Zweifelhafte Gewährleistungsablehnung – Erfahrungen mit Telekom / KOMSA

vor 6 Stunden

Hallo zusammen,

ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Adrian Hoffmann

Anm

Reparaturauftrags Nr editiert 

(@Marcel2605) 

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    • vor 6 Stunden

      Wenn das Ding nen Flüssigkeits bedingten Korrosionsschäden aufweist, wirds für dich halt schwierig. 

      Verweis aufs IP68 bringt dir da auch nix. 

      Lucky0ne111

      Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Hallo zusammen,

      ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

      Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

      Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

      • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

      Mich würde interessieren:
      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Und an das Telekom-Team:
      Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

      Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

      Vielen Dank!

      Freundliche Grüße

      Adrian Hoffmann

      Anm

      Reparaturauftrags Nr editiert 

      (@Marcel2605) 

      Lucky0ne111

      Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser) 

      Gibt noch genug andere Flüssigkeiten. 

      Also .. kein Schwimmen, kein Tauchen, kein Duschen, keine Hände waschen, kein Schweiß, keine Reinigungsflüssigkeiten.

      2

      von

      vor 4 Stunden

      CyberSW

      Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser) 

      Wenn das Ding nen Flüssigkeits bedingten Korrosionsschäden aufweist, wirds für dich halt schwierig. 

      Verweis aufs IP68 bringt dir da auch nix. 

      Lucky0ne111

      Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Hallo zusammen,

      ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

      Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

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      • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

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      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

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      Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

      Vielen Dank!

      Freundliche Grüße

      Adrian Hoffmann

      Anm

      Reparaturauftrags Nr editiert 

      (@Marcel2605) 

      Lucky0ne111

      Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser) 

      Gibt noch genug andere Flüssigkeiten. 

      Also .. kein Schwimmen, kein Tauchen, kein Duschen, keine Hände waschen, kein Schweiß, keine Reinigungsflüssigkeiten.

      CyberSW

      Nö! IP68 bezieht sich bei Apple nur auf Süßwasser unter Laborbedingungen. (kurz Destilliertes Wasser) 

      Apple gibt schon klar die Norm vor und schreibt zum 16 pro:

      Diese Modelle sind nach IEC-Norm 60529 unter IP68 klassifiziert (bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 6 Metern):

      von

      vor 4 Stunden

      IP68 bedeutet Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen in Süßwasser unter definierten Bedingungen und ist gerade dafür da, typische Alltagskontakte mit Wasser und Feuchtigkeit (Regen, Schweiß, Hände waschen, Spritzer etc.) schadlos zu überstehen. Niemand redet hier von Tauchen oder absichtlichem Unterwassergebrauch. Wenn ein IP68-zertifiziertes Premiumgerät nach nur 6 Monaten durch normale Nutzung Korrosion zeigt, spricht das für mich eher für eine mangelhafte Abdichtung als für eine Fehlbedienung. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      Lucky0ne111

      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Hallo zusammen,

      ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

      Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

      Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

      • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

      Mich würde interessieren:
      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Und an das Telekom-Team:
      Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

      Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

      Vielen Dank!

      Freundliche Grüße

      Adrian Hoffmann

      Anm

      Reparaturauftrags Nr editiert 

      (@Marcel2605) 

      Lucky0ne111

      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Ich zumindest nicht, ich werfe meine Geräte trotz IPXX nicht ins Wasser. 

      Außerdem gibst Du ja hier zu, dass es ein Flüssigkeitsschaden ist, sonst wüsstest Du nicht schreiben dass es eine mangelhafte Abdichtung gibt.

      Lucky0ne111

      Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Hallo zusammen,

      ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

      Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

      Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

      • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

      Mich würde interessieren:
      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Und an das Telekom-Team:
      Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

      Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

      Vielen Dank!

      Freundliche Grüße

      Adrian Hoffmann

      Anm

      Reparaturauftrags Nr editiert 

      (@Marcel2605) 

      Lucky0ne111

      Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

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      3

      von

      vor 4 Stunden

      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Lucky0ne111
      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      Lucky0ne111

      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      Du versuchst Dich nur kläglich herauszuwinden. 

      von

      vor 3 Stunden

      holzher24

      Du versuchst Dich nur kläglich herauszuwinden. 

      Lucky0ne111
      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      Lucky0ne111

      Ich gebe hier keinen Flüssigkeitsschaden zu. Ich sage lediglich, dass ein Korrosionsbefund nicht automatisch beweist, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist sondern auch auf eine mangelhafte Abdichtung ab Werk hindeuten kann. Das ist ein großer Unterschied! 

      Du versuchst Dich nur kläglich herauszuwinden. 

      holzher24

      Du versuchst Dich nur kläglich herauszuwinden. 

      Musste das sein?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Wie auch immer, der "Korrosionsschaden" muss da klar vom Gewährleistungsgeber als durch den Käufer verursacht nachgewiesen werden. Nur ein Hinweis reicht da wohl nicht aus.

      0

    • vor 5 Stunden

      Die Servicefirmen haben in der Regel ihre Handbücher um zu klassifizieren ob das eine Gewährleistung ist oder nicht. Wie sie darauf kommen, dass das Gerät nicht abgedeckt ist müssen sie Dir ja nicht darlegen, den Beweis müssen sie erst vor Gericht führen. Das Prozessrisiko hast erst einmal Du und Du kannst das selbst am Besten beurteilen, da Du wissen solltest wie der hier nicht näher bezeichnete Schaden entstanden ist. Eine Zertifizierung ist kein Freibrief etwas zu tun, relevant ist die typische Nutzung.

      1

      von

      vor 4 Stunden

      Danke für deine Einschätzung. Im ersten Jahr nach dem Kauf greift in Deutschland jedoch die gesetzliche Beweislastumkehr nach § 477 BGB. Das bedeutet: Nicht der Kunde muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt durch unsachgemäße Nutzung oder einen späteren Schaden entstanden ist. Und zwar nicht erst vor Gericht, sondern bereits dann, wenn die Gewährleistung abgelehnt wird. Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung reicht dafür nicht aus. Es kann nicht sein, dass ein so teures Premiumprodukt nach einem halben Jahr den Geist aufgibt und sich Händler oder deren Service-Dienstleister ihrer Verantwortung entziehen. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch extrem unseriös.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Hey @Lucky0ne111,

       

      willkommen hier bei uns in der Community.

       

      So gerne ich da helfen würde, haben auch wir da keinerlei Einfluss, noch können wir dazu Entscheidungen treffen. 

      Aber du kannst es über dieses Formular probieren. 

       

      Viele Grüße

      Sabrina

       

       

       

       

      0

      2

      von

      vor 4 Stunden

      Danke dir für die Rückmeldung . 

      Eine kurze Frage dazu: Ist die Beschwerdestelle tatsächlich der richtige Ansprechpartner für abgelehnte Gewährleistungsfälle?

      In der Ablehnung selbst wird nur auf die allgemeinen Telekom-Kontakte verwiesen:
      "www.telekom.de/email-kontakt, 2202, 0800 33 02202"

      Dort landet man jedoch ausschließlich beim Standardsupport, ohne Möglichkeit, direkt mit dem Reparatur-Service bzw. KOMSA in Kontakt zu treten.

      Gibt es keine direkte Durchwahl oder E-Mail-Adresse für Rückfragen zu abgelehnten Gewährleistungsentscheidungen?
      Es kann doch nicht sein, dass ein abgelehnter Gewährleistungsanspruch keine echte Möglichkeit zur fachlichen Klärung oder Stellungnahme bietet.

      0

      von

      vor 4 Stunden

      @Lucky0ne111

       

      Der Link meiner Kollegin ist richtig.

       

      Die melden sich dann bei dir und so kannst du dann Kontakt halten, ggf. mit einer bestimmten Person.

       

      Wie weit die da den rechtlichen Part abdecken können weiß ich nicht. Die und auch wir sind keine Juristen und handeln nach Prozess oder Kulanz.

       

      Gruß

       

      Maria

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Lucky0ne111
      Hallo zusammen, ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team. Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen. Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist.  Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt: • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen. Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache. Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten. Mich würde interessieren:
      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht? Und an das Telekom-Team:
      Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls. Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX Vielen Dank! Freundliche Grüße Adrian Hoffmann Anm Reparaturauftrags Nr editiert  (@Marcel2605) 

      Hallo zusammen,

      ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

      Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

      Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

      • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

      Mich würde interessieren:
      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Und an das Telekom-Team:
      Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

      Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

      Vielen Dank!

      Freundliche Grüße

      Adrian Hoffmann

      Anm

      Reparaturauftrags Nr editiert 

      (@Marcel2605) 

      Lucky0ne111

      Hallo zusammen,

      ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

      Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

      Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

      • Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
      • Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
      • Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
      • Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

      Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

      Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

      Mich würde interessieren:
      Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

      Und an das Telekom-Team:
      Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

      Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

      Vielen Dank!

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      Adrian Hoffmann

      Anm

      Reparaturauftrags Nr editiert 

      (@Marcel2605) 

      Lass Dir das Gerät zurückschicken und sende es zu Apple, die geben ein Jahr eingeschränkte Garantie. 

      0

    • vor 4 Stunden

      @Lucky0ne111 

      miese Situation, es wäre besser gewesen du hättest nicht auf einer Reparatur sondern dem Austausch gegen ein Neugerät bestanden, im Rahmen der Gewährleistung dein gutes Recht, dann säßest du jetzt am längeren Hebel., als Tipp für den nächsten Mangel.

      Du kannst es mit dem Beschwerdeformular versuchen oder wahlweise die Garantie, bei Apple wird der Schaden aber vermutlich auch hinterlegt sein.

      Oder halt die große Keule und den Anwalt.

      0

    • vor 4 Stunden

      Danke für den Tipp 👍

      Diese Option war mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Über die Telekom gibt es für Endkunden offenbar nur die Möglichkeit, einen Reparaturauftrag über das offizielle Reparaturportal zu erfassen (ein direkter Austausch lässt sich dort nicht auswählen).

      Falls ich etwas übersehen habe, gerne korrigieren. Das ist der einzige Weg den ich gefunden habe:
      https://www.telekom.de/hilfe/handy-reparatur/

      0

      0

    • vor 4 Stunden

      wie man das jetzt bei der Telekom handhaben muss kann ich dir nicht sagen und dich selbst würde bei der Telekom keine Hardware kaufen, unter anderem aus diesen Gründen.

      Rein rechtlich hast du aber das Wahlrecht und die Telekom muss dir dieses einräumen.

      0

      0

    • vor 3 Stunden

      @Lucky0ne111 

      Viel Hoffnung solltest du dir nicht machen.

      Handys verfügen über kleine, meist weiße Aufkleber mit roten/violetten Mustern  als Feuchtigkeitsindikatoren,

      die sich bei Wasserkontakt irreversibel verfärben (meist rot), um Wasserschäden für die Garantie nachweisbar zu machen.

      Sie befinden sich oft im SIM-Karten-Slot, am Kopfhöreranschluss oder unter dem Akku.

      Zusätzlich erkennen Sensoren Feuchtigkeit im Ladeanschluss (IP68) und stoppen den Ladevorgang.

      1

      von

      vor 2 Stunden

      So wird es sein und mit einem Prüfprotokoll nach Herstellung lässt sich nachweisen, dass das Gerät ordnungsgemäß verschlossen war (aka Qualitätskontrolle).

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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