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wie sieht es aus mit Sonderkündigungsrecht zwecks Netzabdeckung ?
7 years ago
????
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7 years ago
Moin,
Ein Sonderkündigungsrecht bei fehlender Netzabdeckung (denke mal es geht um Mobilfunk) gibt es nicht, da keine 100%ige Abdeckung garantiert wird. Das wäre auch technisch gar nicht möglich.
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7 years ago
@werner.emmerling
@Malte H.lieferte bereits die richtige Antwort.
Aber, wo gibt es denn Probleme mit der Netzabdeckung? Dein Feedback könnte nützlich sein. Vielleicht ist ja auch ein Funkmast ausgefallen, wer weiß.
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7 years ago
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7 years ago
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7 years ago
@werner.emmerlingDas würde ich mir lieber bestätigen lassen. So überlastet habe ich etwas noch nie erlebt zudem in Grafenwöhr LTE bis zu 150Mbit/s + 50Mbit/s verfügbar ist. Da müssten schon mehrere 1000 Handys in einer Funkzelle liegen und Videos schauen als das da garnichts mehr geht.
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7 years ago
zunächst möchte ich Dich herzlich in unserer Community begrüßen. Schön, dass Du den Weg zu uns gefunden hast.
Ich möchte Dein Anliegen gerne genauer überprüfen. Damit ich schnell weiterhelfen kann, fülle bitte in Deinen Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangst Du sofort zur richtigen Stelle in Deinem Profil http://bit.ly/Kundeninfos
Generell ist aber noch hinzuzufügen, dass die Information von @Malte H. vollkommen korrekt ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht. Hier ist tatsächlich zu überprüfen, wo genau das Problem liegt. Im Gerät, im Mast etc.
Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße,
Lin J.
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