FYI: Smart Speaker Mini jetzt erhältlich
vor 5 Jahren
Der kleine Bruder des Smart Speakers, der Smart Speaker Mini ist ab sofort hier bestellbar:
https://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/smart-speaker/telekom-smart-speaker-mini
Weitere Informationen:
Ich hatte zusammen mit anderen Testern die Möglichkeit, das Gerät im Telekom hilft Labor testen zu können.
Ich bin positiv überrascht, aber es gibt einige Dinge, die mir auch nicht gefallen, also ich finde z.B. eine Anleitung zur Bedienung des Smart Speaker, wie diese, Am Telekom Smart Speaker lassen sich einige Radiosender nicht per Spracheingabe starten, nicht smart.
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vor 5 Jahren
Und was sind jetzt die Unterschiede zwischen Groß und Klein, im Funktionsumfang?
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@Waage1969
Du Pöser, Du...
Antwort
von
vor 5 Jahren
in erster Linie ist unser Magenta Smart Speaker ein Smart Speaker (wenn auch mit Telefonfunktion) aber eben kein Telefon. Ohne jetzt Experte der DECT -/CAT-iq-Zertifizierung zu sein, habe ich es mir so erklären lassen, dass es verschiedene Eigenschaften (Lautstärke der Sprachausgabe, etc.) des Magenta Smart Speakers gibt, die eine Zertifizierung nicht erlauben, wenn man ein bestimmtes/besseres Kundenerlebnis erreichen möchte.
Daher ist der Magenta Smart Speaker, wie auch der Smart Speaker (Mini), nicht nach CAT-iq 1.0, 2.0 oder anderen zertifiziert, wenn auch die Entwicklung auf CAT-iq 2.0 basiert und das Gerät dadurch mit dem Standard kompatibel ist.
Viele Grüße,
Hannes H
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @Hannes H
Perfekt und danke für die ausführliche Rückinfo 👍
Gruß
Waage1969
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich finde den Teil auf der Kauf-/Mietseite (Online-Shop der Telekom) irreführend:
Wenn man sich noch nicht genauer mit dem Produkt beschäftigt hat, dann fühlen sich auch Leute angesprochen, welche gar kein Gerät haben, auf dem sie eine App installieren könnten. Da "alles ... ohne ... App" dort steht. Zum Einrichten der Minispeaker braucht es aber eine App. Das sollte deshalb zumindest in Klammern dahinter stehen, z. B. " ... App [für den laufenden Betrieb selbst, also (Erst-)Einrichtung ausgenommen]" oder ähnliches.
Deshalb hatte ich mich nämlich nicht bei dem Labor beworben, weil ich kein solches Gerät habe, auf dem ich die entsprechende App zur Ersteinrichtung/Einrichtung installieren könnte.
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Uneingeloggter Nutzer
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von