Gelöst

Widerspruch Vertragsabschluss

vor 6 Jahren

Hallo,

ich habe heute in einem Telekom-Shop einen Vertrag über eine Combicard/FamilyCard abgeschlossen, möchte aber den Vertragsabschluss widerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass wir ich einen im Geschäft abgeschlossen Vertrag nicht widerrufen könne, nur bei Online-Abschluss wäre das möglich.

Ist die Behauptung korrekt? Was kann ich unternehmen?

J.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Einen in einem Ladengeschäft abgeschlossenen Vertrag kannst du selbstverständlich nicht per Widerrruf aus dem Fernabsatzgesetz widerrufen.

       

      Wenn etwas schief gelaufen ist, wird der Shop aber den Auftrag aber in der Regel stornieren und neu einstellen.

      6

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Das ist richtig.
      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.

      Machen kannst du nichts.
      Nur nett im Shop fragen, ob die den stornieren.
      In der Regel kannst du dir das aber sparen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Kugic

      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.

      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.
      Kugic
      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.

      Das stimmt sagen wir mal umgangssprachlich.

       

      "Korrekter" ist es so, dass das Gesetz zum Abschluss im Shop gar nichts speziell sagt.

      Sondern das Gesetz räumt einem einfach zusätzliche Rechte ein, wenn man online/telefonisch abschließt.

       

      Bevor das mit dem Internet aufkam war ja der Normalfall, dass man in einem Ladengeschäft etwas gekauft hat - und auch damals hatte man kein Widerrufsrecht. Das gilt nach wie vor.

       

      Manche stationäre Händler räumen u.U. freiwillig ein Rücktrittsrecht ein. Oder lassen den Rücktritt aus Kulanz zu.

      Im Mobilfunkbereich sind die Händler aber eher weniger bekannt dafür, solche Kulanz zu zeigen.

      Aber probieren kann man es - man muss mit den Leuten vor Ort reden und nicht mit Forderungen kommen (weil man keinerlei Rechtsanspruch hat) sondern mit einer plausiblen (vielleicht sogar: herzzereißenden) Begründung - dann geht vielleicht was.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Stellt sich nur die Frage, warum man eine Verpflichtung von mehreren Hundert Euro eingeht und diese schon ein paar Stunden später rückgängig machen will... 

       

      ER

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @j-rehpenning,

       

      j-rehpenning

      Ist die Behauptung korrekt?

      Ist die Behauptung korrekt? 

      j-rehpenning

      Ist die Behauptung korrekt? 


      ja, das hat aber nichts mit der Telekom zu tun. Verträge, die auf schriftlichem oder telefonischem Weg oder über das Internet zustande gekommen sind, können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?wt_mc=alias_1068_widerruf

       

      j-rehpenning

      Was kann ich unternehmen?

      Was kann ich unternehmen?

      j-rehpenning

      Was kann ich unternehmen?


      Mit dem Filialleiter reden und auf Kulanz hoffen.

       

      VG

      Peuki

       

      0

    • vor 6 Jahren

      Das ist leider korrekt nach deutschem Recht.

      Bitte geh erneut in diesen Shop und kläre das.

      0

    • vor 6 Jahren

      Herzlich willkommen @j-rehpenning 

       

      Nun für im Shop abgeschlossene Verträge gilt kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgeschäft , das ist Fakt ! Allerdings kann man sicherlich versuchen mit der  Shopleitenden Person zu reden und ggfs auf Kulanz hoffen und falls was schief gelaufen ist , versucht man sicherlich zu helfen ! Ein gesetzliches Recht auf Kulanz  gibt es allerdings nicht 

       

      Viele Grüße 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Kugic

      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.

      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.
      Kugic
      Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.

      Das stimmt sagen wir mal umgangssprachlich.

       

      "Korrekter" ist es so, dass das Gesetz zum Abschluss im Shop gar nichts speziell sagt.

      Sondern das Gesetz räumt einem einfach zusätzliche Rechte ein, wenn man online/telefonisch abschließt.

       

      Bevor das mit dem Internet aufkam war ja der Normalfall, dass man in einem Ladengeschäft etwas gekauft hat - und auch damals hatte man kein Widerrufsrecht. Das gilt nach wie vor.

       

      Manche stationäre Händler räumen u.U. freiwillig ein Rücktrittsrecht ein. Oder lassen den Rücktritt aus Kulanz zu.

      Im Mobilfunkbereich sind die Händler aber eher weniger bekannt dafür, solche Kulanz zu zeigen.

      Aber probieren kann man es - man muss mit den Leuten vor Ort reden und nicht mit Forderungen kommen (weil man keinerlei Rechtsanspruch hat) sondern mit einer plausiblen (vielleicht sogar: herzzereißenden) Begründung - dann geht vielleicht was.

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    Uneingeloggter Nutzer

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