Gelöst
Widerspruch Vertragsabschluss
vor 6 Jahren
Hallo,
ich habe heute in einem Telekom-Shop einen Vertrag über eine Combicard/FamilyCard abgeschlossen, möchte aber den Vertragsabschluss widerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass wir ich einen im Geschäft abgeschlossen Vertrag nicht widerrufen könne, nur bei Online-Abschluss wäre das möglich.
Ist die Behauptung korrekt? Was kann ich unternehmen?
J.
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Mächschen
akzeptiert von
Piwi
vor 6 Jahren
Einen in einem Ladengeschäft abgeschlossenen Vertrag kannst du selbstverständlich nicht per Widerrruf aus dem Fernabsatzgesetz widerrufen.
Wenn etwas schief gelaufen ist, wird der Shop aber den Auftrag aber in der Regel stornieren und neu einstellen.
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muc80337_2
Antwort
von
Mächschen
vor 6 Jahren
Im Vertrieb ist das nicht so selten, dass man Arbeit investiert und es dann doch nicht zum Abschluss kommt.
Klar ist das auf jeden Fall ärgerlich, wenn man sich zusätzlich zur Beratung schon die Zusatzarbeit gemacht hat, das mit dem Vertrag alles klarzumachen.
Trotzdem ist es eine Frage vieler Faktoren wie z.B. der Begründung und der Einschätzung und des Gespürs und des Vertriebsdrucks ob ein Vertriebler an einem bestimmten Tag einen Vertrag rückabwickelt oder nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Mächschen
Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
der_Lutz
vor 6 Jahren
Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.
Das stimmt sagen wir mal umgangssprachlich.
"Korrekter" ist es so, dass das Gesetz zum Abschluss im Shop gar nichts speziell sagt.
Sondern das Gesetz räumt einem einfach zusätzliche Rechte ein, wenn man online/telefonisch abschließt.
Bevor das mit dem Internet aufkam war ja der Normalfall, dass man in einem Ladengeschäft etwas gekauft hat - und auch damals hatte man kein Widerrufsrecht. Das gilt nach wie vor.
Manche stationäre Händler räumen u.U. freiwillig ein Rücktrittsrecht ein. Oder lassen den Rücktritt aus Kulanz zu.
Im Mobilfunkbereich sind die Händler aber eher weniger bekannt dafür, solche Kulanz zu zeigen.
Aber probieren kann man es - man muss mit den Leuten vor Ort reden und nicht mit Forderungen kommen (weil man keinerlei Rechtsanspruch hat) sondern mit einer plausiblen (vielleicht sogar: herzzereißenden) Begründung - dann geht vielleicht was.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2