Solved
WISO keine Gewährleistungsanspruch,wird verweigert IPHONE X
5 years ago
Serviceauftrag [editiert]
Am 27.Dezember wurde der Auftrag erfasst und am 30. Dezember das Iphone zu Arvato nach Landsberg geschickt. Dies ist am 2. Januar 2020 eingegangen und wurde auch am selbigen Tag überprüft sowie ein Kostenvoranschlag erstellt, dieses in Rekordzeit von 60 sec. mit der Aussage:
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[Beitrag aus Datenschutzgründen editiert von @Peuki]
Achtung: Keine personenbezogenen Daten posten, also z.B. Ihre Rufnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Kundennummer.
Für erforderliche Kontaktaufnahmen können hier die Benutzerdaten hinterlegt werden: Meine Einstellungen : Profil : Benutzerdaten (Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
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maka71
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maka71
5 years ago
Aber was passiert nach den 6 Monaten?
Nun müsste der Kunde beweisen, dass die Ware einen Mangel hat und dieser Mangel schon von Anfang an da war. Es sein denn, so § 476 BGB, „diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“. In vielen Fällen behaupten Verkäufer nach 6 Monaten dann häufig, der Kunde hätte das gekaufte Produkt falsch bedient, deswegen sei es kaputt gegangen.
Hier muss dann der Kunde beweisen, dass das Gerät beispielsweise nach 12 Monaten den Geist aufgegeben hat, weil der Mangel schon bei Kauf des Geräts vorhanden war. Und nicht etwa, weil er es falsch bedient hat oder normaler Verschleiß vorliegt.
Das ist für den Kunden in der Praxis oft nicht so leicht zu bewiesen. Helfen kann hier aber das Internet. Sind bestimmte Produkte bekannt dafür, dass diese regelmäßig nach kurzer Zeit (egal ob nach 3 oder nach 9 Monaten) kaputt gehen, spricht das für einen Planung- oder Produktionsfehler. Der Händler kann sich dann nicht mit Verweis auf die Beweislast-umkehr heraus reden.
Fakten:
- Herstellungsdatum Handy 23.07.2018
- Apple iPhone X Programm für Displayaustausch gestartet 09.11.2018
- Laut Apple ist eine kleine Komponente des Displaymoduls der Auslöser für dieses Problem.
Quelle: https://apfeleimer.de/news/apple-iphone-x-programm-fuer-displayaustausch-gestartet
Medien: https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Handy-iPhone-X-Apple-Display-Austauschprogramm-22615907.html
https://stadt-bremerhaven.de/apple-austauschprogramm-fuer-das-iphone-x-display-und-serviceprogramm-fuer-das-macbook-pro
https://www.produktwarnung.eu/2018/11/10/apple-startet-austauschprogramm-fuer-einige-iphone-x-displaymodule/11463
https://winfuture.de/news,106021.html
https://kurzanleitung.net/rueckruf-apple-startet-austauschprogramm-fuer-das-iphone-x-displaymodul
- Kaufdatum 28.12.2018
Desweiteren möchte ich an die Informationspflicht erinnern ganz besonders EGBGB Art. 246a § 2 Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten Absatz 1 Satz 2
Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 31.01.2020 zu beheben und - am besten telefonisch - einen Termin mit mir abzustimmen.
Mit besten Grüßen
M.Jenke
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