daran, dass man auch, wenn man den Premium-Bereich gar nicht verlassen möchte, nicht ohne erhebliche Mehrkosten, in Form von Verzicht auf ein zugesagtes neues Top-Smartphone für 12 Monate, keinen Downgrade von Happy L auf M machen kann, obwohl es den in der Happy-Linie ja noch geben dürfte für Bestandskunden.

Die Happy-Tariflinie sah ja ursprünglich so aus:

 

Happy-Tarife.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies wird verweigert, mit der Begründung, dass Downgrades immer erst zum Ende der MVLZ möglich sind, obwohl man zum zugesagten Zeitpunkt der Verlängerung ja so oder so eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließt und für die vorzeitige Verlägerung von 12 Monaten (was anderes ist es doch praktisch nicht) bereits seit 12 Monaten oder auch länger bezahlt hat dann.

Auch wird ganz offfenbar damit die alte MVLZ beendet und eine neue MVLZ von 24 Monaten begründet, wenn man ein neues Top-Smartphone bucht.

Jeder Nicht-Premium-Kunde kann auch bei vorzeitiger Vertragsverlängerung bereits downgraden.

 

Das ist aus meiner Sicht also für uns Happy-Kunden eine enorme Ungleichbehandlung.

 

Jetzt zum Verlassen/beenden des Premium-Tarifs:

Da ich mir mit den zusätzlichen Gebühren im, egal welchem, Premium-Tarif das Recht erkaufe, 12 Monate vor Ende ein neues Top-Smartphone zu buchen und damit auch verbunden ist, dass die Mindestvertragslaufzeit für 24 Monate neu beginnt, also gleichzeitig das Ende der alten MVLZ erreicht ist, ist das ja eigentlich nichts anderes, als wenn der Nicht-Premium-Kunde bis zum Ende seiner MVLZ wartet mit seiner Verlängerung.

 

Der Nicht-Premium-Kunde darf jetzt auf ein neues Smartphone verzichten und dafür seinen Tarif downgraden und gleichzeitig in die Variante "ohne Handy" wechseln und begründet damit eine neue MVLZ von 24 Monaten.

Begründet wird der Downgradezeitpunkt zum Ende der MVLZ ja immer grundsätzlich damit, dass bei vorzeitiger Verlängerung mit "ohne Handy" die Gebühren geringer werden und die Anteile für das für 24 Monate kalkulierte Smartphone dann ausfallen.

 

Was also wäre denn eigentlich, wenn ich 12 Monate vor Ablauf meiner MVLZ (also vorzeitig) gar kein Top-Smartphone wollen würde, dafür aber einen Downgrade und Wechsel in "ohne Handy"?

Dass ich das 12 Monate vorher darf, dafür habe ich auch 12 Monate lang zusätzlich bezahlt und damit endet normalerweise die MVLZ , wenn ich eine Verlängerung mit 24 Monaten MVLZ abschließe, was auch bei "ohne Handy" der Fall ist.

Meinen Anteil für das gesponserte Top-Smartphone im aktuellen Tarif kann ja nicht wirklich der Grund sein, da, wenn ich ein neues Top-Smartphone buche, dann ja anteilig dieses Smartphone gesponsert wird und das alte Gerät überhaupt keine Rolle mehr spielt.

Was ja auch logisch ist.

 

Warum geht das dann eigentlich nicht, obwohl ja auch bei dieser Variante eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, verbunden mit dem Verlust auf das Recht, 12 Monate vorher ein neues Top-Smartphone buchen zu können?

Ich bleibe ja Bestandskunde bei der Telekom und eine "Schuld" bzgl. des im Vorjahr erhaltenen Top-Smartphones kann ja, wie gerade beschrieben, nicht mehr bestehen.

 

Warum sollte ich also, wenn ich zum Termin kein neues Top-Smartphone möchte, weitere 12 Monate für diese Option teuer weiterbezahlen, bevor ich auf einen Tarif "ohne Handy" umsteigen kann, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich für die ersten 12 Monate ja bereits die Zusatzgebühren dafür schon bezahlt habe.

 

Die nächsten 12 Monate mit vollen Gebühren machen doch ausschließlich einen Sinn, wenn ich anschließend auch wieder ein Top-Smartphone von der Telekom möchte.

 

Oder aber, weil die Telekom für sich hier einen tollen Gewinn zum Nachteil des Kunden machen möchte, ohne dass dieser etwas davon hat.

 

Sicherheitshalber noch einmal für die Teilnehmer, die jetzt wieder mit "Vertrag ist Vertrag" kommen werden oder möchten:

Es mutet schon merkwürdig an, dass meine aktuelle MVLZ als erfüllt gilt und eine neue MVLZ von 24 Monaten beginnt, wenn ich mir ein sauteures, top aktuelles Top-Smartphone von der Telekom sponsern lasse, obwohl das eigentlich erst mal richtig Kosten für die Telekom sind.

 

So, jetzt bin ich mal auf den Shitstorm gespannt, der gleich wieder losbrechen wird. Zwinkernd

 

Aber:

Wenn es keine Lösung gibt in absehbarer Zeit, dann werde ich, noch vor Mai 2018, meine Rechtsschutzversicherung befragen, ob sie die Kosten für einen Rechtsstreit gegen die Telekom, wegen dieses Tarif-/Vertrags - Konstruktes übernimmt.

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    @Christoph T. Und alle, die sich beteiligt haben:

     

    Problem ist gelöst jetzt - Wechsel in MagentaMobil L mit Top-Smartphone ist abgeschlossen.

     

    Damit hat sich das Problem des Threads an sich, als auch der Hintergrund für den Schlichtungsversuch erledigt. 👍

     

    Ich bedanke mich für das Entgegenkommen und hoffe, dass Eure Kollegin keinen Ärger dafür bekommt. Zwinkernd

     

    Nachtrag:

    Das hatte sich übrigens alles hier entwickelt.

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Magenta-Mobil-Happy-auf-neue-Generation-wechseln/m-p/3445073#M262664

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