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Widerruf
6 years ago
Hallo ich habe am 13.05.2019 im Telekom-Shop einen Tarifwechsel von jetzigem Entertain auf Magenta Zuhause L abgeschlossen.
Später zuhause recherchierte ich dann nochmal im Internet und stellte fest, daß ich mit einem per online bei der Telekom abgeschlossenen Vertrag weitaus bessere Konditionen gehabt hätte d.h. Einmalgutschrift bzw. Onlinegutschriftvorteil ect.Ich wollte daraufhin gestern am 20.05. den besagten Vertrag Widerrufen um später per online einen abzuschliesen. Da wurde mir im Shop mitgeteilt daß das nicht ginge. Ich bin schokiert wie es so was geben kann. Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert. Ich bin seit 30 Jahren treuer Kunde, hatte nie mit Telekom Probleme und nur weil mir der Fehler unterlaufen ist mich vorher im Netz schlau zu machen soll ich jetzt gezwungen werden diesen viel teureren Vertrag zu behalten. Wie gesagt 14 tägiges Widerrufsrecht. Muss ich erst einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Wäre sehr dankbar über eine baldige Antwort MfG E.
1980
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1 year ago
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6 years ago
Herzlich willkommen @Atelier-Elvira
Es gibt kein 14 tägiges Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge , dies gilt gesetzlich nur bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen nach dem Fernabsatzgeschäft !
Viele Grüsse
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6 years ago
@Atelier-Elvira
Das Fernabsatzgesetz ist m.E. recht eindeutig, der Verbrauche muss darüber belehrt werden, dass er ein Widerrufsrecht hat, wenn er eins hat.
Also du wirst auf das Widerrufsrecht hingewiesen, wenn du eins hast, ansonsten kannst du darauf vertrauen, KEIN Widerŕufsrecht zu haben.
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6 years ago
@Atelier-Elvira
Da dies alles Rechte sind die im BGB verankert sind, ist kaum zu erwarten, dass es irgendeiner Firma möglich ist ihre Kunden über alle resultierenden Rechte aufzuklären. Alleine beim Versuch würde sich der Kunde spätestens ach den ersten 15 Minuten des 280 Stunden dauernden Vortrags heftig an die Stirn tippen.
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6 years ago
Das was man sich auf Anwendbarkeit Widerrufsrecht merken sollte:
Neben dem Fernabsatzgeschäft (online oder telefonisch) hat man ebenso ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäfte oder auch bei stets ortsveränderten Verkaufsstände.Für alle anderen Geschäften hat man bezogen auf Verträge in der Regel kein Widerrufsrecht.
Es sei denn, ein Widerrufsrecht "zeitlich frei definierbar" wird im Vertrag schriflich und explizit formuliert. Aber aufpassen! Anders herum besteht auch die Möglichkeit auf einem Widerrufsrecht Verzicht, dort wo normalerweise ein solches Recht vorhanden ist. Auch dieser muss schriftlich, explizit ausgeführt und unterschrieben werden.
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6 years ago
Hallo @Atelier-Elvira
bevor du mit einem Rechtsanwalt drohst, solltest du dich erst mal schlau machen.
Das sollte man auch vor VErtragsabschluss machen und nicht hinterher.
Google mal das Thema "Widerrufsrecht".
Dann wirst du ganz schnell auf das hier stoßen:
"Das Widerrufsrecht des § 355 BGB gilt kraft Gesetzes bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (§ 312g Abs. 1 BGB)"
Also spar dir das Geld für den Anwalt.
Und warum sind online-Verträge günstiger, als Verträge die im Geschäft abgeschlossen wurden.
Denk mal ein wenig nach, dann kommst du auch drauf.
Oder bist du der Meinung, die MItarbeiter dort arbeiten ehrenamtlich und die Läden werden denen kostenlos zur Verfügung gestellt.
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