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Ärger Inkasso Telekom
2 years ago
Guten Tag,
Ich habe letztes Jahr im Sommer ein neues Telefon wegen Vertragsverlängerung bekommen.
Die Rechnung habe ich fälschlicherweise nicht bezahlt, da ich dachte, sie wird wie mein monatlicher Betrag vom Konto abgebucht.
Am 25.01.23 habe ich vom Inkasso Dienst der Telekom eine Zahlungsaufforderung über 277,01€ bekommen.
Ich habe mich mit dem Kundenservice der Telekom in Verbindung gesetzt und ein Herr P. teilte mir mit, da ich vorab keine Mahnung bekommen hätte, müsste ich nur die Original Rechnung (199,96€) bezahlen und das Thema wäre erledigt.
Die Rechnung habe ich auch noch einmal von ihm zugeschickt bekommen, mit der Bitte den Verwendungszweck anzugeben.
Am 26.01.23 habe ich das Geld überwiesen.
Eine Woche später kam noch einmal eine Zahlungserinnerung vom Inkasso Dienst.
Wieder den Kundenservice angerufen, alles durchgegeben und die meinten sie erledigen es.
Heute entdeckt, dass die Telekom mir am 13.02. das Geld zurück überwiesen hat.
Wieder den Kundenservice angerufen. Heute meinten sie, es sei ja ganz klar, ich müsste das Geld an das Inkasso Unternehmen überweisen.
Obwohl ich etwas anderes schriftlich habe.
Können sie mir da helfen?
______
Mitarbeitername gekürzt von Mikko
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2 years ago
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Geralt von Riva
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Marcel2605
2 years ago
Heute meinten sie, es sei ja ganz klar, ich müsste das Geld an das Inkasso Unternehmen überweisen.
So ist es auch.
Sobald das Inkasso Unternehmen sich meldet, ist die Telekom raus.
Die Telekom hat die Forderung ans Inkasso Unternehmen abgetreten.
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fdi
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Geralt von Riva
2 years ago
@Jenni75
Es ist auch ein Irrglaube das eine Mahnung (oder Mehrere) erfolgen MUSS. Auf der Rechnung ist ein Zahlungsziel benannt und du bist automatisch nach Überschreitung des Termins in Verzug gesetzt. Und der Gläubiger kann dann jederzeit seine Forderung an ein Inkasso abtreten, er bekommt seine Forderung bezahlt und hat nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun. Alles Weitere ist dann nur noch mit dem Inkasso "abzuwickeln".
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Geralt von Riva
2 years ago
Und das ist schon seit 2014 so.
https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Absatz 2 und 3
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Geralt von Riva