Wie man als Telekom-Kunde im Falle eines Schadens unbefriedigend abgefertigt wird. Pro Kunde? Fehlanzeige!

vor 5 Jahren

iPhone XS nach 1 Jahr und 3 Monaten tot. So werde ich als Kunde abgefertigt:

 

genau 1 Jahr und 3 Monate hat das iPhone XS 256gb in grau hinter sich gebracht, um nun irreparabel ohne Sturz, Wasser- oder sonstigen physischen Schaden, sich nicht mehr anmachen zu lassen oder auf sonst irgendwas zu reagieren. Selbst am Mac wird es nichtmal erkannt.
Kein BackUp möglich, nichts! Von einer auf die andere Sekunde vollkommen tot.
Und wie so oft, schiebt mich der Provider, bei dem ich das Handy gekauft hatte (in diesem Fall die Telekom) zum Hersteller, sprich Apple, und Apple mich wieder zurück zum Provider, da ja mehr als 1 Jahr vergangen ist und wir uns rechtlich in dem wunderbaren Bereich der "Gewährleistung" befinden.

Also auf das Angebot der Telekom eingegangen, das Telefon zu prüfen von einem Reparaturservice der Telekom checken zu lassen. Nach 14 Tagen die Nachricht, ich könne das Telefon für satte 630€ reparieren lassen! Dankenderweise habe ich es mir zurück schicken lassen ohne dieses "Angebot" in Anspruch zu nehmen.

 

Ein externer Reparaturservice meiner Wahl hat festgestellt, dass ich als Kunde den Schaden am iPhone nicht verursacht haben kann! Also zurück in den Telekomshop, Problem geschildert und laut Telekom-Mitarbeiter soll ich nun einen Forensiker beauftragen (selbstredend auf meine Kosten), um eben dieses nachzuweisen, bevor der Provider sich bereit erklärt, in Aktion zu treten und das Handy in "ein neuwertiges" (!) zu tauschen! Sprich: kein NEUES Gerät, sondern ein "neuwertiges". Kleiner aber feiner Unterschied...

Apple würde sofort in ein neues Gerät tauschen, hätte ich das Telefon bei Ihnen erworben. Ansonsten möchten auch sie satte 578€ haben, um das Gerät zu tauschen...

Dass allein all das schon seit einem Monat zu Lauferrei zwischen Köln und Bonn und Ärger führt, scheint diese Charge iPhone XS wohl eine Macke zu haben, da sich im Netz die Hits über das Thema Charging Gate häufen. Bleibt nur zu hoffen, dass bei mehr Häufung des Themas Apple irgendwann reagiert.
Als Kunde wird man also wieder allein gelassen, hat einen Haufen Geld für ein Produkt hingeblättert und kann nun wieder in die Tasche greifen, um wieder mobil unterwegs sein zu können. Gelinde gesagt: zum Kot...%$'#zen...

Ich kann jedem nur empfehlen, KEIN iPhone bei der Telekom zu kaufen, prozentual mehr Geld für den Vertrag "mit TopHandy" zu zahlen, und im Falle eines Falles völlig unbefriedigend abgefertigt zu werden!

 

Kauft die Geräte bei Apple selbst, zahlt zur Not in Raten zu 0% Zinsen und seit aufgefangen, wenn euer Gerät ein Problem hat!

Die Telekom jedenfalls interessiert sich einen Sch..‘&%#ss für eure Problematik, geschweigedenn für eine Lösungsfindung pro Kunde oder auch nur irgendeine Kulanzaktion in eure Richtung. Und das bei laufenden 3 Verträgen bei diesem Verein, für satte 200€ im Monat! Also nichtmal eben Peanuts, die man pro Monat bezahlt!

 

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    • vor 5 Jahren

      @shawty2977 

      Hilft dir jetzt zwar nicht weiter, aber dein Beitrag stützt meine Meinung, dass es allemal besser ist, das Smartphone seiner Wahl, beim Händler seines Vertraues zu kaufen und beim Provider seines Vertrauens den passenden Tarifvertrag abzuschließen.

       

      1

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      von

      vor 5 Jahren

      Ludwig II

      ... aber dein Beitrag stützt meine Meinung, dass es allemal besser ist, das Smartphone seiner Wahl, beim Händler seines Vertrauens zu kaufen und beim Provider seines Vertrauens den passenden Tarifvertrag abzuschließen.

      ... aber dein Beitrag stützt meine Meinung, dass es allemal besser ist, das Smartphone seiner Wahl, beim Händler seines Vertrauens zu kaufen und beim Provider seines Vertrauens den passenden Tarifvertrag abzuschließen.

      Ludwig II

      ... aber dein Beitrag stützt meine Meinung, dass es allemal besser ist, das Smartphone seiner Wahl, beim Händler seines Vertrauens zu kaufen und beim Provider seines Vertrauens den passenden Tarifvertrag abzuschließen.


      Ja, mittlerweile ausdrücklich auch meine Auffassung. 👍

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @shawty2977,

      vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

       

      Es tut mir leid zu hören, dass dein Handy von heute auf morgen den Geist aufgegeben hat und du jetzt mit dem Kundenservice unzufrieden bist. Beim Kauf eines Apple Geräts, erhälst du eine 12-monatige Herstellergarantie von Apple und darüber hinaus bietet dir die Telekom ab Erhalt des Geräts eine 24-monatige Gewährleistung (Quelle: HIER)

       

      Da du jetzt bereits über das eine Jahr der Herstellergarantie drüber bist, verweist dich Apple logischerweise an die Telekom. Du hast alles richtig gemacht und hast das Gerät von einem Experten überprüfen lassen. Damit du die Reparaturkosten jetzt nicht tragen musst, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass du beweisen musst, dass das Gerät bereits BEI DER LIEFERUNG einen Fehler aufwies oder defekt war. Einen ähnlichen Beitrag zur Apple gesetzlichen Gewährleistung bei Apple Produkten findest du HIER!

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      horthai

      Ludwig II Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben. Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben. Ludwig II Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben. Sinnlos, die zahlt in den meisten Fällen eh nicht.

      Ludwig II

      Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.

      Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.

      Ludwig II

      Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.


      Sinnlos, die zahlt in den meisten Fällen eh nicht.

      horthai
      Ludwig II

      Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.

      Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.

      Ludwig II

      Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.


      Sinnlos, die zahlt in den meisten Fällen eh nicht.


      Kommt immer auf die Versicherung an.

      Meist wird aber auch nur der zeitliche Restwert ermittelt und anschließend abgewickelt.

      Wenn man dann noch eine hohe Selbstbeteiligung drin hat, muß man aufpassen das man nicht noch drauf zahlt.

      Der Nachteil bei allen Versicherungen:

      Wird eine Sache nach einer Abwicklung repariert und verkauft, läßt sich diese Sache nicht erneut versichern.

      Abgewickelt heißt in dem Fall wirklich abgewickelt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @Ludwig II  schrieb:

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung.

      Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.


      Hast Du Deine Lauscher aber wohl sehr teuer geleast, wenn die Versicherung da so kulant war. 😀

      ... aber jetzt kommen wir vom Thema ab. 😋

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      horthai

      Ludwig II Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung. Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen. Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung. Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen. Ludwig II Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung. Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen. Hast Du Deine Lauscher aber wohl sehr teuer geleast, wenn die Versicherung da so kulant war. 😀 ... aber jetzt kommen wir vom Thema ab. 😋

      Ludwig II

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung. Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung.

      Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.

      Ludwig II

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung.

      Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.


      Hast Du Deine Lauscher aber wohl sehr teuer geleast, wenn die Versicherung da so kulant war. 😀

      ... aber jetzt kommen wir vom Thema ab. 😋

      horthai
      Ludwig II

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung. Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung.

      Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.

      Ludwig II

      Gleichfalls habe ich für meine beiden Hörgeräte mit Zubehör eine Versicherung.

      Auch hier gab es nie Probleme, wenn ich wieder mal vergessen habe, vor dem duschen die Hörgeräte abzunehmen.


      Hast Du Deine Lauscher aber wohl sehr teuer geleast, wenn die Versicherung da so kulant war. 😀

      ... aber jetzt kommen wir vom Thema ab. 😋


      Nee, nicht geleast, aber Premiumklasse.

      ok, dass war es dann aber auch zu meinen Lauschern, ist nun wirklich OT.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      shawty2977

      Ein externer Reparaturservice meiner Wahl hat festgestellt, dass ich als Kunde den Schaden am iPhone nicht verursacht haben kann! Also zurück in den Telekomshop, Problem geschildert und laut Telekom-Mitarbeiter soll ich nun einen Forensiker beauftragen (selbstredend auf meine Kosten), um eben dieses nachzuweisen, bevor der Provider sich bereit erklärt, in Aktion zu treten und das Handy in "ein neuwertiges" (!) zu tauschen! Sprich: kein NEUES Gerät, sondern ein "neuwertiges". Kleiner aber feiner Unterschied...

      Ein externer Reparaturservice meiner Wahl hat festgestellt, dass ich als Kunde den Schaden am iPhone nicht verursacht haben kann! Also zurück in den Telekomshop, Problem geschildert und laut Telekom-Mitarbeiter soll ich nun einen Forensiker beauftragen (selbstredend auf meine Kosten), um eben dieses nachzuweisen, bevor der Provider sich bereit erklärt, in Aktion zu treten und das Handy in "ein neuwertiges" (!) zu tauschen! Sprich: kein NEUES Gerät, sondern ein "neuwertiges". Kleiner aber feiner Unterschied...

      shawty2977

      Ein externer Reparaturservice meiner Wahl hat festgestellt, dass ich als Kunde den Schaden am iPhone nicht verursacht haben kann! Also zurück in den Telekomshop, Problem geschildert und laut Telekom-Mitarbeiter soll ich nun einen Forensiker beauftragen (selbstredend auf meine Kosten), um eben dieses nachzuweisen, bevor der Provider sich bereit erklärt, in Aktion zu treten und das Handy in "ein neuwertiges" (!) zu tauschen! Sprich: kein NEUES Gerät, sondern ein "neuwertiges". Kleiner aber feiner Unterschied...


      Wie soll sich auch ein Anspruch auf ein neues Gerät begründen, deines ist ja auch nicht neu.

       

      Ob du den Schaden verursacht hast kann man ohne Öffnung des Geräts gar nicht feststellen.

      Eine Sekunde auf einer Induktionsplatte am Herd abgelegt, schon ist es hin.

       

      Zudem ist das nicht das entscheidende Kriterium. Es ist einzig die Frage ob das Gerät bei Lieferung bereits einen Mangel hatte oder nicht.

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    • vor 5 Jahren

      @shawty2977 

      wenn dir die Regelungen im BGB zur Gewährleistung nicht gefallen darfst du dich aber nicht bei der Telekom beschweren sondern musst dich an den Gesetzgeber wenden.

       

      Alternativ Geräte eines Herstellers kaufen der anders handelt als das angebissene Fallobst. 

       

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      der_Lutz

      @shawty2977 wenn dir die Regelungen im BGB zur Gewährleistung nicht gefallen darfst du dich aber nicht bei der Telekom beschweren sondern musst dich an den Gesetzgeber wenden. [...]

      @shawty2977 

      wenn dir die Regelungen im BGB zur Gewährleistung nicht gefallen darfst du dich aber nicht bei der Telekom beschweren sondern musst dich an den Gesetzgeber wenden. [...]

      der_Lutz

      @shawty2977 

      wenn dir die Regelungen im BGB zur Gewährleistung nicht gefallen darfst du dich aber nicht bei der Telekom beschweren sondern musst dich an den Gesetzgeber wenden. [...]


      Die die Regelungen im BGB zur Gewährleistung untersagen der Telekom ein kulanteres Verhalten?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @lejupp wieso? Dem TE stand es bei Vertragsabschluss auch frei, obendrauf eine Handyversicherung abzuschließen...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      shawty2977

      Kauft die Geräte bei Apple selbst,

      Kauft die Geräte bei Apple selbst,

      shawty2977

      Kauft die Geräte bei Apple selbst,



      Was wäre dann anders gewesen?

      Ohne Apple Care nichts, du wärst halt an der Genius Bar abgeprallt und nicht am Magentatisch.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Es ist exakt so, wie meine Vorredner es beschrieben haben. 

      Wenn du belegen kannst, dass das Iphone schon in der Auslieferung beschädigt war, dann ist der Fall eindeutig und du bekommst ein neues. Das ist nicht das Problem. 

      Das Problem, welches ich hier sehe ist, dass du es nicht beweisen kannst.

      Nach 6 Monaten nach dem Kauf eines Gerätes gilt in Deutschland die Beweislastumkehr.

      Du kannst es aktuell nur beweisen, wenn du dein Handy von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lässt. Aber dann sind die Kosten sehr wahrscheinlich deutlich höher als das Angebot, welches dir gemacht wurde.

      Alternativ: Schaff dir in Zukunft ein Handy an, bei dem die Garantie 2 oder 3 Jahre beträgt. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @shawty2977 und willkommen in der Community.

      Für die Unannehmlichkeiten möchte ich Sie um Entschuldigung bitten. Gerne sehe ich mir das genauer an und erläutere Ihnen die Möglichkeiten.
      Hinterlegen Sie dazu bitte einmal Ihre Daten in Ihrem Profil. Sie können dafür den Link in meiner Signatur verwenden. Anschließend bitte erneut melden, wenn die Daten hinterlegt sind, damit eine Rückmeldung meinerseits zeitnah erfolgen kann.

      Beste Grüße
      Malte M.

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