Zyklusdauer bei Prepaid Jahrestarif
2 months ago
Guten Tag,
im neuen Prepaid Jahres Tarif wird immer wieder von einem Abrechnungszyklus gesprochen. Nirgends steht die Dauer eines Zyklus. Ich gehe davon aus, weil ein Abrechnungszeitraum lt. Vertrag 12 Monate ist der Zyklus ebenfalls 12 Monate sein müsste oder? Es geht mir um die Datenmitnahme in den nächsten Zyklus. Wäre ja schon gut zu wissen wie lang diese laut Vertrag sein müsste.
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Diandra
Telekom hilft Team
2 months ago
Zyklusdauer bei Prepaid Jahrestarif Guten Tag, im neuen Prepaid Jahres Tarif wird immer wieder von einem Abrechnungszyklus gesprochen. Nirgends steht die Dauer eines Zyklus. Ich gehe davon aus, weil ein Abrech
Guten Tag und vielen Dank für deine Frage @thcinmokeleteidgamhci.
In deinem Fall meint der Abrechnungszyklus immer einen Monat, also immer dann, wenn auch das Datenvolumen erneuert wird, ist bei dir ein Monat um.
Also wenn du diesen Monat etwas Datenvolumen übrig hast, nimmst du das in den nächsten Monat mit. Nächsten Monat hast du dann entsprechend mehr und im Übernächsten Monat kannst du dann wieder aufstocken für den Monat darauf.
Lieben Gruß
Diandra
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der_Lutz
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Diandra
1 month ago
Hier geht es vielmehr um den Zyklus in den das Datenvolumen übertragen werden kann. Da ist sich die Telekom nicht sicher in der Aussage und nennt keine Definition sondern nur 3 unterschiedliche Zeiträume was wiederum unspezifisch ist und nicht sein darf.
@der_Lutz unverbrauchtes Datenvolumen verfällt, wenn der Tarif nicht verlängert wird. Das ist klar reguliert. Stand auch nie zur Debatte. Hier geht es vielmehr um den Zyklus in den das Datenvolumen übertragen werden kann. Da ist sich die Telekom nicht sicher in der Aussage und nennt keine Definition sondern nur 3 unterschiedliche Zeiträume was wiederum unspezifisch ist und nicht sein darf.
da bin ich ja völlig bei dir.
Vermutlich hat die Telekom nach Einführung der Jahrestarife vergessen alle Unterlagen auf den korrekten Stand zubringen.
Dass da die Antwort von @Diandra suboptimal ausfällt hilft dabei auch nicht.
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der_Lutz
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Diandra
1 month ago
die Datenmitnahme bei den neuen MagentaMobil Prepaid Tarifen bedeutet, dass ungenutztes Inklusivvolumen automatisch in den nächsten Abrechnungszyklus übernommen wird.
Hallo @thcinmokeleteidgamhci,
die Datenmitnahme bei den neuen MagentaMobil Prepaid Tarifen bedeutet, dass ungenutztes Inklusivvolumen automatisch in den nächsten Abrechnungszyklus übernommen wird. Allerdings kann das mitgenommene Datenvolumen nur einmal weiterverwendet werden und addiert sich nicht über mehrere Abrechnungszyklen hinweg. Voraussetzung für die Datenmitnahme ist, dass der Grundpreis für den Folgezyklus bedient wurde. Das Inklusivvolumen aus der Datenmitnahme wird stets zuerst verbraucht.
Bei einem Tarifwechsel wird kein übrig gebliebenes Inklusivvolumen mitgenommen, da der Kunde einen Refund erhält. Bereits mitgenommenes Inklusivvolumen aus dem Zyklus, bevor der Tarifwechsel stattfand, bleibt jedoch bestehen.
Der Abrechnungszyklus für Prepaid-Tarife bei der Telekom erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von vier Wochen. In diesem Zyklus wird das Guthaben und eventuell inkludierte Datenvolumen und Minuten aktualisiert und abgerechnet. Die genauen Details und Konditionen hängen vom jeweiligen Prepaid-Tarif ab.
Viele Grüße
Marita
@Marita W. ihr solltet das Thema bei der Rechtsabteilung vorstellen inklusive der unterschiedlichen Aussagen in den diversen Vertragsunterlagen und bitte erst dann wieder antworten.
So dreht es sich tatsächlich im Kreis.
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thcinmokeleteidgamhci
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Diandra
1 month ago
@der_Lutz Danke!
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Diandra
thcinmokeleteidgamhci
29 days ago
@Diandra @Jasmin B. @Mandy S. @Marita W. @Marcel2605 @Sandra P @Anna D. @Olaf L.
§ 305c Abs. 2 BGB – Auslegung zugunsten des Kunden
Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zulasten des Verwenders (in diesem Fall der Telekom)
Da die Telekom im Preisblatt selbst widersprüchliche Angaben macht, muss im Zweifel die für den Kunden vorteilhaftere Regelung gelten. Zudem ist die Gleichsetzung von 1 Monat = 4 Wochen nicht korrekt.
§ 305b BGB – Vorrang der Individualabrede
In meiner Vertragszusammenfassung und in der Tarifübersicht wird eindeutig ein Abrechnungszeitraum von 12 Monaten genannt. Diese konkrete Vereinbarung hat Vorrang gegenüber allgemeinen Regelungen im Preisblatt.
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – Transparenzgebot
Laut Gesetz dürfen Vertragsbedingungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen und müssen klar und verständlich formuliert sein.
Wenn die Vertragsunterlagen (wie hier) unterschiedliche Abrechnungszeiträume nennen, ist das ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.
§ 52 TKG – Transparenzvorgaben im Telekommunikationsrecht
Das Telekommunikationsgesetz schreibt vor, dass Tarife und Vertragsbedingungen klar, verständlich und leicht lesbar sein müssen.
Die nicht vorhandene Definition des Abrechnungszykluses und die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume in den verschiedenen Dokumenten sind nicht transparent und verstoßen somit gegen diese gesetzliche Vorgabe.
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thcinmokeleteidgamhci