Solved
Widerspruch Vertragsabschluss
6 years ago
Hallo,
ich habe heute in einem Telekom-Shop einen Vertrag über eine Combicard/FamilyCard abgeschlossen, möchte aber den Vertragsabschluss widerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass wir ich einen im Geschäft abgeschlossen Vertrag nicht widerrufen könne, nur bei Online-Abschluss wäre das möglich.
Ist die Behauptung korrekt? Was kann ich unternehmen?
J.
685
0
11
Accepted Solutions
All Answers (11)
Sort by
Oldest first
Newest first
Oldest first
Author
This could help you too
6 years ago
519
0
8
Solved
800
0
5
4 years ago
700
0
4
Accepted Solution
Mächschen
accepted by
Piwi
6 years ago
Einen in einem Ladengeschäft abgeschlossenen Vertrag kannst du selbstverständlich nicht per Widerrruf aus dem Fernabsatzgesetz widerrufen.
Wenn etwas schief gelaufen ist, wird der Shop aber den Auftrag aber in der Regel stornieren und neu einstellen.
20
6
Show older comments
muc80337_2
Answer
from
Mächschen
6 years ago
@ExRatinger
Bei der großen Anzahl an Kunden hast Du immer mal irgendwelche "Ausreißer" wo sich komplett unerwartet und ganz kurzfristig etwas ergeben hat, was nicht absehbar war. Spontane Erkrankung, ...
Aber es wurde diesbezütlich bisher keine Andeutung gemacht - das liest sich mehr wie "im Shop begeistert abgeschlossen, heimgekommen, jemand macht eine blöde Bemerkung, Katzenjammer..."
3
Dishmaster
Answer
from
Mächschen
6 years ago
2
muc80337_2
Answer
from
Mächschen
6 years ago
Im Vertrieb ist das nicht so selten, dass man Arbeit investiert und es dann doch nicht zum Abschluss kommt.
Klar ist das auf jeden Fall ärgerlich, wenn man sich zusätzlich zur Beratung schon die Zusatzarbeit gemacht hat, das mit dem Vertrag alles klarzumachen.
Trotzdem ist es eine Frage vieler Faktoren wie z.B. der Begründung und der Einschätzung und des Gespürs und des Vertriebsdrucks ob ein Vertriebler an einem bestimmten Tag einen Vertrag rückabwickelt oder nicht.
1
Unlogged in user
Answer
from
Mächschen
Accepted Solution
muc80337_2
accepted by
der_Lutz
6 years ago
Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.
Das stimmt sagen wir mal umgangssprachlich.
"Korrekter" ist es so, dass das Gesetz zum Abschluss im Shop gar nichts speziell sagt.
Sondern das Gesetz räumt einem einfach zusätzliche Rechte ein, wenn man online/telefonisch abschließt.
Bevor das mit dem Internet aufkam war ja der Normalfall, dass man in einem Ladengeschäft etwas gekauft hat - und auch damals hatte man kein Widerrufsrecht. Das gilt nach wie vor.
Manche stationäre Händler räumen u.U. freiwillig ein Rücktrittsrecht ein. Oder lassen den Rücktritt aus Kulanz zu.
Im Mobilfunkbereich sind die Händler aber eher weniger bekannt dafür, solche Kulanz zu zeigen.
Aber probieren kann man es - man muss mit den Leuten vor Ort reden und nicht mit Forderungen kommen (weil man keinerlei Rechtsanspruch hat) sondern mit einer plausiblen (vielleicht sogar: herzzereißenden) Begründung - dann geht vielleicht was.
8
0