FYI: Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk

vor 3 Jahren

Smarte Produkte sind ja eine feine Sache.

Aber nicht alles ist erlaubt.

 

Zitat:

Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf der genannten Produkte besonders achten

  1. Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? In all diesen Fällen ist das Produkt verboten.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich vor dem Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen über deren genaue Funktionsweise zu informieren. Außerdem sollten die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau geprüft werden. ´

Im laufenden Jahr 2021 wurden über 4.600 verbotene Produkte auf Bertreiben der Bundesnetzagentur auf Internet-Plattformen gelöscht (2020: 2.170 verbotene Produkte).

 

Quelle und mehr: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211220_Smart.html 

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4

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    @Gelöschter Nutzer , dabei handelt es sich nicht um MSH-fähige Geräte.

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @CobraCane  schrieb:

    @jvs1402 

    Hat er ja auch nicht behauptet

    Das hat @jvs1402 auch nicht behauptet. 😉

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