Zweifelhafte Gewährleistungsablehnung – Erfahrungen mit Telekom / KOMSA
vor 2 Stunden
Hallo zusammen,
ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.
Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.
Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:
• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.
Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?
Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.
Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Adrian Hoffmann
Anm
Reparaturauftrags Nr editiert
(@Marcel2605)
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vor 2 Stunden
Wenn das Ding nen Flüssigkeits bedingten Korrosionsschäden aufweist, wirds für dich halt schwierig.
Verweis aufs IP68 bringt dir da auch nix.
Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Hallo zusammen,
ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.
Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.
Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:
• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.
Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?
Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.
Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Adrian Hoffmann
Anm
Reparaturauftrags Nr editiert
(@Marcel2605)
Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser)
Gibt noch genug andere Flüssigkeiten.
Also .. kein Schwimmen, kein Tauchen, kein Duschen, keine Hände waschen, kein Schweiß, keine Reinigungsflüssigkeiten.
2
von
vor 18 Minuten
Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser)
Wenn das Ding nen Flüssigkeits bedingten Korrosionsschäden aufweist, wirds für dich halt schwierig.
Verweis aufs IP68 bringt dir da auch nix.
Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Hallo zusammen,
ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.
Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.
Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:
• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.
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Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Adrian Hoffmann
Anm
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(@Marcel2605)
Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser)
Gibt noch genug andere Flüssigkeiten.
Also .. kein Schwimmen, kein Tauchen, kein Duschen, keine Hände waschen, kein Schweiß, keine Reinigungsflüssigkeiten.
Apple gibt schon klar die Norm vor und schreibt zum 16 pro:
Diese Modelle sind nach IEC-Norm 60529 unter IP68 klassifiziert (bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 6 Metern):
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von
vor 14 Minuten
IP68 bedeutet Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen in Süßwasser unter definierten Bedingungen und ist gerade dafür da, typische Alltagskontakte mit Wasser und Feuchtigkeit (Regen, Schweiß, Hände waschen, Spritzer etc.) schadlos zu überstehen. Niemand redet hier von Tauchen oder absichtlichem Unterwassergebrauch. Wenn ein IP68-zertifiziertes Premiumgerät nach nur 6 Monaten durch normale Nutzung Korrosion zeigt, spricht das für mich eher für eine mangelhafte Abdichtung als für eine Fehlbedienung.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
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Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.
Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:
• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.
Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?
Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.
Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Adrian Hoffmann
Anm
Reparaturauftrags Nr editiert
(@Marcel2605)
Ich zumindest nicht, ich werfe meine Geräte trotz IPXX nicht ins Wasser.
Außerdem gibst Du ja hier zu, dass es ein Flüssigkeitsschaden ist, sonst wüsstest Du nicht schreiben dass es eine mangelhafte Abdichtung gibt.
Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Hallo zusammen,
ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.
Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.
Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:
• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.
Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?
Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.
Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Adrian Hoffmann
Anm
Reparaturauftrags Nr editiert
(@Marcel2605)
0
2
von
vor 22 Minuten
Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied!
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von
vor 5 Minuten
Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied!
Du versuchst Dich nur kläglich herauszuwinden.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einer Stunde
Wie auch immer, der "Korrosionsschaden" muss da klar vom Gewährleistungsgeber als durch den Käufer verursacht nachgewiesen werden. Nur ein Hinweis reicht da wohl nicht aus.
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vor einer Stunde
Die Servicefirmen haben in der Regel ihre Handbücher um zu klassifizieren ob das eine Gewährleistung ist oder nicht. Wie sie darauf kommen, dass das Gerät nicht abgedeckt ist müssen sie Dir ja nicht darlegen, den Beweis müssen sie erst vor Gericht führen. Das Prozessrisiko hast erst einmal Du und Du kannst das selbst am Besten beurteilen, da Du wissen solltest wie der hier nicht näher bezeichnete Schaden entstanden ist. Eine Zertifizierung ist kein Freibrief etwas zu tun, relevant ist die typische Nutzung.
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von
vor 26 Minuten
Danke für deine Einschätzung. Im ersten Jahr nach dem Kauf greift in Deutschland jedoch die gesetzliche Beweislastumkehr nach § 477 BGB. Das bedeutet: Nicht der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt durch unsachgemäße Nutzung oder einen späteren Schaden entstanden ist. Und zwar nicht erst vor Gericht, sondern bereits dann, wenn die Gewährleistung abgelehnt wird. Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung reicht dafür nicht aus. Es kann nicht sein, dass ein so teures Premiumprodukt nach einem halben Jahr den Geist aufgibt und sich Händler oder deren Service-Dienstleister ihrer Verantwortung entziehen. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch extrem unseriös.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 39 Minuten
Hey @Lucky0ne111,
willkommen hier bei uns in der Community.
So gerne ich da helfen würde, haben auch wir da keinerlei Einfluss, noch können wir dazu Entscheidungen treffen.
Aber du kannst es über dieses Formular probieren.
Viele Grüße
Sabrina
0
0
vor 34 Minuten
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen. Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache. Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten. Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht? Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls. Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX Vielen Dank! Freundliche Grüße Adrian Hoffmann Anm Reparaturauftrags Nr editiert (@Marcel2605)
Hallo zusammen,
ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.
Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.
Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:
• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.
Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.
Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.
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Adrian Hoffmann
Anm
Reparaturauftrags Nr editiert
(@Marcel2605)
Lass Dir das Gerät zurückschicken und sende es zu Apple, die geben ein Jahr eingeschränkte Garantie.
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0
vor 20 Minuten
@Lucky0ne111
miese Situation, es wäre besser gewesen du hättest nicht auf einer Reparatur sondern dem Austausch gegen ein Neugerät bestanden, im Rahmen der Gewährleistung dein gutes Recht, dann säßest du jetzt am längeren Hebel., als Tipp für den nächsten Mangel.
Du kannst es mit dem Beschwerdeformular versuchen oder wahlweise die Garantie, bei Apple wird der Schaden aber vermutlich auch hinterlegt sein.
Oder halt die große Keule und den Anwalt.
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vor 8 Minuten
Danke für den Tipp 👍
Diese Option war mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Über die Telekom gibt es für Endkunden offenbar nur die Möglichkeit, einen Reparaturauftrag über das offizielle Reparaturportal zu erfassen (ein direkter Austausch lässt sich dort nicht auswählen).
Falls ich etwas übersehen habe, gerne korrigieren. Das ist der einzige Weg den ich gefunden habe:
https://www.telekom.de/hilfe/handy-reparatur/
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vor 6 Minuten
wie man das jetzt bei der Telekom handhaben muss kann ich dir nicht sagen und dich selbst würde bei der Telekom keine Hardware kaufen, unter anderem aus diesen Gründen.
Rein rechtlich hast du aber das Wahlrecht und die Telekom muss dir dieses einräumen.
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Uneingeloggter Nutzer
von